Nebenkostenabrechnung nach Auszug Unstimmigkeiten der Parteien

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
tempebones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach Auszug Unstimmigkeiten der Parteien

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum weiteren Vorgehen in einer Unstimmigkeit bei einer Nebenkostenabrechnung vom meinem ehemaligen Vermieter.

Ich bin am 31.06.2014 aus der Wohnung ausgezogen.

Die Nebenkostenabrechnung von 2013 und 2014 hat mir der Vermieter im August 2015 ausgehändigt.

Auf dieser Abrechnung stand die Hauskasse des Vermieters drauf, daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, dass die Hauskasse nicht auf den Mieter umgelegt werden kann, da es sich um eine Aufwertung der Wohnung handelt bzw. des Hauses (neues Dach, Anstrich etc). Er meinte dann aber, dass Benzin für den Rasenmäher auch damit gekauft wird. Er meinte dann, er erkundigt sich und klärt das ab. Es geht da um einen Wert von 8 € Benzin zu 80 € Hauskasse. Ich muss hierbei noch sagen, ich habe nichts unterschrieben.

Ich war danach noch 4 mal bei meinem ehemaligen Vermieter und immer bekam ich die Antwort, keine Zeit muss ich mich irgendwann drum kümmern. Dies kann geschätzt auch noch ein weiteres Jahr dauern.

Jetzt ist am 31.12.15 die Frist ja abgelaufen und bis dahin hätte er mir die Nebenkostenabrechnungen aushändigen müssen. DIe letzten Jahre hatte ich immer einen Überschuss von 180 € pro Jahr. Also gehe ich jetzt auch davon aus, dass mir etwas zusteht.


Fragen:

1.) Muss ich meinen ehemaligen Vermieter jetzt nochmal auffordern mir eine ordnungsgemäße NK Abrechnung zu erstellen?
Schriftlich mit Einschreiben?

2.) Steht mir jetzt ein Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher Vorschusszahlungen zu oder gilt die nicht ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung?

3.) Was ist wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte, muss ich dann die Gebühren für den Rechtsanwalt bezahlen oder der Vermieter weil er in Verzug ist?

Ich hoffe jemand kann mir helfen, vielen Dank im voraus.







-- Editier von tempebones am 05.01.2016 20:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Entweder verstehe ich Deine Schilderung nicht oder Du hast hier etwas missverstanden.

Die Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 wurden innerhalb der Abrechnungsfrist vorgelegt - Deiner Meinung nach mit inhaltlichen Fehlern bei der Kostenposition "Hauskasse".
Später schreibst Du "Jetzt ist am 31.12.15 die Frist ja abgelaufen und bis dahin hätte er mir die Nebenkostenabrechnungen aushändigen müssen."
Was stimmt denn nun?

Eine Betriebskostenabrechnung wird nur wegen inhaltlicher Fehler nicht automatisch unwirksam oder gilt als "nicht ausgehändigt".
Tatsächliche inhaltliche Fehler sind ganz schlicht zu korrigieren.



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
tempebones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Entweder verstehe ich Deine Schilderung nicht oder Du hast hier etwas missverstanden.
Die Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 wurden innerhalb der Abrechnungsfrist vorgelegt - Deiner Meinung nach mit inhaltlichen Fehlern bei der Kostenposition "Hauskasse".
Später schreibst Du "Jetzt ist am 31.12.15 die Frist ja abgelaufen und bis dahin hätte er mir die Nebenkostenabrechnungen aushändigen müssen."
Was stimmt denn nun?


Etwas umständlich ausgedrückt, sie wurden mir vorgelegt und dann hat er sie wieder mitgenommen, weil er klären wollte ob das wirklich so ist.

Wie soll man sich jetzt verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

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