Hallo,
unsere Nebenkostenabrechnung wird pro Kopf berechnet.
Letztes Jahr hat unsere Hausverwaltung einen zusätzlichen Briefkasten in unseren Hausflur gehängt, mit der Aussage jemanden einen persönlichen Gefallen zu tun. Diese Person war auf unsere Adresse gemeldet, ohne eine Wohnung zu beziehen. Nun stellt sich die Frage, ob man denjenigen auch in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen muß.
Nebenkostenabrechnung für Briefkastenbewohner.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ist dieser zusätzliche Kopf denn in Ihrer Abrechnung enthalten?
Zitatunsere Nebenkostenabrechnung wird pro Kopf berechnet. :
Pro Kopf von was? Bewohner, Mieter, ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie schon nachgehakt wurde: wie genau lautet denn die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag?Zitatunsere Nebenkostenabrechnung wird pro Kopf berechnet. :
In gebräuchlicherer Ausdrucksweise gibt es z.B. den Schlüssel "Personenzahl" - der meint "Personen mit denen die Mieteinheit dauerhaft genutzt wird"
I.d.R. wird auch darauf abgestellt, welche Kosten durch die Nutzung einer Mieteinheit verursacht werden bzw. welche Mehrkosten durch sonstige/gewerbliche Nutzung verursacht werden.
Von daher auch die Zusatzfrage: welche Kosten werden durch den zusätzlichen Briefkasten verursacht (wenn man ihn denn als Mieteinheit betrachten möchte) ?
ZitatNun stellt sich die Frage, ob man denjenigen auch in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen muß. :
Nein, warum? Der verbraucht doch nichts (kein Müll, Wasser etc.) Oder was wäre da denkbar.
Aber:
ZitatAussage jemanden einen persönlichen Gefallen zu tun. Diese Person war auf unsere Adresse gemeldet, ohne eine Wohnung zu beziehen. :
Hat die Hausverwaltung das genauso mitgeteilt? Sind die verrückt geworden? Das verstößt ja so etwas gegen das Meldegesetz. Man darf doch niemanden aus Gefälligkeit eine Adresse liefern, unter der er nicht tatsächlich wohnt.
Eine Firma oder ein Pseudonym ist etwas anderes.
Pro Kopf: Jede im Haus lebende Person wird anteilig an den Kosten beteiligt.
Natürlich ist mir klar das ein Briefkasten in dem Fall keine Kosten verursacht.
Mir gehts hier um das Prinzip.
Wenn jemand schon hier gemeldet ist, dann soll er auch an den fixen Kosten des Hauses beteiligt werden, die jeder Mieter zahlen muß.
ZitatPro Kopf: Jede im Haus lebende Person wird anteilig an den Kosten beteiligt. :
Natürlich ist mir klar das ein Briefkasten in dem Fall keine Kosten verursacht.
Mir gehts hier um das Prinzip.
Wenn jemand schon hier gemeldet ist, dann soll er auch an den fixen Kosten des Hauses beteiligt werden, die jeder Mieter zahlen muß.
Ganz ehrlich? Ich verstehe Sie nicht. Sie haben noch nicht einmal eine Abrechnung mit welcher der zusätzliche Kopf Sie, andere oder nur sich selbst belastet und da wird der Tanz schon angefangen.
Falls der "Briefkastenkopf" für sich einen Mieter darstellen würde (er also in keiner Wohnung als Kopf auftaucht) wäre das für die gesamte Mieterschaft doch toll, dann würden die Gesamtkosten nämlich auf einen zusätzlichen Kopf umgelegt, was dann eine Verringerung der Kosten pro Kopf bedeuten würde.Sollte der Kopf einer Wohnung zugerechnet werden, dann kann diese sich dagegen wehren, aber erst mal abwarten.
Pro Kopf: Jede im Haus lebende Person
Irgendwie kann ich mir das nicht so ganz vorstellen :
da liegt ein Kopf in einem Briefkasten, und der lebt noch ?
ZitatMir gehts hier um das Prinzip. :
Wenn jemand schon hier gemeldet ist, dann soll er auch an den fixen Kosten des Hauses beteiligt werden, die jeder Mieter zahlen muß.
Damit die "Last" für den einzelnen Mieter gemindert wird? Sorry, da geht es nicht ums Prinzip, sondern darum Geld zu sparen. Geiz ist eben geil.
ZitatPro Kopf: Jede im Haus lebende Person wird anteilig an den Kosten beteiligt. :
Selbst wenn einer im Birefkasten leben würde, der ist ja außen und nicht im Haus ...
Aber im Ernst: Wenn da nur der Briefkasten hängt und die Person nicht im Haus lebt, dann ist der auch nicht in der Abrechung zu berücksichtigen.
Wenn Sie der Briefkasten stört, dann können Sie die HV wg. Verstoßes gegen das Meldegesetz anzeigen, aber nicht verlangen, dass der Briefkasten die Kopfzahl der Mieter für die Umlage erhöht.
ZitatWenn Sie der Briefkasten stört, dann können Sie die HV wg. Verstoßes gegen das Meldegesetz anzeigen, :
Seit wann unterliegt ein Briefkasten dem Meldegesetz?
ZitatSeit wann unterliegt ein Briefkasten dem Meldegesetz? :
Nicht der Briefkasten, sondern der Briefkastenbesitzer, die haben dem wohl aus Gefälligkeit einen Briefkasten hingehängt.
ZitatLetztes Jahr hat unsere Hausverwaltung einen zusätzlichen Briefkasten in unseren Hausflur gehängt, mit der Aussage jemanden einen persönlichen Gefallen zu tun. Diese Person war auf unsere Adresse gemeldet, ohne eine Wohnung zu beziehen. :
Zitat:ZitatSeit wann unterliegt ein Briefkasten dem Meldegesetz? :
Nicht der Briefkasten, sondern der Briefkastenbesitzer, die haben dem wohl aus Gefälligkeit einen Briefkasten hingehängt.
ZitatLetztes Jahr hat unsere Hausverwaltung einen zusätzlichen Briefkasten in unseren Hausflur gehängt, mit der Aussage jemanden einen persönlichen Gefallen zu tun. Diese Person war auf unsere Adresse gemeldet, ohne eine Wohnung zu beziehen. :
Das machen soziale Einrichtungen auch bei Obdachlosen.
ZitatDas machen soziale Einrichtungen auch bei Obdachlosen. :
Briefkasten ist noch ok, mir stößt nur die Meldung als Wohnsitz etwas auf. Ist aber eine andere Baustelle und geht auch den TS nichts an.
Hallo,
wenn jemand z.B, einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt hat aber sicherstellen will, dass die Post ihn auf jeden Fall erreicht, dann kann er so einen Briefkasten verwenden.
Daraus Nebenkosten in voller Höhe abzuleiten und gleich einen Verstoß gegen Meldegesetze zu vermuten, das finde ich schon seltsam.
Klar, man sollte offenlegen, wie die Hintergründe sind. Das ist aber eher eine Frage des Anstandes. Ggf. könnte man noch über eine kleine Gebühr reden, für die Vorhaltung des Briefkastens. 5 Euro z.B. monatlich.
Woher weiss man eigentlich, dass die Person auf diese Adresse gemeldet war ? Als Zweitwohnsitz ? Oder wird das nur vermutet ?
Das Anbringen muss auch nicht die Hausverwaltung genehmigen, sondern der Eigentümer des Hauses. Da es meist mit einem Anbohren der Hauswand verbunden ist. Solltet aber ihr alle die Eigentümer sein, dann braucht ihr das nicht zu dulden. So weit gehen die Rechte einer Hausverwaltung nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten