Nebenkosten Mieterhöhung Mietanpassung

24. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cooe76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Mieterhöhung Mietanpassung

Hallo ich hoffe hier zusätzlich Rat zu finden.

Meine Geschichte:

Ich wohne seit dem 01.08.2005 in einer 80m2 Wohnung.

Seit April 2013 alleine mit meiner Tochter. Ebenfalls seit 2013 beziehe ich die Miete vom Amt da ich schwer erkrankt war/bin.

Ich habe nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Bis jetzt.

Mein Vermieter hat mir dieses Jahr für den AZ 30.03.2016 - 01.04.2017 eine Nebenkostenabrechnung geschickt. 2 Seiten selber aufgestellt, schwankt zwischen 800 und 600 Euro (er änderte sie immer mal). Alles wirr durcheinander, ohne iwelche Nachweise oder Daten oder Rechnungen.

Ich habe mir natürlich einen Anwalt genommen um das ganze aufzudröseln. Leider ist es so das ich das Gefühl habe meine Anwältin macht es nicht richtig.

Sie meinte jetzt ja die Kosten sind vllt doch berechtigt, aber der Abrechnungszeitraum nicht. Das ich keine Belege habe, Rechnungen, Nachweise, nix interessiert sie nicht. Allein 370 Euro Kosten Rasenpflege (machen wir selber, aber er hat Bäume entfernen lassen, vermute dies dahinter).

Bisher geht es nur hin und her. Heute nun hat er einen Brief gebracht das meine Miete zu niedrig wäre nach 12 Jahre, er passt sie an. Er mahnt auch die Erhöhung der Miete durch die Nebenkosten an und droht mit Kündigung (schriftlich).

Meine Anwältin hat sich jetzt mal bequemt ein Schreiben aufzusetzen. Aber nur wegen des AZ da dieser wo ab dem Monat liegen muss wo ich eingezogen bin. Vllt verstehe ich ihre Vorgehensweise nicht. Wenn der Zeitraum schon nicht stimmt warum an anderen Dingen festlegen.

Ich bin ehrlich verängstigt. Mein Vermieter mahnte meine Terrasse an und meinte es müssen keine Schränke da stehen. Ich bat ihn ohne meine Erlaubnis nix mehr zu betreten, ein Geräteschrank???? hat da nix zu suchen? Solle die Sachen entsorgen.

Ich habe ihn 10 Jahre um eine Besichtigung der Wohnung gebeten, mittlerweile habe ich die Mängel selber beseitigt, jetzt unterstellt er mir meine Wohnung wäre in einem Besorgnis erregenden Zustand da ich ihm den Zutritt verwehre.

In Anbetracht dessen was er grad macht dachte ich es wäre besser bis zum Abschluss der Sache zu warten. Meine Nachbarn haben im übrigen die heute eingeworfene Mietanpassung nicht erhalten.

Es sind keine Mieten oder andere offenen Forderung ihm gegenüber vorhanden. Einer Besichtigung habe ich jetzt zugestimmt, er möchte gern den Reparaturstau beseitigen. Natürlich werde ich einen Zeugen dabei haben.

Wer hatte eine ähnliche Situation und kann mir sagen ob ich einfach nur über reagiere. Ich sehe nicht ein das ich ausziehe. Es ist mein zu Hause. Meine über mir wohnenden Nachbarn sind in der gleichen Situation, sind jedoch im Mieterschutzbund. Den kann ich mir leider nicht leisten, daher ein Anwalt für Mietrecht.

Meine Fragen:

- darf er einfach die Miete nach 12 Jahren anpassen (Begründung die Mietpreise sind gestiegen)
- darf er mich einfach weiter Abmahnen für die Mieterhöhung durch die Nebenkostenabrechnung?
- was muss er nachweisen, darf ich die Abrechnungsgrundlage sehen?
- darf er mir vorschreiben wie ich wohne/meine Terrasse gestalte? (nein kein Messi usw. alles normal ;-))
- handelt meine Anwältin korrekt?

.

