Nebenkostenabrechnung: Posten die nach Beendigung des Mietvertrags angefallen sind

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Öre123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung: Posten die nach Beendigung des Mietvertrags angefallen sind

Hallo zusammen,

am 31.03.2016 ist unser Mietverhältnis beendet worden. Vor kurzem haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten.

In dieser stehen unter anderem folgende Posten:

Öllieferung 05.2016
Öllieferung 11.2016

Frage 1: Dürfen uns die beiden Öllieferungen in Rechnung gestellt werden, obwohl wir zum Zeitpunkt der Öllieferungen keine Mieter mehr waren..?

Weitere Posten:

Hausmeister/Gartenpflege

Die Gartenpflege/Hausmeisterservice wurden erst nach unserem Auszug an eine externe Firma abgegeben.

Frage 2: Dürfen uns diese Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt keine Mieter mehr waren..?

Letzter Posten:

Heizungswartung

Die Heizungswartung wurde von einer externen Firma zum Ende des Jahres duchgeführt und musste von uns gegengezeichnet werden. In 2016 haben wir diese Wartung nicht durchführen lassen und dementsprechend nichts unterschrieben.

Frage 3:

Dürfen uns diese Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt keine Mieter mehr waren..?

Vielen Dank für eventuelle Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Öre123

-- Editier von Öre123 am 20.07.2017 19:00

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Öre123):
Hallo zusammen,

am 31.03.2016 ist unser Mietverhältnis beendet worden. Vor kurzem haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten.

In dieser stehen unter anderem folgende Posten:

Öllieferung 05.2016
Öllieferung 11.2016

Frage 1: Dürfen uns die beiden Öllieferungen in Rechnung gestellt werden, obwohl wir zum Zeitpunkt der Öllieferungen keine Mieter mehr waren..?


Ausgehend von der Abrechnungsperiode 1.1.-31.12. gehören diese Rechnungen in die HK-Abrechnung, Anfangsbestand vom 1.1. + Lieferung das gehört sich so, schauen Sie mal auf die Rechnung Sie zahlen doch nur vom 01.01.-31.03. oder nicht?

Zitat:
Weitere Posten:

Hausmeister/Gartenpflege

Die Gartenpflege/Hausmeisterservice wurden erst nach unserem Auszug an eine externe Firma abgegeben.

Frage 2: Dürfen uns diese Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt keine Mieter mehr waren..?


Doch dürfen sie, jedoch nur zu 3/12 auf den auf Ihre Wohnung entfallenden Anteil

Zitat:
Letzter Posten:

Heizungswartung

Die Heizungswartung wurde von einer externen Firma zum Ende des Jahres duchgeführt und musste von uns gegengezeichnet werden. In 2016 haben wir diese Wartung nicht durchführen lassen und dementsprechend nichts unterschrieben.

Frage 3:

Dürfen uns diese Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt keine Mieter mehr waren..?

Vielen Dank für eventuelle Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Öre123


Doch auch das geht zu 3/12 für den auf Ihre Wohnung entfallenden Anteil

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mir fehlen Angaben über die maßgebende Abrechnungsperioden.

Alle Kosten die in eine Abrechnungsperiode fallen, können in die Abrechnung für diese Abrechnungsperiode übernommen werden.
Auch wenn ein Mietverhältnis innerhalb einer Abrechnungsperiode endet bleibt es dabei.

Beispiel Jahr xx:
Mieter A wohnt bis zum 31.5. und ab 1.6. wohnt Mieter B. in der Wohnung.
Die Kosten für Jahr xx werden dann zu 5/12 Mieter A und zu 7/12 Mieter B angelastet.

Eine solche Aufteilung muss doch aus der Abrechnung ersichtlich sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Öre123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Der Abrechnungzeitraum ist vom 01.01.-31.12. Berechnet wurden diese Kosten nur anteilig für den Mietzeitraum.

