Hallo zusammen,
Vor dem Verkauf der Eigentumswohnung zum 01.07.2016 wurde die Hausverwaltung informiert das sich der Eigentümer ändert. Es wurde gebeten gleich eine Abrechnung zu erstellen. Dies wurde von der Hausverwaltung mit folgender Begründung abgelehnt:
Erst wenn ein Wirtschaftsjahr vorüber ist, kann die Abrechnung über das Wirtschaftsjahr (1.10.15-30.09.16) für das Gesamtobjekt abrechnet werden.
Die von Ihnen erbetene, kostentrennende Abrechnung zum 30.06.2016 werden wir für die Heiz-u. Wasserkosten über die Firma xxx im Zuge der Gesamtabrechnung des Objektes für das Wirtschaftsjahr 2015 / 2016 (bis zum 30. September 2016) berücksichtigen und bei der Erstellung der Abrechnung im November 2016 an den neuen Eigentümer übersenden, welcher Ihnen die Unterlagen dann weiterleiten wird.
Nachdem nun das Wirtschaftsjahr zu Ende war wurde die Hausverwaltung angeschrieben mit der Biete die kostentrennende Abrechnung zukommen zu lassen.
Dies lehnt die Hausverwaltung ab:
Die jährlichen Abrechnung hat die Verwaltung stets an den Eigentümer zu senden, der am Tag der Beschussfassung über die Abrechnung – in der Regel der Tag der ordentlichen Eigentümerversammlung
– als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Für jedes Sondereigentum wird somit eine einheitliche Abrechnung für das Wirtschaftsjahr erstellt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel während des Jahres stattgefunden hat. Urteil des GBH aus dem Jahr 1988 (V ZB 1087).
Die Abrechnung die der neue Eigentümer zu Verfügung gestellt hat weist keine kosten Trennung auf. Daher kommt für mich die Frage auf, für was wurden die Zählerstände zum 30.06.2016 der Hausverwaltung mitgeteilt, wenn diese danach nicht berücksichtig werden.
Die Frage ist habe ich Anspruch auf eine kostentrennende Abrechnung und wenn ja wer muss mir diese zur Verfügung stellen.
Danke für eure Hilfe
-- Editier von neuland am 11.01.2017 10:45
Nebenkostenabrechnung nach verkauf der Eigentumswohnung
11. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. Januar 2017 | 10:45
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 14x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach verkauf der Eigentumswohnung
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 13:10
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
Der Verwalter hat die Rechtslage bereits zutreffend beschrieben. Die Antwort auf die Frage...
Zitat... habe ich Anspruch auf eine kostentrennende Abrechnung und wenn ja wer muss mir diese zur Verfügung stellen. :
lautet damit schlicht und einfach: nein.
#2
Antwort vom 11. Januar 2017 | 14:47
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 14x hilfreich)
Sorry und das ist die Rechtslage, dass man kein Recht hat auf eine Abrechnung mit dem Verbrauch wo man gehabt hat?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2017 | 15:19
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Natürlich, es ist doch Ihre Sache wie Sie sich mit dem Käufer einigen. Sie haben doch sicherlich ein Passus im Kaufvertrag stehen, ab wann die Kosten und Lasten übergehen.
-- Editiert von investmentclub am 11.01.2017 15:21
#4
Antwort vom 11. Januar 2017 | 21:17
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Zitat:Die von Ihnen erbetene, kostentrennende Abrechnung zum 30.06.2016 werden wir für die Heiz-u. Wasserkosten über die Firma xxx im Zuge der Gesamtabrechnung des Objektes für das Wirtschaftsjahr 2015 / 2016 (bis zum 30. September 2016) berücksichtigen und bei der Erstellung der Abrechnung im November 2016 an den neuen Eigentümer übersenden, welcher Ihnen die Unterlagen dann weiterleiten wird.
Die getrennte Abrechnung der Heizkosten muss allerdings vorliegen. Der neue Eigentümer sollte 2 Heizkostenabrechnung erhalten haben. Eine für den letzten und eine für den aktuellen Nutzer.
Lt Heizkostenverordnung ist eine eigene Abrechnung nach Nutzerwechsel vorgesehen. Das ist auch ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Wenn das wirklich nicht vorliegt, kann ich mir nur vorstellen, dass der Verwalter die Weitergabe des Nutzerwechsels an die Abrechnungsfirma vergessen hat. Dann sollte aber der Alteigentümer noch in der Heizkostenabrechnung als Nutzer stehen.
#5
Antwort vom 12. Januar 2017 | 08:49
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 14x hilfreich)
Okay danke für die Info, werde ich mal überprüfen!
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