Nebenkosten Müllbeseitigung und Hausmeistrekosten

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marcellll
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Müllbeseitigung und Hausmeistrekosten

Hallo Zusammen,

ich bin mir etwas unentschlossen und suche hier hoffentlich hilfreichen Rat.

Mein Vermieter hat mir eine Nebenkostenabrechnung aus 2016 zukommen lassen, bei der ich deutlich höhere Müllgebühren zu zahlen habe und ebenso deutlich höhere Haumeisterkosten. Die Begründung dazu wie folgt:

Rund 1200 Euro Müllgebühren fallen jährlich immer an. Diese werden auf Pro Kopf aufgeteilt (Prinzip mehr Mieter mehr Müll) In 2016 musste ich nun aber deutlich mehr bezahlen, da es weniger Mieter gab. Es sind zwei Mietparteien ausgezogen und die Wohnungen standen über einen längere Zeitraum in dem Jahr leer. Das heißt, die Müllgebühren konnten insgesammt auf weniger Köpfe wie in 2015 verteilt werden wodurch mein Beitrag stieg. Das würde doch bedeuten, wenn ich der einzige Mieter wäre, müsste ich die kompletten 1200 Euro alleine tragen. Ist dies rechtlich so zugelassen??

Die Hausmeisterkosten sind mit der Begründung gestiegen, dass die Dienstleistungsansprüche an diesen gestiegen sind. Er musste häufiger Schnee schaufeln und öfters rauskommen um nach dem Rechten zu sehen, da er öfters von den Mietern wegen Problemen in der Wohnung oder auf dem Hof gerufen wurde. Erstens habe ich dazu keine separate Rechnung erhalten, zweitens gab es kein Informationsschreiben dazu, dass diese Vorgehensweise in Zukunft wo berechnet wird. Ich meine, es muss doch dazu irgendwo eine Bemessungsgrundlage geben, sonst könnte man diese Kosten doch einfach nach Gefühl festlegen !?

Hoffe meine Probleme sind soweit verständliche geschildert, ansonsten bitte einfach nachfragen :-) Hoffe auf schnelle und hilfreiche Unterstützung.

Viele Grüße

Marcel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Verteilung nach der Personenzahl steht auch im Mietvertrag?

Bei Leerständen gibt es durchaus Punkte zum ansetzen:
http://www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkosten-personenzahl-leerstand/


Bezüglich Hausmeister: Einsichtnahme in die Belege (auch den Vertrag) nehmen.


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

1. Grundsätzlich zahlt der Vermieter alle Betriebskosten, es sei denn, in Ihrem Mietvertrag ist aufgelistet, welche Nebenkosten Sie als Mieter zahlen, das als erstes überprüfen ...

2. Für leere Wohnungen zahlt grundsätzlich der Vermieter die Nebenkosten, bei der Verteilung der Müllgebühren nach Personen allerdings nicht, leere Wohnungen produzieren ja auch keinen Hausmüll. Dafür muss der Vermieter allerdings bei Leerstand reagieren und die Tonnengröße verringern bzw. Tonnen abbestellen, sonst handelt er unwirtschaftlich. Da werden Sie mal etwas rechnen müssen, die Gemeinde hat wahrscheinlich einen Schlüssel, wieviel Tonnengröße pro Bewohner erforderlich ist, wenn der Vermieter das überschreitet, kürzen Sie entsprechend die Nebenkostenzahlung.

http://www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-bei-leerstand-von-wohnungen/

3. Hausmeisterkosten sind nur dann Betriebskosten, wenn der Hausmeister ausschließlich mit Wartungsarbeiten beschäftigt ist. Erledigt er auch Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten, sind das keine Nebenkosten, und der Vermieter muss die Hausmeisterkosten entsprechend splitten. Liegen die Kosten für den Hauswart deutlich über dem bundesweiten Betriebskostenspiegel von 21 Cent/Monat/qm, würde ich mal die Unterlagen einsehen und genauere Einkünfte einholen, was der Hausmeister in seiner Arbeitszeit so macht.

https://www.mieterbund.de/service/betriebskostenspiegel/bks-ueberblick.html

-- Editiert von Burkhard-Coesfeld am 12.06.2017 09:11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Hausmeisterkosten wie zuvor gesagt (Rechnungen/Kostenbelege, Hausmeistervertrag und Tätigkeitsnachweis/Zeitnachweis einsehen)

bei den Tätigkeiten ist abzugrenzen

umlagefähige Betriebskosten - z.B.
Er musste häufiger Schnee schaufeln

nicht umlagefähiger normaler Vermieteraufwand/Verwaltungsaufwand - z.B.
und öfters rauskommen um nach dem Rechten zu sehen, da er öfters von den Mietern wegen Problemen in der Wohnung oder auf dem Hof gerufen wurde.
Wenn der Vermieter seinen Mietern eine Betreuungsperson stellt, dann ist das Privatvergnügen des Vermieters.
Ansonsten haben Mieter bei etwaigen Mängeln dies dem Vermieter zu melden und müssen selbst zusehen, wie sie ihre sonstigen Probleme lösen.

Hilfen zur Abgrenzung - z.B.:
http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/hausmeisterkosten/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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