Nebenkostenabrechnung Personen oder QM ??

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Personen oder QM ??

Hallo,

mein Mann hat zu 50% ein Mehrfamilienhaus geerbt. Nun habe ich mir alle Unterlagen vom Steuerberater der auch die Nebenkostenabrechnung macht geben lassen. Und bin erstaunt. Ich selber habe eine ETW in Vermietung. Und bereche die NK immer anteilig nach qm. So wie auch die Hausverwaltung alle Eigentümer abrechnet. In dem Objekt meines Mannes 3 Parteien wird immer alles Grundsteuer, Versicherung, Wasser ( Strom und Gas zahlt jeder Mieter direkt an die Stadt) durch die Anzahl der Personen geteilt. Das kenne ich so nicht. Muss ich nicht nach QM abrechnen. Sprich also wer die 80QM WE hat zahlt weniger grundsteuer wie die die 100QM WE haben ? Meines Wissens nach ist das nicht richtig durch die Anzahl der Personen zuteilen. Ich möchte nicht das jemand benachteiligt wird. Was ist den richtig ?

Danke für Hilfe.

VG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)


Sie sollten die Abrechnung so vornehmen, wie es in den Mietverträgen vereinbart ist.

Die Quadratmeterabrechnung ist die gesetzliche Regelung, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Wäre die Pro-Kopf-Abrechnung in den Mietverträgen nicht vereinbart, dann könnten Sie ab dem nächsten Abrechnungszeitraum eine Änderung vornehmen.

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#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
So wie auch die Hausverwaltung alle Eigentümer abrechnet.

Die rechnen aber auch viele Pos. nach ET-Anteilen ab.

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#4
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, danke für die Hilfe. Die Mietverträge liegen mir noch nicht vor. Ich weiss aber nun Dank Eurer Hilfe wie ich vorgehen kann. Vielen Dank!

VG

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#5
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Ich lasse mich bei der Abrechnung von Haus + Grund beraten. KOstet einen geringen Jahresbeitrag aber die Abrechnung hieb- und stichfest.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Die Nebenkosten sind nach Personen abzurechnen, wenn ein Mieter durch die Abrechnung nach Wohnfläche überproportional
benachteiligt wird. Eine Benachteiligung um 50 % genügt nicht.So ein Urteil des LG Aachen.
Hier ging es um eine Alleinstehende Mieterin in einem
Mietshaus, dass überwiegend mit Großfamilien bewohnt war.
Der Vermieter mußte den Umlageschlüssel ändern.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>So ein Urteil des LG Aachen. <hr size=1 noshade>


Das LG Aachen nimmt es dem Vm. aber sicher nicht ab, ständig den Mietern hinterherzuspionieren um heraus zu finden, wieviele Personen denn nun in welcher Wohnung wohnen, Heiraten, Geburten, Auszüge, Heimkehrer etc.

In § 556a BGB steht jedenfalls:

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend ... umgelegt werden dürfen, ...


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-- Editiert flawless am 04.02.2012 15:21

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