Worin begründet es sich, das Posten in Rechnung gestellt werden, von denen wir nachweislich keine Nutzen hatten..? Da fehlt mir eine nachvollziehbare Grundlage.

An der Wartung in 2016 haben wir nicht teilgenommen, beim ausführenden Unternehmen somit keine Unterschrift geleistet. Der neue Mieter hat diese Wartung unterschreiben müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

Öre123

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Öre123):
Worin begründet es sich, das Posten in Rechnung gestellt werden, von denen wir nachweislich keine Nutzen hatten..? Da fehlt mir eine nachvollziehbare Grundlage.


Gegenfrage, nach welche nachvollziehbaren Grundlage solltest Du die Kosten nicht anteilig tragen?

Simples Beispiel:

Winterdienst Januar bis März. Möchtest Du die Kosten dafür allein zu 100 % tragen?

Angenommen Du wärst von Mai bis November Mieter gewesen, wolltest Du dann die beiden Öllieferungen zu 100 % tragen?

Zitat (von Öre123):
Dürfen uns diese Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt keine Mieter mehr waren..?


Der Vermieter darf/muß alle im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten anteilig auf den jeweiligen Nutzungszeitraum des Mieters umlegen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Worin begründet es sich, das Posten in Rechnung gestellt werden, von denen wir nachweislich keine Nutzen hatten..? Da fehlt mir eine nachvollziehbare Grundlage.

Auf welche Kosten soll sich dieses beziehen.
Zu den Öllieferungen:
Die Ölkosten für die Heizkostenabrechnung angenommen für 2016 (vermutlich ist der Abrechnungszeitraum) werden doch nicht nach dem Einkauf berechnet sondern nach dem Verbrauch. Wenn die Abrechnungszeit dafür vom 1.1. - 31.12 läuft, wird der Ölbestand am 1.1. festgestellt und dem Ölbestand am 31.12. gegenüber gestellt.
Daraus ergibt sich die in der Abrechnung zu berücksichtigende Menge.
Der Preis wird so ermittelt, dass erst der Preis der älteste Lieferung (also die Lieferung aus 2015) berücksichtigt wird, dann die Lieferung vom 11.16.
Die Lieferungen vom 05 und 11.16 könnten dabei also berücksichtigt werden, wenn davon Öl verbraucht wurde.
Die einzige Frage wäre für mich, ob der Abrechnungszeitraum für die Heizungskosten tatsächlich vom 1.1. -31-12. läuft.
Da die Hauptheizperiode in der Regel vom 1.10. - 30.4. ist, wird häuft eine Abrechnungszeit vom 1.7.- 30.6. gewählt.
Dann wäre die Lieferung vom 11.16 natürlich außen vor.

-- Editiert von Spezi-2 am 20.07.2017 20:05

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Alle Kosten die in eine Abrechnungsperiode fallen, können müssen in die Abrechnung für diese Abrechnungsperiode übernommen werden.


nur eine kleine Korrektur
Aber: Die Betriebskostenabrechnung ist eine Jahresabrechnung ([link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html]BGB § 556 (3)[/link] "ist jährlich abzurechnen")
d.h. zunächst müssen eben immer die Gesamten Kosten für das betreffende Abrechnungsjahr ermittelt werden
erst danach sind die jeweiligen Kostenanteile für die jeweilige Nutzungseinheit und ggf. dann zeitanteilig für die jeweiligen Nutzer zu ermitteln

die einfachen Antworten lauten
Frage 1: ja, weil das Gesetzgeber und Rechtsprechung so wollen
Frage 3: ja, weil das Gesetzgeber und Rechtsprechung so wollen
Frage 2 (Gartenpflege/Hausmeisterservice "Die Gartenpflege/Hausmeisterservice wurden erst nach unserem Auszug an eine externe Firma abgegeben."): Falls ihr zuvor die Tätigkeiten selbst ausgeführt habt, dann wäre hier nach meinem Emfpinden die stur mit Gesetzgeber/Rechtsprechung konforme zeitanteilige Umlage der korrekt ermittelten Gesamtkosten eine Benachteiligung. Allerdings kenne ich für einen derartigen Fall kein Urteil - d.h. ggf. müsstet ihr euch hier euer ganz persönliches Urteil für euren speziellen Einzelfall erstreiten. Ob das Kostenrisiko dafür den möglichen "Gewinn" wert ist, müsst ihr selbst abwägen ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
Öre123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten werden nach einem Schlüssel auf die Wohnungen umgelegt:

