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Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original

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Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original

Hallo zusammen,

Hab nach langen jetzt meine NK2010 bekommen was nicht so einfach war weil meine Vermieterin mir ständig nur eine Seite von eig fünf gegeben hat.
Die Nebenkostenabrechnung wurde von der Firma Delta-t erstellt...nun meine Frage: hab ich Anspruch darauf das ich die Original Nebenkostenabrechnung ausgehändigt bekomme oder muss ich mich mit schlechten Kopien abgeben?
Bei meinem ehemaligen Vermieter, der die Abrechnung von techem hat erstellen lassen hab ich immer die Originale bekommen...

Danke für eure Antworten

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von tina1988 am 04.08.2012 23:10
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3225 weitere Beiträge zum Thema "Nebenkostenabrechnung".


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>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
Die Originale kannst du nach ordentlicher Terminvereinbarung bei dem Vermieter einsehen.

Das man gratis Kopien erhält ist schon sehr freundlich, verpflichtet wäre der Vermieter dazu nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 05.08.2012 00:20
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
Hallo Harry,

ich glaub du hast mich da falsch verstanden, es geht nicht um die Belege zur Abrechnung sondern um die Abrechnung selbst!
Die Firma Delta-t hat pro Mieter eine Abrechnung ertellt und wir bekommen hier schlechte Kopien durch die Vermieterin und sind eig der Meinung das Sie uns das Original aushändigen muss da dieses ja an uns addressiert ist!

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von tina1988 am 05.08.2012 00:24
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
quote:
es geht nicht um die Belege zur Abrechnung sondern um die Abrechnung selbst!

Danke für die Richtigstellung.


Nun, ob Kopie oder Original - ich würde zum Original tendieren.
Aber es gibt keine Bestimmung welche das Original vorschreibt. Die einzigen Formvorschriften ist 'Textform' und Anforderungen an den Inhalt der Abrechnung.

Wenn sie Kopien übereicht, müssen diese natürlich lesbar und vollständig sein.

Wenn sie nur mangelhafte Abrechnungen überreicht, könnten ihre Ansprüche auf Nachzahlung übrigens hinfällig sein.
Das müsste man dann prüfen.





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von Harry van Sell am 05.08.2012 02:33
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
Für 2010 sind Nachzahlungen des Mieters eh hinfällig.

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von florian3011 am 05.08.2012 03:03
Status: Unsterblich (2966 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 33 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
Hallo tina1988,

nicht irgendeine Firma als Dienstleister ist verpflichtet, die Abrechnung zu erstellen, sondern der Vermieter. Somit sind die Unterlagen von Delta-t auch nichts anderes als Belege, die der Vermieter heranziehen kann.
Du darfst sie - wie alle Belege - einsehen/kopieren, mehr aber nicht.

quote:
Für 2010 sind Nachzahlungen des Mieters eh hinfällig.
Richtig, es gibt aber Ausnahmen. Daher wäre interessant zu erfahren, warum die Abrechnung erst so spät erfolgt ist.

MfG Stefan



von reckoner am 05.08.2012 09:34
Status: Unsterblich (3846 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
quote:
nicht irgendeine Firma als Dienstleister ist verpflichtet, die Abrechnung zu erstellen, sondern der Vermieter.

Warum sollte der Vermieter nicht einen Dienstleister damit beauftragen dürfen?

Die Beauftragung Dritter steht ihm selbstverständlich frei. Nur muss er sich Fehler seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen als wären es seine eigenen.





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von Harry van Sell am 05.08.2012 12:54
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
Erlöser wieso soll ich für die Kopie meiner Nebenkosenabrechnung bezahlen? Ich will nicht die Belege zur Abrechnung sondern eine ordentliche Nebenkostenabrechnung! Das ich die Kopien der Belege bezahlen müsste ist mir klar.

Naja schlechte Kopien heißt das Teile der Seiten fehlen somit sind Teile der Zahlen nicht zu erkennen. Wenn ich Sie darauf anspreche kommt nur das ich froh sein soll überhaupt was zu bekommen Sie müsste mir das nicht geben!
Von meinem ehemaligen Vermieter kenne ich es das er uns immer das Original der Firma ausgehändig hat die die Abrechnung in seinem Auftrag erstellt hat.

Wieso die Abrechnung für 2010 jetzt erst kam ist relativ eindeutig..ich hab ein Guthaben von knapp eur 200!
Seit 7 Monaten vordere ich die Abrechnung 2010 und immer wieder meinte Sie es gäbe keine oder Sie habe diese nicht mehr und als ich dann Ihrem Anwalt mit Klage gedroht habe kam die Kopie die im Feb 2011 erstellt wurde.
Somit ist es relativ offensichtlich das Sie mir das Guthaben vorenthalten wollte


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von tina1988 am 05.08.2012 13:48
Status: Stift (48 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
quote:
Sie müsste mir das nicht geben!

Naja, dann muss sie aber auch die finanziellen Konsequenzen dieser Weigerung tragen ...





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von Harry van Sell am 05.08.2012 13:53
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
quote:
Das man gratis Kopien erhält ist schon sehr freundlich, verpflichtet wäre der Vermieter dazu nicht

Nun ja, aber man hat doch das Recht, bei der Hausverwaltung, beim Vermieter, oder wie in diesem Fall bei der Firma Delta in die Original-Abrechnung einzusehen( hier ist die Genehmigung des VM einzuholen). Oder nicht?

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Ich "erlöse" mich, indem ich gerne mal den "Ignore- Link" klicke.

-- Editiert Marie-Sophie40 am 05.08.2012 14:29

-- Editiert Marie-Sophie40 am 05.08.2012 14:31


von Marie-Sophie40 am 05.08.2012 14:27
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 13 User(n) bewertet)

>Nebenkostenabrechnung Kopie oder Original
Hallo,

quote:
Warum sollte der Vermieter nicht einen Dienstleister damit beauftragen dürfen?
Habe ich auch nicht behauptet. Nur kann der Mieter das nicht verlangen, er muss mit irgendeiner (korrekten) Abrechnung zufrieden sein.

quote:
Wieso die Abrechnung für 2010 jetzt erst kam ist relativ eindeutig..ich hab ein Guthaben von knapp eur 200!
Und da haben wir schon einen Grund, warum die Jahresfrist hier nicht gilt.

quote:
Nun ja, aber man hat doch das Recht, bei der Hausverwaltung, beim Vermieter, oder wie in diesem Fall bei der Firma Delta in die Original-Abrechnung einzusehen( hier ist die Genehmigung des VM einzuholen). Oder nicht?
Ja sicher, aber darum geht es hier doch noch gar nicht. Es gibt imho bisher gar keine ordnungsgemäße Abrechnung. Diese sollte gefordert werden, mit Fristsetzung und auch schon der Drohung, danach einen Anwalt einzuschalten.

MfG Stefan



von reckoner am 05.08.2012 23:57
Status: Unsterblich (3846 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 124 User(n) bewertet)


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