Hallo zusammen.
Mein Vermieter schrieb mich am 28.06.2016 an.
Er gibt an, dass bei Prüfung der Betriebskostenabrechnung 2014 festgestellt wurde, dass mir keine Jahresgebühr für die Müllenentsorgung berechnet wurde.
Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass für 2015 eine entsprechende Nachbelastung stattfinden wird.
Nun die Frage:
Kann er die BKA für 2014 und/oder 2015 nachträglich fordern?
Danke vorab.
Gruß
Bruce
Nebenkostenabrechnung 2014 und 2015
30. Juni 2016
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Frage vom 30. Juni 2016 | 21:24
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 85x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2014 und 2015
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#1
Antwort vom 30. Juni 2016 | 22:25
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
Doppelter Thread.
-- Editiert von cauchy am 30.06.2016 22:26
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