>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
quote:
es geht nicht um die Belege zur Abrechnung sondern um die Abrechnung selbst!
Danke für die Richtigstellung.
Nun, ob Kopie oder Original - ich würde zum Original tendieren.
Aber es gibt keine Bestimmung welche das Original vorschreibt. Die einzigen Formvorschriften ist 'Textform' und Anforderungen an den Inhalt der Abrechnung.
Wenn sie Kopien übereicht, müssen diese natürlich lesbar und vollständig sein.
Wenn sie nur mangelhafte Abrechnungen überreicht, könnten ihre Ansprüche auf Nachzahlung übrigens hinfällig sein.
Das müsste man dann prüfen.
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von Harry van Sell am 05.08.2012 02:33
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