Nebenkostenabrechnung, besondere Kostenpunkte

5. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469539-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung, besondere Kostenpunkte

Guten Tag zusammen. Ich bin Anfang November in meine neue Wohnung gezogen.
Im April wurden bei mir Heizung und Wasser abgelesen. Habe jetzt gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten, allerdings nur anteilig für 2016 - also 2 Monate. Wie genau funktioniert das denn, da ja erst im April alles abgelesen wurde?
Desweiteren sind in der Nebenkostenabrechung ein paar Dinge, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob das überhaupt so geht.
Im Mietvertrag ist ausschließlich die Rede von Nebenkosten und "übrigen Betriebskosten" die Rede.
Punkte, bei denen ich mir unsicher bin:

1. Bereitsstellung Wärmemesszähler. Darf hierfür eine Gebühr verlangt werden?
2. Grundsteuer. Zahle ich die?
3. Heizungswartung
4. TV-Anschluss (es ist Sat - darf hierfür Gebühr verlangt werden?)
5. Sonstige Kosten (Winterdienst, Mülltonnenreinigung, Treppenhaus)

Dürfen für all diese Dinge von mir Geld verlangt werden? Mich hatte das etwas stutzig gemacht.
Außerdem ist beim Punkt Wasser noch ein Punkt mit "Abwässer, Niederschlagswasser"... was zahle ich denn da?

Vielen Dank für eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb469539-5):
Bereitsstellung Wärmemesszähler. Darf hierfür eine Gebühr verlangt werden?


Sind die Teile gemietet darf der Vermieter die Miete dafür umlegen.

Zitat (von fb469539-5):
Grundsteuer. Zahle ich die?


Gehört zu den umlegbaren Betriebskosten. Anteilig für deine Wohnfläche.

Zitat (von fb469539-5):
Heizungswartung


Umlegbare Betriebskosten.

Zitat (von fb469539-5):
TV-Anschluss (es ist Sat - darf hierfür Gebühr verlangt werden?)


Fraglich. Oder ist es Kabel-TV?
Zitat (von fb469539-5):
Sonstige Kosten (Winterdienst, Mülltonnenreinigung, Treppenhaus)


Umlegbare Betriebskosten.

Alle umlegbaren Betriebskosten zum nachlesen hier https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
Zitat (von fb469539-5):
Wie genau funktioniert das denn, da ja erst im April alles abgelesen wurde?


Dann werden die Ablesewerte dem 31.12. des letzten Jahres zugeordnet.

Zitat (von fb469539-5):
Außerdem ist beim Punkt Wasser noch ein Punkt mit "Abwässer, Niederschlagswasser"... was zahle ich denn da?


Abwasser - na irgendwo wo muß das Wasser was Du entnimmst ja wieder hin.

Niederschlagswasser ist eine Gebühr für die Einleitung von Wasser in das Abwassernetz das nicht im Boden versickern kann. Zolle Geldquelle für Gemeinden/Städte :devil:

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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