Summe Kosten/100*8,28% + Grundsteuer ohne Berechnungsgrundlage + Heizungswartung

Eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt nicht, da es keine Verbrauchserfassung in den Wohnungen gibt.

Daher mein Unverständnis bezüglich der Ölrechnungen. In 01.2016 erfolgte eine Heizölliferung, das diese in die Berechnung mit einfliesst ist klar, diese Öl habe ich ja mit verbraucht. Das andere aber nicht.

Zitat (von Anitari):


Gegenfrage, nach welche nachvollziehbaren Grundlage solltest Du die Kosten nicht anteilig tragen?



Na weil ich weder am beanstandeten Heizöl noch dem Hausmeister-/Gartenpflegeservice partizipiert habe.

Bezüglich der Heizungswartung: Ich habe beim ausführenden Unternehmen keine Unterschrift über eine erfolgte Wartung in 2016 getätigt. Lt. Abrechnung wird die Heizungswartung nicht anteilig sondern voll berechnet.

Da der Nachmieter die Unterschrift beim ausführenden Unternehmen geleistet hat, wird er diese auch voll berechnet bekommen haben.

Mit freundlichen Grüßen.

Öre123

-- Editiert von Öre123 am 21.07.2017 13:50

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Ich glaube hier im Thread herrscht ein bischen Verwirrung. Ohne die mietvertraglichen Regelungen oder die Nebenkostenabrechnung zu kennen, ist nämlich eine Einschätzung schwierig. Von daher würde ich folgendes empfehlen: Entweder du nimmst Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung und lässt die irgendwo von einem Fachmann prüfen. Das wird in aller Regel Geld kosten, welches du möglicherweise selbst bei falscher Abrechnung nicht wieder reinholen kannst. Oder du scannst die Dinge ein, anonymisiert sie, lädst sie irgendwo hoch und postest hier den Link dahin. Dann kann man hier im Forum besser einschätzen, worüber wir reden.

Hintergrund: Typischerweise werden die Gesamtkosten pro Abrechnungsjahr aufgeteilt. Zum einen nach Verbrauch, zum anderen nach Zeit (sprich 1/4) und zum Teil auch über eine sogenannte Gradtagtabelle. Wohnfläche kann auch noch ein Thema sein. Wie sich nun die 8,28% aus deiner Abrechnung ergeben, kann ich zumindest nicht nachvollziehen. Aus der NK-Abrechnung sollte sich das aber eigentlich ergeben.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sicher haben Sie partizipiert und zwar 3 Monate von 12 Monaten im Jahr 2016.

Dass Sie die Wartung nicht unterschrieben haben, bedeutet nicht, dass nicht gewartet wurde, hat halt Ihr Nachmieter unterschrieben. Genutzt haben Sie die Heizung und zwar 3 Monate von 12 Monaten im Jahr 2016, und genau dieser Anteil ist Ihnen berechnet worden.
Bezüglich der Abrechnung selber schreiben Sie, dass es keine Erfassungsgeräte in der Wohnung gibt, dann haben Sie das Rech die Rechnung um 15 % zu kürzen.

Sie müssen verinnerlichen, dass es sich um enie JAHRESabrechnung handelt (dazu ist der VM verpflichtet) und Sie von den Kosten des gesamten Jahres den Anteil des von Ihnen gemieteten Wohnraumes zu trragen haben und zwar für den Zeitraum in dem Sie dort gewohnt haben.

