Nebenkosten Hausmeister Unwirtschaftlich

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.04.2017 19:04:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Hausmeister Unwirtschaftlich

Hallo,

wir wohnen in einem 5 Parteien Mietshaus das es erst seit 1 Jahr gibt. Gestern gab es folglich die erste Nebenkosten Abrechnung für alle Mietparteien. Die Vorauszahlung der Nebenkosten war mit 60 Euro für Wasser/Heizung sowie 60 Euro für alles Weitere (Hausmeister, Gebäudeversicherung, etc.) angesetzt.

Nun haben alle Parteien jeweils eine Nachzahlung von fast 400 Euro zu leisten, weil nur der Hausmeister-Service (bestehend aus einer Reinigungsfrau die 1x pro Woche für ca. 1 Stunde das Treppenhaus putzt) laut Nebenkosten-Abrechnung 92 Euro pro Mietpartei im Monat kosten soll.

Die erbrachte Leistung des Hausmeister-Service besteht darin das 1x pro Woche für 1h die Reinigungsfrau herkommt, das Treppenhaus putzt, Mülltonnen an die Straße stellt und diese bei Bedarf reinigt. Weitere Arbeiten wurden das Jahr über nicht vom Hausmeister-Service durchgeführt, Gartenpflege macht z.B. der Vermieter selbst.

Schriftlich haben wir beim Vermieter angefragt und darum gebeten, mitgeteilt zu bekommen wie viele Arbeitsstunden der Hausmeister-Service tätig war und welche Tätigkeiten ausgeführt wurden. Um nachvollziehen zu können, wie sich die 92 Euro Hausmeisterkosten monatlich zusammen setzen.

Zusätzlich fand ich bei einer Seite für Mietrecht die Information, das Hausmeisterkosten einen Betrag von ca. 50cent pro qm Wohnfläche nicht übersteigen sollten. Und man bei über 25cent pro qm Wohnfläche schon Grund für Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Hausmeister Dienstes haben sollte.

Der Vermieter antwortete, das er nicht wüsste was für Tätigkeiten der Hausmeisterdienst hier verbracht hätte, aber das die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen verfügbaren Hausmeisterdiensten gegeben wäre. (Die Anfahrt der Reinigungsfrau sind 6km und ein für hier zuständiger Hausmeister wohnt hier direkt im Nebenhaus).

Wir bezweifeln dass die Hausmeister Kosten ein Pauschalpreis sind, da sonst der Vermieter bei den Kosten für die Nebenkosten Vorauszahlung die Höhe der Hausmeisterkosten vorab hätte korrekt einplanen können.

Nun wollen wir die Abrechnung vorerst nicht bezahlen, zumindest bis uns ersichtlich gemacht wird wie die hohen Hausmeister Kosten zustande gekommen sind. Außerdem ist keiner der 5 Parteien zukünftig gewillt einen Hausmeister-Service für 92 Euro im Monat pro Mietpartei zu bezahlen.

Bleibt mir letzendlich nur der Gang zum Mieterbund um gegen die Abrechnung vorzugehen?

Lg traubenkern.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Erstmal Einsichtnahme in die Belege (vor Ort beim Vermieter vorzunehmen) fordern.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.04.2017 19:04:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Retels, das hatten wir ja wie gesagt bereits erfolglos schriftlich versucht. Vor Ort können wir das nicht machen, da er knapp 200km entfernt außerhalb von Deutschland wohnt. Und da er angab nicht zu wissen was der Hausmeister an Tätigkeiten verbracht hätte, wird der Vermieter wohl auch keine Belege vorliegen haben.

Müssen wir dann bei der Hausmeister Firma anfragen oder wäre das Aufgabe des Vermieters?

Lg traubenkern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Dein Ansprechpartner ist der Vermieter. Er muss dir Einsicht in alle der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege geben. Diese Einsicht muss irgendwo in der Umgebung deiner Mietwohnung gewährt werden. 200km Entfernung ist nicht zumutbar. Wenn der Vermieter keine Ansprechperson mit den Belegen in der Umgebung hat, so muss er halt alle relevanten Belege auf eigene Kosten einscannen und an euch versenden.

Zu diesen Belegen gehören übrigens auch die Arbeitsberichte des Hausmeisters und der abgeschlossene Vertrag. Es ist nämlich möglich, dass der Hausmeister Arbeiten übernimmt, die nicht umlagefähig sind. Und ihr habt natürlich das Recht, genau das zu überprüfen.

Von daher würde ich empfehlen, nachweisbar und mit Fristsetzung die benötigten Belege zu fordern. Gleichzeitig könntet ihr Ankündigen, die Nebenkostenabrechnung um die unzureichend belegten Kosten zu reduzieren. Bei 92 Euro im Monat für den Hausmeister und 400 Euro Nachzahlung wird dann sogar ein Guthaben entstehen, welches nach Vorankündigung von einer der nächsten Rechnungen einbehalten werden kann. Auch kann man ankündigen, die Nebenkostenvorauszahlungen an die gekürzte Nebenkostenabrechnung anzupassen.

Ich möchte aber 2 Dinge zu bedenken geben: Das ist ein sehr konfrontatives Vorgehen. Wenn ihr all das macht, kommt ihr mit der kompletten Keule des Mietrechts. Ich glaube es ist klar, dass der Vermieter darüber nicht erfreut sein wird. Ob er dann die Gartenpflege noch selber machen wird oder auch dafür zukünftig Kosten entstehen werden, vermag ich nicht zu beurteilen.

Von daher würde ich erstmal nur die Belegeinsicht nachweisbar und mit Fristsetzung fordern und dies begründen. Zudem würde ich es noch für sinnvoll halten anzukündigen, die Nebenkostenabrechnung bis zum Eintreffen der Belege nicht zu begleichen. Es sollte sich eigentlich auch dem Vermieter erschließen, dass ein Mieter ein Recht auf die Belge hat. Wenn der Vermieter sie selber nicht hat, so muss er sie sich halt irgendwie beschaffen.

Kommen die Belge dann nicht oder sie sind nicht vollständig, kann man immernoch eine Eskalationsstufe hochstellen und eben Mieteinbehalt und Nebenkostenanpassung durchführen.

Das 2.Problem, auf welches ich hinweisen möchte, ist, dass ihr das einbehaltene Geld nicht ausgeben solltet. Sobald die Belege da und korrekt sind, müsst ihr alles einbehaltende sofort nachzahlen. Geschiet das nicht, dann können Mahnbescheid, Abmahnungen und ähnliche problematische Dinge folgen. Von daher bitte das Geld sorgsam beiseite legen und dann eben zahlen, sobald alle Belege da sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von traubenkern):
Gartenpflege macht z.B. der Vermieter selbst.


Das kann der Vermieter jedoch auch abrechnen und zwar zum üblichen Preis.

Zitat (von traubenkern):
Die erbrachte Leistung des Hausmeister-Service besteht darin das 1x pro Woche für 1h die Reinigungsfrau herkommt, das Treppenhaus putzt, Mülltonnen an die Straße stellt und diese bei Bedarf reinigt. Weitere Arbeiten wurden das Jahr über nicht vom Hausmeister-Service durchgeführt


Was ist mit Schneeräumen, Wege und Bürgersteige kehren?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von traubenkern):
Vor Ort können wir das nicht machen, da er knapp 200km entfernt außerhalb von Deutschland wohnt.


Und wie kann er dann die Gartenpflege selbst machen?

Zitat:
Gartenpflege macht z.B. der Vermieter selbst.

:???:

-- Editiert von Baldwin123 am 21.03.2017 13:36

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von traubenkern):
Danke Retels, das hatten wir ja wie gesagt bereits erfolglos schriftlich versucht. Vor Ort können wir das nicht machen, da er knapp 200km entfernt außerhalb von Deutschland wohnt. Und da er angab nicht zu wissen was der Hausmeister an Tätigkeiten verbracht hätte, wird der Vermieter wohl auch keine Belege vorliegen haben.

Müssen wir dann bei der Hausmeister Firma anfragen oder wäre das Aufgabe des Vermieters?

Lg traubenkern.


Dann den VM schriftlich - mit Zugangsnachweis - auffordern, die Belege in Kopie zur Verfügung zu stellen.

... aber wie will der VM sich um den Garten kümmern, wenn er so weit entfernt wohnt?

60 EUR NK-Vorauszahlung für ein 5 Parteienhaus sind recht niedrig möchte ich mal anmerken.

92 EUR/WE/Monat scheint auf den ersten Blick recht üppig, allerdings wenn man den Service berücksichitgt. Reinigung des Treppenhauses, Raus- und Reinstellen der Müllbehälter inkl. evtl. Reinigung derselben. Dann dürfte auch ein wöchentlicher Rundgang im und ums Haus drin sein, wären also mindestens 4 x An- und Abfahrt, evtl. kommt da noch der Schneedienst hinzu, die Reinigung des Trottoirs ... da sind dann 5520 EUR im Jahr nicht viel, sind 420 EUR im Monat, das ist mE im normalen Bereich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.04.2017 19:04:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, entschuldigt die Verspätung.

