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Nebenkosten nach Auszug?

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Nebenkosten nach Auszug?

Hallo erst mal,

habe folgendes Problem............
bin am 31.03.2011 ausgezogen und habe heute 30.06.2012
eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2010-
31.03.2011 im Briefkasten liegen. Mal davon abgesehen das es keine Förmliche Zustellung war (nur ein Umschlag mit meinem Namen, also Persönlich eingeworfen) stellt sich mir die Frage ob das noch Fristgerecht ist?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß riciws


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von riciws am 30.06.2012 12:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3003 weitere Beiträge zum Thema "Nebenkosten".


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>Nebenkosten nach Auszug?
Klar ist das fristgerecht, denn der Zeitraum wird nach dem Abrechnungszeitraum und nicht nach deinem Auszugsdatum bemessen.

Da du den Abrechnungszeitraum verschwiegen hast, gehe ich davon aus, dass dieser vom 01.07. bis zum 30.06. des Jahres läuft.

Also hast du am letzten Tag der Frist die Abrechnung erhalten. Und förmliche Zustellung ist garantiert nicht in deinem Mietvertrag vereinbart.

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von Liane46 am 30.06.2012 14:34
Status: Unsterblich (960 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Nebenkosten nach Auszug?
Eine Nebenkostenabrechnung muß nicht durch die Post oder per Einschreiben zugestellt werden, oder was immer du da glaubst. In diesem Fall ist sie offenbar per Boten eingeworfen worden, d.h. sie wurde von einem Beauftragten eingeworfen und vermutlich wurde darüber eine Steckliste mit Datum und Uhrzeit des Einwurfs angefertigt, weil ja viele Mieter leider versuchen, sich mit Ausreden über angebliche Nichtzustellung um die Zahlung ihrer Kosten herumzudrücken.

Wie kommt es zum 01.07.10? War da dein Einzug? Bzw. in der Tat kann hier keiner was sagen, wenn wir nicht den Abrechnungszeitraum aus deinem Mietvertrag kennen. Aber wann du ausgezogen bist, spielt keine Rolle.

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von Anjuli123 am 30.06.2012 19:17
Status: Unsterblich (1475 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)


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