Bezgl. des Öls wird die Erfassung wie folgt aussehen

Anfangsbestand am 01.01.2016 + Lieferungen in 2016 - Endbestand am 31.12.2016 =Verbrauch in 2016

Verbrauch in 2016 zzgl. Kosten = HK 2016 dann die Ermittlung für Ihren Wohnraum und dieser Betrag / 12 Monate * 3 Monate = der von Ihnen zu tragende Anteil

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube hier im Thread herrscht ein bischen Verwirrung.


Nein, das denke ich nicht. Ich gehe davon aus, dass dem TE nicht klar ist, warum er auch Kosten bezahlen soll, für die Zeit, als er nciht mehr dort wohnte, soll heißen, das Konzept einer Jahresabrechnung ist nicht geläufig, ebensowenig wie die hierzu gehörenden Vorschriften. Man ist ja im März ausgezogen, wieso soll man die Wartung von Dezember noch bezahlen .... usw.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich gehe davon aus, dass dem TE nicht klar ist, warum er auch Kosten bezahlen soll, für die Zeit, als er nciht mehr dort wohnte, soll heißen, das Konzept einer Jahresabrechnung ist nicht geläufig,
Das mag sein. Vielleicht kann der Teilnehmer auch die Abrechnung nicht korrekt lesen. Aber mir zumindest ist nicht klar, was die 8,28% zu bedeuten haben soll. Möglicherweise ist das der Wohnungsanteil. Dann müsste aber an irgendeiner anderen Stelle noch weitere Quoten stehen. Und diese sollten bei den verbrauchsunabhängigkosten bei 25% und bei den Heizkosten nach Gradtagtabelle irgendwo bei 45% liegen. Und das kann ich der bisherigen Darstellung nicht entnehmen.

Zitat (von AltesHaus):
Bezüglich der Abrechnung selber schreiben Sie, dass es keine Erfassungsgeräte in der Wohnung gibt, dann haben Sie das Rech die Rechnung um 15 % zu kürzen.
Auch da gibt es meines Wissens nach Ausnahmen.

Zitat (von AltesHaus):
Bezgl. des Öls wird die Erfassung wie folgt aussehen

Anfangsbestand am 01.01.2016 + Lieferungen in 2016 - Endbestand am 31.12.2016 =Verbrauch in 2016
Bei einem fachmännischen Vermieter wäre das zu vermuten. Keine Ahnung, ob dem hier so ist. Daher habe ich nach der Abrechnung gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Öre123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Anbei der Mietvertrag und die BKA:

Betriebskostenabrechnung 1: http://www.directupload.net/file/d/4789/285i52uh_jpg.htm
Betriebskostenabrechnung 2: http://www.directupload.net/file/d/4789/25kcu9md_jpg.htm
Mietvertrag Betriebskosten: http://www.directupload.net/file/d/4789/pk79phwq_jpg.htm
Mietvertrag Heiz/Wasserkosten: http://www.directupload.net/file/d/4789/dp73j37b_jpg.htm

Mit freundlichen Grüßen,

Öre123

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich sehe da nur kurz eine Abrechnung und dann diverse Werbungen für ... na ja

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Bei den Betriebskosten sind im Mietvertrag zwar diverse Kosten aufgeführt. Nur sind einige davon explizit angekreuzt und andere nicht. Überschrieben ist das ganze mit "insbesondere wie nachfolgend spezifiziert". Wenn nichts angekreuzt worden wäre, dann wären alle Kosten umlegbar. Aufgrund des Ankreuzens entsteht für mich jedoch ein anderes Bild. Das würde nämlich absolut keinen Sinn machen, wenn trotz Kreuzen alles umgelegt werden soll. Von daher schließe ich, dass nur die angekreuzten auch wirklich umlegbar sind. Und da bei Hauswart und Gartenpflege kein Kreuz ist, sind diese meiner Meinung nach auch nicht umlegbar. Ganz egal, wann diese Kosten angefallen sind.

