Hallo,
der Abrechnungszeitraum bei meiner Vermieterin ist vom Januar bis Dezember.
Díe zugesandten Kopien der Vermieterin enthalten verschiedene Abrechnungszeiträume. Z. B. von März bis März.
Muss ich das bei der Prüfung anteilig berechnen?
Das Jahr 2003 ist verjährt. Also teile ich den Betrag auf 12 und multipliziere für das Jahr 2004 mit 2? (Jan. und Feb.)
Vielen Dank
misula
Nebenkostenprüfung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
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hä?
--- editiert vom Admin
2004 ist nicht verjährt. Die Verjährung beginnt erst Ende 2005.
Ich erkläre es noch einmal:
Der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten beträgt von Januar bis Dezember. Auf jeden Fall so macht es meine Vermieterin.
Sie bekommt ja auch wiederrum Rechnungen für Grundsteuer, Strom, Rattenbekämpfung, Versicherungen usw.
In Ihren Rechnungen sind die Abrechnungszeiträume aber nicht unbedingt von Januar bis Dezember.
Z. B. Berufsgenossenschaft wird im Zeitraum 21.09.2003-18.09.2004 in Höhe von 82,29 € abgerechnet.
2004 ist nicht verjährt. Die Verjährung beginnt erst Ende 2005.
Ich erkläre es noch einmal:
Der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten beträgt von Januar bis Dezember. Auf jeden Fall so macht es meine Vermieterin.
Sie bekommt ja auch wiederrum Rechnungen für Grundsteuer, Strom, Rattenbekämpfung, Versicherungen usw.
In Ihren Rechnungen sind die Abrechnungszeiträume aber nicht unbedingt von Januar bis Dezember.
Z. B. Berufsgenossenschaft wird im Zeitraum 21.09.2003-18.09.2004 in Höhe von 82,29 € abgerechnet.
--- editiert vom Admin
danke Scalar12 für den Beitrag
Den Nichtsverstehenden ist nicht mehr zu helfen.
Gruß
misula
--- editiert vom Admin
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