Der Vermieter fährt 1x die Woche zur Gartenarbeit hier her.

Nein ein wöchentlicher Runtgang ums Haus ist nicht drin, es besteht eine maximal 3x wöchentliche Anfahrt von 7 km pro Strecke. Die Treppenhausreinigung umfasst circa 1-maximal 2 Stunden wöchentlich.

Alle weiteren in der Mail des Vermieters aufgelisteten Tätigkeiten werden allerhöchstens 1x im Monat gemacht. Unkrautenfernung im Hof, das Fegen vom Hof, das Reinigen der Verglasung über der Haustür. Wartung technischer Anlagen wurde noch nie durchgeführt, Beseitigung technischer Störungen trotz (1x) Vorkommnis auch nicht.
Mit Winterdienst brauchen wir gar nicht erst anfangen. Der Hof wird zwar 1-2x täglich von Schnee geräumt und gestreut, aber darüber hinaus unabhängig der Wetterlage überhaupt nicht mehr. Letzen Winter war der Hof so vereißt das wir selbst zusätzlich gestreut haben, um beim hinauslaufen nicht auszurutschen.

Jedenfalls, in der Mail des Vermieters ist nicht ersichtlich, in welcher Regelmäßigkeit welche der vereinbarten Tätigkeiten durch den Hausmeisterservice durchgeführt werden soll(t)en. Ebenso nicht, ob die Abrechnung für die Hausmeisterkosten eine Pauschale ist, oder ob dessen Tätigkeiten nach Häufigkeit bzw. anfallender Menge berechnet wird.
(Was für uns relevant ist, ob wir mit der nächsten Abrechnung mit denselben fixen Kosten rechnen können).

Das bedeutet, der Vermieter müsste den Mietern auf Anfrage über diese Dinge Auskunft geben?

Laut Aussage des Vermieters wäre dieser Hausmeisterdienst angeblich noch der günstigste in der Region. Laut ortsüblichen Mietspiegel würden Hausmeister + Hausreinigung 0,39 cent pro m2 Wohnfläche angemessen sein. In unserem Fall lägen diese Kosten bei 1,3 cent pro qm Wohnfläche, somit mehr als das 3-fache der ortsüblichen Kosten.

Muss der Vermieter auf Nachfrage den Mietern zum Vergleich die Kosten der anderen Hausmeisterdienste mitteilen? (Um zu wissen dass dieser der günstigste sei, sollte er ja wissen was die anderen Hausmeisterdienste kosten).
(Nichts pauschal gegen die Kosten, aber zumindest ich erwarte für solche Kosten dann auch eine entsprechend beispielhafte und einwandfreie Leistung des Hausmeisterdienstes, so das Kosten und Aufwand bzw. Kosten und Tätigkeiten zumindest in einem einigermaßen nachvollziehbaren Verhältnis stehen würden).

Lg Traubenkern.

-- Editiert von traubenkern am 28.04.2017 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Schlichtweg sollte man einfach mal betrachten, bei 5 WE sind die anteiligen Kosten höher als bei 10 WE.

Zitat (von traubenkern):
Mit Winterdienst brauchen wir gar nicht erst anfangen. Der Hof wird zwar 1-2x täglich von Schnee geräumt und gestreut, aber darüber hinaus unabhängig der Wetterlage überhaupt nicht mehr.

Zum einen deutet dies auf eine Pauschale hin, und ja so einfach vergessen an den entstandenen Kosten sollte man den Posten nicht. Wenn man mehr wünscht, würde dies dann auch ein Mehr an Kosten verursachen.
Sobald Maschinen im Spiel sind, Schneefräse ab ca 150 € die Stunde Traktor mit Schneepfug sind 200€ aufwärts ein gängiger Stundensatz.
Mülltonnen werden nicht von den Mietern rausgestellt, ein Luxus der kostet halt auch, denn das ist ein Zeitaufwand welcher nicht zu vernachlässigen ist.

Zitat (von traubenkern):
Die Treppenhausreinigung umfasst circa 1-maximal 2 Stunden wöchentlich.

Vor Ort vielleicht, aber was ist mit der Vorbereitung, oder wie hat man es selbst bei der Arbeit, wird da auch nur die produktive Zeit vom Arbeitgeber bezahlt?
Interessant ist immer wieder zu beobachten, wenn man selbst Arbeitet, ist jede Minute gleich Arbeitszeit, wenn man andere für sich Arbeiten lässt, dann ist jede Sekunde zu viel. Andere sollen am besten umsonst arbeiten, dann ist es gut.

Zitat (von AltesHaus):
da sind dann 5520 EUR im Jahr nicht viel, sind 420 EUR im Monat, das ist mE im normalen Bereich.

Ja eher sogar im unteren Bereich. Mir liegt für die von mir vermietete Wohnung einer WEG mit 8 WE eine Rechnung von 7900€ vor, und da ohne Mülltonnen leeren. Die Kosten sind halt seit dem Mindestlohn gestiegen, womit man auch dazu sagen sollte, warum sollte eine Putzfrau nicht auch was für die Arbeit erhalten.
Zitat (von traubenkern):
Muss der Vermieter auf Nachfrage den Mietern zum Vergleich die Kosten der anderen Hausmeisterdienste mitteilen? (Um zu wissen dass dieser der günstigste sei, sollte er ja wissen was die anderen Hausmeisterdienste kosten).

Nö, man kann ja selbst mal bei den Firmen nachfragen und vergleichen.
Jedoch je nach Region ist da nichts Überteuert, man will nur den Aufwand nicht sehen.
Alternativ kann man ja dem Vermieter vorschlagen, das die Mieter all diese Arbeiten selbst inkl Haftung übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mein Eindruck ist, dass die Arbeiten des Hausmeisterservices umfangreicher sind als geschildert.

Es wird daher nicht bringen, wenn der Vermieter Kopien der Quittungen über die Zahlungen an den Hausmeisterservices schickt.

Entscheidend ist vielmehr der Arbeitsvertrag mit dem Hausmeisterservices, um zu sehen für welche Arbeiten die Zahlungen erfolgen. Gerade bei Hausmeisterarbeiten werden oft Kosten für Tätigkeiten abgerechnet, welche über den Katalog der Betriebskostenverordnung hinausgehen und somit gar nicht umlegbar sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.04.2017 19:04:48
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sache ist die das mich die unterschiedlichen Informationen zu dem Thema durcheinander bringen. Informiere ich mich auf Webseiten zum Thema Mietrecht dazu, lese ich sowohl dort wie auch in Auszügen von Urteilen, das ein Hausmeisterservice dessen Kosten 0,25 cent pro m2 Wohnfläche Übersteigen schon als wirtschaftlich zweifelhaft anzusehen wäre und sie 0,50cent nicht übersteigen sollten. Ich dachte mir das diese Informationen nicht dort stehen würden, wenn sie nicht oder nur teilweise korrekt wären.

Mit "andere für sich arbeiten lassen" hat das nicht mal ansatzweise im Geringsten etwas zu tun, keiner der Mieter hier möchte einen Hausmeister bzw. Reinigungsdienst. Auch andere Mietparteien sprachen es schon an, dass man für 92 Euro im Monat auch problemlos selbst jede Woche das Treppenhaus reinigen und sich um die Mülltonnen kümmern würde.
Eben, je nach Region, deshalb schrieb ich auch die ortsüblichen Mietspiegel Preise unserer Region hier dazu.

Ja Spezi-2 das ist auch ein Problem, die Mietparteien bekommen nur den Preis der NK Abrechnung vorgelegt und sehen dafür als Leistung des Hausmeisterdienstes nur das, was gemacht wird. Es wurden jetzt von den Mietparteien zusammen beim Vermieter die entsprechenden Informationen angefragt.
Da für die Nebenkosten zuzüglich Hausmeisterservice lediglich 60 Euro Vorauszahlung pro Partei angesetzt wurde, hat darüber hinaus keiner der Mietparteien damit gerechnet, das tatsächlich alleine der Hausmeister diesen Betrag entsprechend übersteigt. Wären die Hausmeisterkosten eine Pauschale bliebe die Frage, weshalb der Vermieter dies bei der Höhe der Vorauszahlenden Nebenkosten dann nicht von Anfang an einigermaßen Kostendeckend berücksichtigt hat.

Aber vielleicht werden wir das jetzt beantwortet bekommen, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von traubenkern):
Ich dachte mir das diese Informationen nicht dort stehen würden, wenn sie nicht oder nur teilweise korrekt wären.

Die Bedeutung des Wortes "sollten" ist aber schon bekannt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von traubenkern):
ein Hausmeisterservice dessen Kosten 0,25 cent pro m2 Wohnfläche Übersteigen

Eigentlich spricht der gesunde Menschenverstand schon, das dies bei 50 Wohnungen in einem Gebäude realisierbar ist, jedoch sind die Kosten wie Anfahrt, Schneeräumen die Gleiche, wie bei 5 Wohnungen.
Umsonst arbeitet keiner, das sollte man nun mal einsehen.
Zitat (von traubenkern):
uch andere Mietparteien sprachen es schon an, dass man für 92 Euro im Monat auch problemlos selbst jede Woche das Treppenhaus reinigen und sich um die Mülltonnen kümmern würde.

Da sollte der Vermieter doch nichts dagegen haben, nur eben muss man auch die Betriebsmittel und Verbrauchsmittel zusammen mit dem Schneeräumen beachten.
Einem Vermieter kann das egal sein, denn Hausmeisterkosten werden ja nur weiter gegeben. Wobei man allerdings als Mieter beachten muss, was wenn man im Urlaub ist, wenn der andere Mieter gerade keine Lust hat gerade Schnee zu räumen, oder den Hof zu kehren, ganz zu schweigen mit den Mülltonnen, wenn die nicht am Tage der Leerung rechtzeitig vor der Türe stehen, dann ist der Zug bis zum nächsten Mal abgelaufen und der Müll türmt sich auf, wer ist dann verantwortlich?
Aus eigener Erfahrung wird dann der Vermieter den Müll auf Kosten der Gesamtheit entsorgen lassen.
Dann kommt ein neuer Mieter hinzu, welcher sagt, ach die Dinge sind nicht meines, ich bezahle lieber, was dann?
Ach dann kommt eben wieder der Hausmeisterservice, die Arbeit wird meist Unterschätzt.
Zitat (von traubenkern):
Wären die Hausmeisterkosten eine Pauschale bliebe die Frage, weshalb der Vermieter dies bei der Höhe der Vorauszahlenden Nebenkosten dann nicht von Anfang an einigermaßen Kostendeckend berücksichtigt hat.

Da sind wir nur bei hätte wäre wenn, denn es handelt laut Eingangspost um Erstbezug / Vermietung, der Vermieter darf doch laut allgemeiner Meinung nicht zu viel Vorauszahlung verlangen, also zahl man nach. Die Vorauszahlung der Nebenkosten nicht festgelegt, der eine Mieter möchte lieber ein Guthaben, der andere zahlt lieber nach. Unterm Strich eine Nullsummenrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von guest-12328.04.2017 19:04:48):
Auch andere Mietparteien sprachen es schon an, dass man für 92 Euro im Monat auch problemlos selbst jede Woche das Treppenhaus reinigen und sich um die Mülltonnen kümmern würde.


Ja, klar. So einfach läßt sich das nicht ändern. Und wenn es dann nicht gemacht wird, wird es wieder geändert. Es handelt sich hier um eine Neuvermietung und dass ein Hausmeisterservice beauftragt wird, war von Anfang an bekannt.
Der Vermieter wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er sich das "wieder" antut, dass die Mieter selbst putzen oder den Müll rausstellen. Der Vermieter hat auch eine Überwachungsfunktion. Und deshalb muss er bei Schneefall dafür sorgen, dass die Mieter auch räumen, einen Plan aufstellen.

Und wenn der Hof vereist ist, .....

ruft man entweder den Vermieter an und teilt ihm das mit. Der läßt den Hausmeisterservice antraben, die stellen nach getaner Arbeit eine Rechnung und die landet bei den Mietern auf der Nebenkostenrechnung.

oder

die arbeitswilligen Mieter, legen selbst Hand an und sparen sich selbst und den Mitbewohnern die Kosten. Wahlweise kann man dem Vermieter auch selbst eine Rechnung schreiben (der kann die ja in die BK-Abrechung mit verrechnen.)

Am Ende muss immer der Mieter zahlen.

Letztendlich bleibt als einzige Möglichkeit, die Belege und den Hausmeistervertrag anzuschauen. Sind hier Beträge zu finden, die nicht abgerechnet werden dürfen, müssen die eben rausgerechnet werden.

Der Vermieter darf übrigens seine eigenen Leistung abrechnen (Entweder ortüblich oder über einen Kostenvoranschlag).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Der Vermieter darf übrigens seine eigenen Leistung abrechnen (Entweder ortüblich oder über einen Kostenvoranschlag).

Ja nur meist macht man das nicht, das sieht der Mieter in dem Fall auch nicht.
Zitat (von guest-12328.04.2017 19:04:48):
Nun wollen wir die Abrechnung vorerst nicht bezahlen

Auch wenn es unter gegangen ist, das sorgt für Mietrückstand. Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb 4 Wochen bezahlt werden, und für Einsprüche hat man 1 Jahr Zeit.

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