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Nebenkosten-Jahresabrechung auch nach langer Pause möglich
Seite 1 - AFP vom 19.03.2008

Nebenkosten-Jahresabrechung auch nach langer Pause möglich

Bundesgerichtshof: Mieter muss zahlen

Mieter, die über Jahre keine Nebenkostenabrechnung bekommen haben, können nicht darauf vertrauen, dass dies dauerhaft so bleibt. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin hinwies, kann der Vermieter es sich auch nach 20 Jahren noch anders überlegen. (Az: VIII ZR 14/06)

Nach dem streitigen Mietvertrag aus dem Jahr 1982 sollte der Mieter für die Wasser- und Heizkosten eine monatliche "Vorauspauschale" von 40 Mark (20,45 Euro) bezahlen, über die jährlich abgerechnet werden sollte. Dies tat der Vermieter zunächst aber nie. Erst Ende 2004 bekam der Mieter dann überraschend eine Betriebskostenabrechnung für 2003 mit einer Nachforderung von fast 1000 Euro. Wie der BGH entschied, muss der Mieter dies bezahlen. Die Vereinbarung im Mietvertrag, die eine jährliche Abrechnung der Nebenkosten vorsehe, bleibe gültig. Daraus, dass der Vermieter davon über Jahre keinen Gebrauch gemacht habe, könne der Mieter nicht auch für die Zukunft auf einen entsprechenden Willen des Vermieters schließen.

Der Mieterbund kritisierte die Entscheidung. "Das Urteil enttäuscht das Vertrauen der Mieter", erklärte Sprecher Ulrich Ropertz in Berlin. Von den hohen Nachzahlungen würden sie völlig überrascht.

19. März 2008 - 14.48 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Ingo Kruppa, Berlin-Friedrichshain, Fachanwalt Familienrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Gebührenrecht, Erbrecht.
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