Nebenkostenabrechnung 2014 & 2015

30. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung 2014 & 2015

Hallo zusammen.

Mein Vermieter schrieb mich am 28.06.2016 an.

Er gibt an, dass bei Prüfung der Betriebskostenabrechnung 2014 festgestellt wurde, dass mir keine Jahresgebühr für die Müllenentsorgung berechnet wurde.

Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass für 2015 eine entsprechende Nachbelastung stattfinden wird.

Nun die Frage:

Kann er die BKA für 2014 und/oder 2015 nachträglich fordern?

Danke vorab.

Gruß
Bruce

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von bruce-bruce-bruce):
Mein Vermieter schrieb mich am 28.06.2016 an. Er gibt an, dass bei Prüfung der Betriebskostenabrechnung 2014 festgestellt wurde, dass mir keine Jahresgebühr für die Müllenentsorgung berechnet wurde.


Eigentlich nein, sollte verjährt sein.

Zitat (von bruce-bruce-bruce):
Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass für 2015 eine entsprechende Nachbelastung stattfinden wird.


Für 2015 kann er das noch bis zu 31.12.16

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

§ 556 (3) BGB ist dazu relevant. Für 2014 müsste der Vermieter nachweisen, dass er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Das wird vermutlich mal nicht ganz so einfach. Die Nebenkostenabrechnung 2015 wäre noch nicht verfristet. Ist die Abrechnung 2015 dir denn schon zugegangen und wenn ja wann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Nein. Die BKA für 2015 ist noch nicht zugegangen.

Ich denke mal, dass er mich nur seelisch darauf vorbereiten möchte...

Ich habe das Schreiben nochmal rausgekramt.

Lustigerweise schreibt er, dass er aus Kulanz die Nachforderung für 2014 nicht stellt.

Wenn ich eure Ausführungen lese, dann hat es ja mit seiner Gönnerhaftigkeit wenig zu tun. Er kann es per BGB nicht zurückfordern und tut so, als würde er mir nen Gefallen tun....

Für 2015 wird es abr wohl zu zahlen sein..

Danke dennoch..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Unter der Voraussetzung das die Umlage der Müllgebühren vertraglich vereinbart ist.

Das ist der Fall wenn diese explizit im Vertrag genannt sind, auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird oder schlicht (sinngemäß) "Der Mieter trägt die Betriebskosten" im Vertrag steht.



Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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