Nebenkostenerhöhung trotz "Warmmiete"

6. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenerhöhung trotz "Warmmiete"

Hallo an alle,

in meinem Standard-Mietvertrag ist eine "Warm-Miete (inkl. sämtl. Nebenkosten) 390,-" vereinbart (steht wortwörtlich so drin).

Gestern habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben erhalten, dass meine Nebenkosten ab 01.12.2008 100,-- Euro betragen.

Kann er das bei einem so formulierten Vertrages machen? Noch dazu habe ich ja gar keine Ahnung, wie hoch meine Nebenkosten bisher waren, weil nur der Gesamtbetrag von 390 Euro im Vertrag steht. Eine Nebenkostenabrechnung habe ich auch noch nie erhalten.

Und für etwas merkwürdig halte ich, dass er am 05.12. (wenn die Miete schon lang überwiesen ist) schreibt, dass die Erhöhung zum 01.12. stattfindet und ich das bei der nächsten Mietüberweisung berücksichtigen soll.

Wie ist eure Meinung dazu?

Danke und viele Grüße
Frank

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

@ morti
bitte für uns Dummerchen
## Umlagemöglichkeit von Erhöhungsbeträgen ##
Was ist das und was bedeutet das in Mietverträgen?

Für mich hört sich das so an als hätte der VM kurz mal die Miete um 100€ erhöht und sich dabei weder an die Kappungsgrenze, noch an irgendwelche Fristen und Formalitäten gehalten.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ganz wichtig: Zuerst muss mal geprüft werden, ob diese 390,- Euro eine nebenkostenvorauszahlung beinhalten oder eine Nebenkostenpauschale.

bei dir klingt es eher an eine Pauschale. das bdeutet, es wird nicht über die Nebenkosten abgerechnet.

Dennoch kann natürlich auch diese Pauschale erhöht werden. Ob 100,- Euro gerechtfertigt sind, kann so ohne weiteres nicht beurteilt werden. Klingt aber nach einem ziemlich heftigen Sprung.

man müsste mehr einzelheiten über das mietverhältnis, den Mietvertrag und die neuen Wünsche des Vermieters wissen.

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#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

###..Für mich hört sich das so an als hätte der VM kurz mal die Miete um 100€ erhöht und sich dabei weder an die Kappungsgrenze, noch an irgendwelche Fristen und Formalitäten gehalten...

Deshalb schreibst du ja wohl:

,,,bitte für uns Dummerchen...###

Dankeschön, aber der TE hat leider nicht geschrieben, dass sich seine Gesamtmiete um 10€ erhöht, sondern dass der VM ihm geschrieben hat, dass seine NK nun 100€ betragen und dies bei der nächsten Mietzahlung zu berücksichtigen ist. Daraus hab ich geschlossen, dass der TE nun 100€ mehr zahlen muss.
Wenn in einer Miete von 390 € ALLE Nk drin sind, dann erscheint mir trotzdem 100€ im Monat für die NK mehr, als sehr viel. Erklärbar nur wenn vorher evtl. ein WE Pendler drin war und jetzt ein Hartz IV ler, der den ganzen Tag zuhause ist.
Mal ganz abgesehen davon, dass hier vermieterseits Nebenkostenabrechnungen vorgelegt werden müssen.

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#8
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal anke für eure bisherigen Antworten.
also noch einige details:

- bei dem Vertrag handelt es sich um ein fertiges Standardformular, was man im Schreibwarenhandel kaufen kann und nur Lücken zu befüllen sind
- im § "Miete und Nebenkosten"sind die Absätze Netto-Kaltmiete, Brutto-Kaltmiete und Betriebskostenvorschuss und -pauschale durchgestrichen und in freie Leerzeilen der Text "Warm-Miete (inkl. sämtl. Nebenkosten)" eingetragen. Dahinter die 390,--
- der nächste Absatz "Betriebskosten" ist durchgestrichen (der Absatz, ob sie in der Miete enthalten sind und was zu den Betriebskosten zählt), allerdings sind die folgenden Absätze, dass der VM die Betriebskosten anteilig umlegen darf, wenn sie sich erhöhen, NICHT durchgestrichen
- dann gibt es noch einen § zur Sammelheizung, in dem steht, dass die Betriebskosten der Heizung in der Miete NICHT enthalten sind, sondern umgelegt werden (allerding weiß ich aus den Angaben im Vertrag nicht, wieviel dann jeweils Miete und wieviel Heizungsumlage ist) denn steht ja da "inkl. sämtlicher Nebenkosten"

Die Nebenkosten erhöhen sich AUF 100,00 Euro. Wobei ich den jetzigen Wert nicht kenne.