Danke für Eure/jede Hilfe



-- Editier von Cooe76 am 24.06.2017 17:56

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Cooe76):
Meine Fragen:

1.- darf er einfach die Miete nach 12 Jahren anpassen (Begründung die Mietpreise sind gestiegen)
2.- darf er mich einfach weiter Abmahnen für die Mieterhöhung durch die Nebenkostenabrechnung?
3.- was muss er nachweisen, darf ich die Abrechnungsgrundlage sehen?
4.- darf er mir vorschreiben wie ich wohne/meine Terrasse gestalte? (nein kein Messi usw. alles normal ;-))
5.- handelt meine Anwältin korrekt?


1. Er darf sogar alle 3 Jahre die Miete an den örtlichen Miespiegel anpassen, bzw. wenn der nicht vorhanden ist an 3 vergleichbare Wohnungen.
2. den Zusammenhang kann ich nicht erkennen.
3. Du hast das Recht Einblick in die Abrechnungsunterlagen zu bekommen. Mach Fotos davon, dann hast du Material für deine Anwältin.
4. Da kann ich aus der Ferne nichts zu sagen.
5. Deine Anwätin benötigt die Rechnungsunterlagen dieser Betriebskostenabrechnung um korrekt zu handeln

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Cooe76):
darf er einfach die Miete nach 12 Jahren anpassen (Begründung die Mietpreise sind gestiegen)


Darf er. Allerdings nur mit einem korrekten Mieterhöhungsverlangen.

Zitat (von Cooe76):
darf er mich einfach weiter Abmahnen für die Mieterhöhung durch die Nebenkostenabrechnung?


Natürlich darf er das. Ob berechtigt steht auf einem anderen Blatt.

Zitat (von Cooe76):
was muss er nachweisen, darf ich die Abrechnungsgrundlage sehen?


Er muß die tatsächlichen Betriebskosten nachweisen. Belege muß er auf Verlangen vorlegen.

Zitat (von Cooe76):
darf er mir vorschreiben wie ich wohne/meine Terrasse gestalte? (nein kein Messi usw. alles normal ;-))


Kommt darauf an wie Du die Terrasse gestaltest.

Zitat (von Cooe76):
- handelt meine Anwältin korrekt?


Ich sage mal die Dame hat von Mietrecht wenig bis keine Ahnung. Abrechnungszeitraum kann jeder Zeitraum von 12 Monaten sein. Hier ist der 30.03. - 01.04. des Folgejahres. Völlig korrekt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Mein Vermieter hat mir dieses Jahr für den AZ 30.03.2016 - 01.04.2017 eine Nebenkostenabrechnung geschickt. 2 Seiten selber aufgestellt, schwankt zwischen 800 und 600 Euro (er änderte sie immer mal). Alles wirr durcheinander, ohne iwelche Nachweise oder Daten oder Rechnungen.


Das sind ja nun auch nicht unbedingt die nützlichsten Infos.

Zum Abrechnungszeitraum hat ja Anitari schon geschrieben. Frag mal die anderen Mieter im Hause, welcher Abrechnungszeitraum da besteht.

Was soll den "selbst aufgestellt" heißen. Natürlich darf der Vermieter die Abrechnung selbst erstellen.

Und " er ändert sie immer mal" versteh ich auch nicht, wenn es die erste Abrechnung ist, woraus kann man dann die "immer wieder" erfolgt Änderung ergeben ?

Was heißt denn "alles durcheinander" ?
Nachweise muss der Vermieter auch nicht liefern, sondern man muss zum Vermieter gehen und dort die Belege einsehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Cooe76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

- das mit der Mietanpassung wusste ich nicht - diese fällt so hoch aus das ich sie nie zahlen kann.
- er hat diese Abrechnung mehrfach verändert - es gab eine erste - die er tabularisch aufgestellt hat ohne Nachweise
- es gab eine zweite mit neuer Aufstellung ebenfalls ohne belege
- es gab eine dritte mit Vergleichsangebot ebenfalls ohne Belege
- Belege habe ich angefordert - nix / Anwältin angefordert bisher nix
- laut Mieterschutzbund darf er nicht einen beliebigen Zeitraum nehmen, meine Anwältin sagt dies auch
- selber aufgestellt heisst - er hat für mich nicht einsehbare und nachvollziehbare Daten wie z.b. den Wert des Vorjahres vom Ablesen, er war nicht zum Ablesen - woher nimmt er dann den Grundwert

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#5
 Von 
Cooe76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

An dieser Stelle trotzdem Danke - spätestens durch die Mietanpassung hat sich grad eh alles erledigt und ich stehe vor einem Scherbenhaufen. Ich habe sozusagen meine Existenz verloren. Danke und alles gute!