Zur Heizungswartung habe ich nichts gefunden. Wenn diese umlegbar ist, dann wurde dies jedoch korrekt durchgeführt. Denn am Ende wurden alle Kosten ja nochmal durch 4 geteilt, d.h. du hast nur 1/4 der Wartungskosten bezahlt. Das ist meiner Meinung nach korrekt. Aber wie gesagt: Ich habe nicht finden können, ob diese Kosten umlegbar sind.

Die Heizkostenabrechnung selber ist meiner Meinung nach so nicht akzeptabel. Wie schon geschrieben wurde, ist es komplett sinnfrei lediglich die Heizöllieferungen aufzusummieren. Das würde nur funktionieren, wenn am Ende der Abrechnungsperiode immer komplett gleich viel Öl im Tank wäre. Da das nicht der Fall ist, muss diese Differenz mit eingerechnet werden.

Mir ist nur nicht klar, ob du wirklich dagegen vorgehen solltest. Denn meiner Meinung nach müssten die Kosten eher nach der Gradtagtabelle umgelegt werden. Und dann bist du statt bei einem 25% Anteil bei einem 45% Anteil. Selbst wenn sich da noch was reduzieren lässt oder wenn sogar ein Strafabschlag von 15% aufgrund der verbrauchsunabhängigen Abrechnung möglich wäre, wirst du in Summe vermutlich eher schlechter aussteigen als jetzt.

So zumindest meine persönliche Meinung.



-- Editiert von cauchy am 21.07.2017 15:25

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich sehe da nur kurz eine Abrechnung und dann diverse Werbungen für ... na ja
firefox + ublock origin = keine Werbung. Zumindest bei dieser Seite nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Öre123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich sehe da nur kurz eine Abrechnung und dann diverse Werbungen für ... na ja


Leider normal auf einer kostenlose Seite. Dafür gibt es ublock und co. Sollte man schon aus Sicherheitsgründen aktiv haben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Boah, das ist wieder so ein Ding ohne Ende - wo fängt man an - wo hört man auf?

Die 8,28% findet man im Mietvertrag wieder unter § 6 Nr. 5 - allerdings in einem völlig anderen Sinn/Zusammenhang. Offensichtlich hat den betreffenden Satz der Vermieter ebenfalls nicht kapiert.

Die Abrechnung 1: ist die Ermittlung/Zusammenstellung der Jahreskosten
Die Abrechnung 2: ist die Aufteilung, dort eben die 8,28% als verbrauchsunabhängiger fixer Anteil der Wohnung an den Jahreskosten - ergibt für die Wohnung anteilige Jahres-Gesamtkosten von 2.043,76 Euro - danach wird ordnungsgemäß der zeitreduzierte Anteil ermittelt 2043,76 : 12 * 3 Monate = 510,94 Euro

Was mich jetzt aber doch stutzig macht, das ist die direkte Zuordnung zur Wohnung von "Kosten der Heizungswartung 83,54 Euro"

> Ölbezugskosten für das ganze Haus deuten i.d.R. auf Zentralheizung hin; auch die Eintragung der 8,28% steht unter § 6 des Mietvertrages "Sammelheizung" (meint das gleiche wie Zentralheizung).
> Heizungswartung direkt eine Wohnung betreffend fällt dagegen nur an, wenn die Wohnung dezentral beheizt wird - also vielleicht über eine Ölzentralversorgung in die jeweiligen Wohnungen und dort mit Einzelöfen? (Gasthermen, die jeweils nur eine Wohnung heizen sind ja geläufig - aber von einer Öl-Wohnungsheizung habe ich noch nie gehört)

Für die Frage, ob es korrekt ist, dass die Heizungswartungskosten direkt nur dieser einen Wohnung zugeordnet werden
@ Öre123: wie genau wurde die Wohnung nun beheizt? wo genau befindet sich diese Heizungsanlage, die da gewartet wurde?
Möglicherweise liegt hier eine ganz spezielle und seltene Konstellation vor.
Und dann wäre auch zu berücksichtigen, dass die Heizkostenverordnung nur für Wohnungen/Häuser mit Sammelheizung/Zentralheizung gilt.

Das ändert aber nichts daran, dass die Heizungswartungskosten ebenso wie alle anderen Kosten tatsächlich nur zeitanteilig zu 3/12 auf die Nutzungszeit von Öre123 umgelegt wurden - und dass dies an sich korrekt ist (sofern die Grundvoraussetzungen/Sachumstände dazu passen).

Nochmal: die Betriebskostenabrechnung stellt eine Jahres-Abrechnung für das ganze Haus dar
Die Heizung muss gewartet werden, weil sie das ganze Jahr über in Betrieb ist und die zeitanteilige Kostenumlage stellt sicher, dass jeder Nutzer nur entsprechend seinem Nutzungszeitanteil mit den Kosten belastet wird.
@ Öre123: angenommen die Heizung wäre im Februar 2016 gewartet worden > würdest du denn dann freudig schreien HIER, die Kosten müssen voll auf mich gehen, weil ich zum Zeitpunkt der Wartung noch da gewohnt habe?

Nebenbei: Für eine penibelst genaue Abrechnung müssten eigentlich auch Jahres-Anfangsbestand (Restölbestand per 31.12. des Vorjahres) und Jahres-Endbestand (Restölbestand per 31.12. zum Übertrag ins Folgejahr) enthalten sein. Wenn aber wie hier z.B. mit Rg vom 06.01.16 geschehen immer zeitnah zum Abrechnungsstichstag vollgetankt wird, dürfte das m.E. selbst einer Gerichtlichen Prüfung standhalten.




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#18
 Von 
Öre123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

@ Öre123: wie genau wurde die Wohnung nun beheizt? wo genau befindet sich diese Heizungsanlage, die da gewartet wurde?


In der Wohnung befand sich ein Ölofen, dieser wurde über den Haupttank mit Öl versorgt. Die Wartungskosten beziehen sich auf diesen Ölofen.

Zitat (von Lolle):

@ Öre123: angenommen die Heizung wäre im Februar 2016 gewartet worden > würdest du denn dann freudig schreien HIER, die Kosten müssen voll auf mich gehen, weil ich zum Zeitpunkt der Wartung noch da gewohnt habe?


Natürlich nicht, aber es wäre insgesamt nachvollziehbarer da zu dieser Zeit der Mietvertrag noch bestanden hat und ich den Wartungsvertrag dann auch unterschrieben hätte.

Zitat (von cauchy):

Das würde nämlich absolut keinen Sinn machen, wenn trotz Kreuzen alles umgelegt werden soll. Von daher schließe ich, dass nur die angekreuzten auch wirklich umlegbar sind. Und da bei Hauswart und Gartenpflege kein Kreuz ist, sind diese meiner Meinung nach auch nicht umlegbar. Ganz egal, wann diese Kosten angefallen sind.


Das habe ich auch so interpretiert und diesen Posten angemängelt. Eine Antwort steht natürlich noch aus.

Zitat (von cauchy):

Wenn aber wie hier z.B. mit Rg vom 06.01.16 geschehen immer zeitnah zum Abrechnungsstichstag vollgetankt wird, dürfte das m.E. selbst einer Gerichtlichen Prüfung standhalten.


Das Heizöl wurde nach Bedarf und Ölpreis bestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Öre123

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Öre123):
Anbei der Mietvertrag und die BKA:

Betriebskostenabrechnung 1: http://www.directupload.net/file/d/4789/285i52uh_jpg.htm
Betriebskostenabrechnung 2: http://www.directupload.net/file/d/4789/25kcu9md_jpg.htm
Mietvertrag Betriebskosten: http://www.directupload.net/file/d/4789/pk79phwq_jpg.htm
Mietvertrag Heiz/Wasserkosten: http://www.directupload.net/file/d/4789/dp73j37b_jpg.htm

Mit freundlichen Grüßen,

Öre123


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