Guten Tag zusammen. Ich bin Anfang November in meine neue Wohnung gezogen.
Im April wurden bei mir Heizung und Wasser abgelesen. Habe jetzt gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten, allerdings nur anteilig für 2016 - also 2 Monate. Wie genau funktioniert das denn, da ja erst im April alles abgelesen wurde?
Desweiteren sind in der Nebenkostenabrechung ein paar Dinge, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob das überhaupt so geht.
Im Mietvertrag ist ausschließlich die Rede von Nebenkosten und "übrigen Betriebskosten" die Rede.
Punkte, bei denen ich mir unsicher bin:
1. Bereitsstellung Wärmemesszähler. Darf hierfür eine Gebühr verlangt werden?
2. Grundsteuer. Zahle ich die?
3. Heizungswartung
4. TV-Anschluss (es ist Sat - darf hierfür Gebühr verlangt werden?)
5. Sonstige Kosten (Winterdienst, Mülltonnenreinigung, Treppenhaus)
Dürfen für all diese Dinge von mir Geld verlangt werden? Mich hatte das etwas stutzig gemacht.
Außerdem ist beim Punkt Wasser noch ein Punkt mit "Abwässer, Niederschlagswasser"... was zahle ich denn da?
Vielen Dank für eure Hilfe
Nebenkostenabrechnung, besondere Kostenpunkte
5. Juli 2017
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Frage vom 5. Juli 2017 | 16:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung, besondere Kostenpunkte
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#1
Antwort vom 5. Juli 2017 | 17:13
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatBereitsstellung Wärmemesszähler. Darf hierfür eine Gebühr verlangt werden? :
Sind die Teile gemietet darf der Vermieter die Miete dafür umlegen.
ZitatGrundsteuer. Zahle ich die? :
Gehört zu den umlegbaren Betriebskosten. Anteilig für deine Wohnfläche.
ZitatHeizungswartung :
Umlegbare Betriebskosten.
ZitatTV-Anschluss (es ist Sat - darf hierfür Gebühr verlangt werden?) :
Fraglich. Oder ist es Kabel-TV?
ZitatSonstige Kosten (Winterdienst, Mülltonnenreinigung, Treppenhaus) :
Umlegbare Betriebskosten.
Alle umlegbaren Betriebskosten zum nachlesen hier https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
ZitatWie genau funktioniert das denn, da ja erst im April alles abgelesen wurde? :
Dann werden die Ablesewerte dem 31.12. des letzten Jahres zugeordnet.
ZitatAußerdem ist beim Punkt Wasser noch ein Punkt mit "Abwässer, Niederschlagswasser"... was zahle ich denn da? :
Abwasser - na irgendwo wo muß das Wasser was Du entnimmst ja wieder hin.
Niederschlagswasser ist eine Gebühr für die Einleitung von Wasser in das Abwassernetz das nicht im Boden versickern kann. Zolle Geldquelle für Gemeinden/Städte
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