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#11
 Von 
guest123-2134
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Beginner
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#12
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ach ja, eins noch, der Vermieter begründet die Erhöhung mit dem "enorm gestiegenen Gaspreis, sowie der Strompreiserhöhung".

Kann ich eine Erläuterung fordern, wie er auf den Wert kommt? Weil Anrecht auf eine Nebenkostenabrechung hab ich ja wohl nicht, weil diese pauschal in der Miete drin sind (obwohl ich eben auch gedacht hätte, Heizkosten sind auch Nebenkosten).

Ich werd ihm einfach schreiben, dass ich seinem Wunsch nicht nachkommen kann, da ich den bisherigen Wert nicht kenne und er mir die neue Gesamtmonatsmiete mitteilen soll und vielleicht, wie sich der Wert ergibt.

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#13
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
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#14
 Von 
guest123-2147
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#15
 Von 
guest123-2134
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Beginner
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#16
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
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#18
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

drohen wollt ich auch nicht. ich würde ja auch zahlen, aber wie gesagt, ich weiß im moment ja gar nicht, wieviel %-)

hab jetz noch mal bissel gegoogelt. in meinem fall handelt es sich ja nicht um eine erhöhung der nebenkosten (weil ja eigentlich keine vereinbart sind) sondern um eine erhöhung der (gesamt)-miete nach § 558 BGB (denke ich zumindest).
dann gelten kappungsgrenze 20% und die erhöhung wird wirksam mit dem 3. Monat nach zugang des schreibens (wenn ich zustimme, was mein vermieter nicht gefordert hat und die erhöhungsforderung damit formell falsch ist). und die lapidare begründung düfte § 558a auch nicht genügen.

bissel komisch ist halt, dass im mietvertrag die §§ über die kosten der sammelheizung nicht gestrichen sind. darin steht ja, dass sie nicht in der miete enthalten sind sondern umgelegt werden und ich monatliche vorauszahlungen leiste, die am ende ebgerechnet werden. allerdings sind die kosten in der miete enthalten, ich zahle keine vorauszahlungen und ich erhalte keine jahresabrechnung. ich glaube, der vertrag passt so irgendwie nicht...

es ist kein wohnheim. ist ein wohnhaus mit 8 parteien + vermieter-wohnung.


-- Editiert von efel23 am 07.12.2008 12:32

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#19
 Von 
guest123-2134
Status:
Beginner
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#20
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Hodscha66

doch, siehe meinen beitrag von 12:35

ist eine wohnung (1-Zi-Appartment) im haus des vermieters. kein wohnheim.
eigene strom- und wasserzählen wären vorhanden. aber es wird nichts extra abgerechnet...

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#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#22
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ruhig blut...nicht streiten...

seht ihr das auch so, dass es keine erhöhung der nebenkosten ist, sondern eine erhöhung der miete an sich. es kann ja nichts erhöht werden, was nicht extra vereinbart ist...

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#23
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

oder er versucht, so eine nebenkostenpauschale/-vorauszahlung einzuführen. aber das denke ich, geht ja mal auf diesem wege gar nicht...

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#24
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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#25
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@ veritas1111

ich zahle ja nichts extra. und im vertrag ist auch gar kein betrag für die vorauszahlung vereinbart (und auch kein betrag für eine pauschale).
irgendwas passt in dem vertrag nicht. der widerspricht sich selbst....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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#27
 Von 
efel23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

aber muss eine nk-abrechnung nicht nur erstellt werden, wenn monatliche vorauszahlungen vereinbart wurden?
bei einer pauschale oder komplett-miete brauchts das nicht, denke ich...

aber ich kann ja mal höflich nachfragen

-- Editiert von efel23 am 07.12.2008 13:38

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#28
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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