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Wenn der Vm nicht mit im Haus wohnt, kann man sowas überstehen.
(kostet wohl Nerven)

1. Da du noch keine NK Abrechnung bekommen hast, darfst du nun erstmal vom Vermieter die Abrechnungen für 2013, 2014 und 2015 einfordern. ( Die davor sind verjährt) Möglicherweise gab es einem der Jahre ja Guthaben für dich, Nachzahlungen kannst du hingegen als verjährt zurückweisen.

2. Der VM kann jeden belieben AZ nehmen, er darf den danach nur nicht mehr (ohne weiteres) ändern.

3. Der VM ist nicht verpflichtet, dir Belege für die NKs mitzuschicken, dass muss er erst nach Anforderung durch dich.
Belegeinsicht nachweislich ( Einschreiben oder Mail mit Lesebestätigung) fordern und dann gucken. In der Zeit bis zur Belegeinsicht wird die Nachforderung nicht fällig.

4.Der VM darf von dir die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen, wenn diese gesetzlich zulässig ist.
Prüf doch erst mal ob das schreiben eine gültige Erhöhung ist? Das schreiben "hiermit erhöhe ich Ihnen die Miete" ist nämlich unwirksam. Nach 557 BGB darft du entweder einer frei vereinbarten Mieterhöhung zustimmen, musst du aber nicht.

Einer Mieterhöhung nach 558 BGB musst du hingegen zustimmen, wenn sie korrekt begründet wurde. erster Überblick : hier
http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/muster-mieterhoehung-mietspiegel/
Danach guck mal ob es für euren Ort einen Mietspiegel gibt und was für deine Wohnung ortsüblich ist.
Ausserdem für deinen Wohnort mal die KdU ermitteln, vielleicht übernimmt das Amt ja auch die erhöhte Miete.

5. nein er darf dir nicht vorschreiben, was du auf deiner Terrasse lagerst, solange es niemanden behindert, die terasse von dir gegenmietet wurde und du gegen keine gesetzlichen Auflagen/ Bestimmungen verstößt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Cooe76):
spätestens durch die Mietanpassung hat sich grad eh alles erledigt und ich stehe vor einem Scherbenhaufen.

Weshalb denn, so wie im Eingangspost geschrieben wurde, bezahlt das Jobcenter die Miete, also braucht man dies ja nur dem Jobcenter mitteilen.
Zudem werden doch auch die Nebenkosten vom Amt übernommen, also warum der Terz, einreichen und die prüfen eben schon nach was stimmig ist oder nicht.
Das wohl einzige Problem liegt wohl nicht im Mietrecht, sondern im Sozialrecht. 80 qm für 2 Personen sind ein wenig zu viel als Regeleistung, im SGB stehen doch die 45 qm für die erste Person, jede weitere 15 qm.

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Da du noch keine NK Abrechnung bekommen hast, darfst du nun erstmal vom Vermieter die Abrechnungen für 2013, 2014 und 2015 einfordern. ( Die davor sind verjährt) Möglicherweise gab es einem der Jahre ja Guthaben für dich, Nachzahlungen kannst du hingegen als verjährt zurückweisen.


Und generell erstmal in der Mietvertrag schauen, ob eine Pauschale oder Vorauszahlungen vereinbart sind.

Zitat (von Anitari):
Abrechnungszeitraum kann jeder Zeitraum von 12 Monaten sein. Hier ist der 30.03. - 01.04. des Folgejahres. Völlig korrekt.


Dass das 367 Tage sind, muss ich jetzt nicht aufmalen, oder?

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Retels):


Dass das 367 Tage sind, muss ich jetzt nicht aufmalen, oder?

Du hast recht. In der Abrechnung sollte 01.04.2016-31.03.2017 stehen. Besser wäre das..

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Cooe76):
Heute nun hat er einen Brief gebracht das meine Miete zu niedrig wäre nach 12 Jahre, er passt sie an.

Genauer Wortlaut des Schreibens?



Zitat (von Cooe76):
Er mahnt auch die Erhöhung der Miete durch die Nebenkosten an

Soll was genau bedeuten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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