>Nebenkosten erhöhung
Vielen Dank für alle hilfreiche Beiträge zu meiner Frage!
Zu unserer Warmmiete: wir haben die 50 € Erhöhung nicht akzeptiert, also unser Instinkt von damals war gut.
Zu meiner Eigentümswohnung, verstehe ich es korrekt, dass auf Basis eines Wirtschaftsplanes darf der Vermieter die
Nebenkosten nicht erhöhen. Erst mit der Abrechnung Ende des Jahres darf er ein Ausgleichverfahren eingehen...?
Das haben wir leider nur für Strom und Gas schriftlich vereinbart. Es ist so, dass mein Mieter Expatriate ist, arbeitet in Deutschland für drei Jahre in einem großen Konzern. Dafür hat seiner Firma ein Vermieter gesucht (mich), der in der Lage war, schnell eine möblierte Wohnung für ihn zur Verfügung zu stellen, und da er kein Deutsch sprach, auch dass der Vermieter so viel wie möglich von den Kosten auf seinem Namen lässt - deswegen habe ich die Strom und Gas Rechnung auf mein Name gelassen. Der Mieter konnte bei der Wohnsuche als Single über eine gewisse Summe verfügen (der Konzern überweist ihm monatlich diese Summe auf seinem Konto und ich bekomme es von ihm).
Leichtsinnigerweise haben wir damals ihm als ewiger Single betrachtet und folgendes steht im Mietvertrag: "Die Miete beträgt monatlich 550 Euro. Die Kosten für Strom, Heizung, Frischwasser, Regenwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strassenreinigung, TV/Rundfunkgebühren sind bereits in der Miete in Höhe von 550 Euro enthalten, wobei die Kosten für Strom und Gas mit einer monatlichen Vorauszahlung in Höhe von 130 Euro enthalten sind, und eine jährliche Abrechnung bzw. Anpassung erfolgen wird."
Darf ich trotzdem Ende des Jahres eine Nachzahlung fordern? Man merkt, dass ich zur 1. Mal eine Wohnung vermiete, oder ; )??
Nochmals Dankeschön für Euere Tipps!
Andreea
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"Andreea"
von Andreea Arambasa am 24.07.2007 11:27
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