Nebenkostenbrechnung 2008 - Wohnungskündigung

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
User 23
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Nebenkostenbrechnung 2008 - Wohnungskündigung

Ich bin im Sommer 2008 ausgezogen. Leider konnte ich mich nicht im Guten von meinem Vermieter trennen, da er bis heute ohne erkennbaren Grund meine Kaution einbehält. -Damit habe ich mich langsam auch schon abgefunden.

Nun bekomme ich jedoch nicht meine Nebenkostenabrechnung zugesandt. -Da ich 2008 kaum noch meine Wohnung genutzt hatte (eigentlich nie) gehe ich davon aus, dass auch kaum Kosten angefallen sind. Also schon wieder Geld, was er für sich behält.

1) Kann ich einfach die geleisteten Nebenkosten von ihm zurückfordern?
1a) Wo finde ich hierfür gesetzliche Regelungen?
2) Wie gehe ich da praktisch vor, wenn er meine Forderung ignorriert?
3) Was passiert, wenn er dann doch noch eine Nebenkostenrechnung ausstellt?
4) Kann ich auf die vollen geleisteten Nebenkosten weiterhin bestehen?

Ich habe leider keinen ähnlichen Beitrag gefunden. Vielleicht kann man mir ja weiterhelfen.

Vielen Dank.

-----------------
""

-- Editiert am 07.01.2010 14:34

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Nebenkosten fallen auch an, wenn eine Wohnung nicht genutzt wird.

1) Ja.
2) Klagen.
3) Eine evtl. Erstattung bekämst Du, Nachforderungen wären verfristet.
4) Nicht nach einer NK-Abrechnung.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1) Ja

zu 1a) Eine konkrete gesetzliche Regelung aus der das direkt zu entnehmen ist, gibt es nicht. Es gibt aber ein Grundsatzurteil des BGH hierzu (BGH-Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04 ).

zu 2) Anwalt einschalten und klagen, natürlich auch im Hinblick auf die einbehaltene Kaution.

zu 3) Dann verliert der Vermieter nur den Anspruch auf Nachzahlung.

zu 4) Die Rückforderung der gesamten Nebenkostenvorauszahlung kann er aber noch durch Erstellung einer Abrechnung abwenden.


-----------------
" "


-- Editiert am 07.01.2010 14:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
User 23
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Muss ich unbedingt den Anwalt einschalten, oder kann ich dass Ganze auch allein angehen. (Wenn ja, wie?).

Ich hab Angst, dass ich vor Gericht vielleicht doch nicht Recht bekomme (Wer Recht hat, und wer Recht bekommt sind ja nun mal leider zwei Schuhe...) und dann auf den Anwalt-Kosten sitzen bleibe.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
(Wenn ja, wie?).


Allein die Frage impliziert ja schon, daß Du es eben nicht alleine kannst.
Aus dem Forum heraus können wir Dich auch nicht Satz für Satz durch ein Verfahren schleusen.

Schreib den Vermieter entsprechend an und wenn er nicht reagiert, geh zum Anwalt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen