Nebenkostenguthaben - Vermieter n. liquide

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ellida
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkostenguthaben - Vermieter n. liquide

Hallo,
folgender Sachverhalt.
Die von der Hausverwaltung ausgestellte Nebenkostenabrechnung weist ein Guthaben von fast 500 Euro auf.
Der Mieter sendet seine Bankdaten versehen mit einer Zahlungsfrist (4 Wochen) der Hausverwaltung zu. Nach drei Wochen meldet sich die Hausvwerwaltung telefonisch, dass das Hauskonto nicht liquide sei und die Rückzahlung erst in 6-8 Wochen eventuell vollzogen werden kann. Die Mitarbeiterin versicherte, dass sie sich bemühen würde, den Vorgang so schnell wie möglich zu veranlassen.

Hier nun die Fragen:
1. Sollten die Mieter erneut um Zahlung bitten und neue Frist ansetzen, damit der Anspruch gewahrt bleibt?
2. Sollten die Mieter über diesen Telefonanruf ein schiftliches Statement von der Hausverwaltung einholen?
3. Ab welchen Fristen kann man das Nebenkostenguthaben mit der Nebenkostenvorauszahlung zur Miete verrechnen?

Vielen Dank für die Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Maßgeblich für die Aufrechnung sind die §§ 387 und folgende BGB. Wenn die gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist, würde ich Aufrechnung nach § 388 BGB schriftlich erklären und bei nächster Mietfälligkeit aufrechnen.

Das Liquiditätsproblem auf dem Hauskonto ist nicht das Problem des Mieters.

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
3. Ab welchen Fristen kann man das Nebenkostenguthaben mit der Nebenkostenvorauszahlung zur Miete verrechnen?



Das wäre keine so gute Idee. Mit der Miete müsst ihr das verrechnen, nicht mit der NK-Vorauszahlung.

Sonst würde bloß die nächste NK-Nachzahlung um 500 EUR höher ausfallen.

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Sollten die Mieter...

Die M sollten einfach die 6-8 Wochen warten.
Wo ist das Problem ?

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#4
 Von 
regensburger1983
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

@drill.instruktor:

wieso soll der M warten? wir Ms müssen auch pünktlich miete usw zahln.

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja nur geschieht das leider auch nicht immer !
Die NK-Abrechnung ist zudem nur einmalig p.a.

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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Ellida
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten. Um Mißverständnisse vorzubeugen: Die Mieter zahlen pünktlich ihre Miete! Dies setze ich bei so einer Frage voraus.
Es geht hier auch nicht ums Meckern oder Überreagieren, sondern lediglich um eine konkrete Anfrage. Da der Vermieter in der Vergangenheit schon unzuverlässig war (u.a. 5 Tage kein Warmwasser im November etc.), sind die Sorgen der Mieter berechtigt, Ihr Geld zu sichern. Schließlich hat der Mieter wie der Vermieter die Pflicht, sich um Mietsachen zu kümmern.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Wie hoch, außer den jetztigen 500.-€ , steht denn der VM beim M in der Kreide ?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ellida
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

500 Euro 2010, 2009 schickt der Vermieter keine Abrechnung trotz Nachfrage (Mieter bewohnen seit Okt. 2009 das Objekt).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Also hat der VM außer den akt. 500.- €, keine Schulden, wobei das nicht direkt Schulden sind.

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#11
 Von 
Ellida
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Und? Ist das maßgeblich?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sparkassenhasser
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)


Hi,

bei meiner letzten Wohnung kam es öfter vor, dass
die Hausverwaltung ein bestehendes Guthaben trotz
(teilweise mehrfacher) Aufforderung nicht überwiesen
hat.

Ich habe es dann mit der Miete verrechnet (was ich
entweder per Brief oder auf dem Überweisungsschein
für die Miete mitteilte).
Die fanden das sogar ganz angenehm, weil es ihnen
Arbeit erspart hat!

Wie das juristisch aussieht weiss ich nicht... ;)



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-- Editiert Sparkassenhasser am 02.01.2012 17:30

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#13
 Von 
Ellida
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Neuigkeiten:

Die Hausverwaltung teilt mit, dass bis auf Weiteres keine Auszahlung des Guthabens der zuviel gezahlten Nebenkosten erfolgen kann, da das Konto nicht liquide ist. Frühestens im 2. Quartal, wenn überhaupt, ist dies möglich.
Wie bereits erwähnt, ist der Vermieter sehr unzuverlässig und es scheint eine Insolvenz im Verzug.
Nun nochmal meine Frage:
Um das Geld zu erhalten, wäre es zeitnah möglich, das Guthaben von der Miete abzuziehen? Welche Fristen müssen da beachtet werden?

Nochmal vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
es scheint eine Insolvenz im Verzug

Wie kommst Du nun plötzlich da drauf ?

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