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Nebenjob vom AG nicht genehmigt.

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Nebenjob vom AG nicht genehmigt.

Folgendes Szenario:

Arbeitnehmer A arbeitet bei Firma F bereits seit mehreren Jahren. Er ist derjenige, der am wenigsten verdient. Gehaltsverhandlungen werden mit den Worten "bei Dir habe ich Bauchschmerzen" abgeschmettert.

A hat einen Arbeitsvertrag über 37,5 Stunden/pro Woche. 15 Überstunden gelten als mit dem Gehalt abgegolten. Nebenjobs sind genehmigungspflichtig.

A überreicht F einen Antrag auf Genehmigung einer geringfügigen Beschäftigung. Es handelt sich um ein Volumen von maximal 12 Stunden im Monat in einer anderen Branche als die des Hauptarbeitgebers.
F genehmigt die Aufnahme des Nebenjobs mit der Begründung, dass man befürchte, das die Arbeitsleistungs As leiden würde, nicht.

Wie sollte A nun weiter vorgehen?
Wie stehen die Chancen für A, den Nebenjob doch genehmigt zu bekommen?


von Shinead am 13.08.2012 09:19
Status: Junior (62 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 297 weitere Beiträge zum Thema "Nebenjob".


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>Nebenjob vom AG nicht genehmigt.
Zunächst einmal, hat der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter
kann der Arbeitgeber Sie ohne Angaben von Gründen jederzeit kündigen.
Ich halte die Klausel für sittenwidrig. Denn solange Sie nicht bei der Konkurrenz arbeiten,und auch nicht übermüdet an Ihrem Arbeitsolatz erscheinen, geht es dem Arbeitgeber
nichts an, wie Sie Ihre Freizeit verbringen.
Sie können Ihren Arbeitgeber auf Zustimmung verklagen,
oder einfach den Nebenjob annnehmen.
Aber, - siehe oben.

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von xxsirodxx am 13.08.2012 10:35
Status: Unsterblich (1630 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Nebenjob vom AG nicht genehmigt.
Danke für die Antwort.

Die Firma hat mehr als 10 Mitarbeiter.

Die Arbeitszeit des Nebenjobs ist jeweils Samstag 10-12 Uhr, im Herbst und im Winter (Laub und Schneebeseititung) kann es auch mal eine Stunde länger sein.


von Shinead am 13.08.2012 10:51
Status: Junior (62 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Nebenjob vom AG nicht genehmigt.
Die Zustimmungsverweigerung dürfte nicht rechtens sein. Du kannst gegen sie vorgehen oder sie ignorieren.

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von blaubär+ am 13.08.2012 16:06
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Nebenjob vom AG nicht genehmigt.
quote:
Ich halte die Klausel für sittenwidrig.

Welche Klausel bitteschön???



Bezüglich der Zustimmungsverweigerung sehe ich das wie blaubär+ .



Allerdings könnte der Nebenjob unter Umständen auch dazu führen das es in der 1. Firma Probleme gibt (z.B. leiden der Arbeitsleistungs)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 13.08.2012 23:10
Status: Tao (21055 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Nebenjob vom AG nicht genehmigt.
@harry
dass die arbeitsleistung durch einen nebenjob leiden könnte, ist eine generalvermutung, die immer vorzutragen wäre - die absolute killerargumentation.

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von blaubär+ am 14.08.2012 07:41
Status: Unsterblich (2265 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Nebenjob vom AG nicht genehmigt.
Ich könnte nachvollziehen, wenn der Arbeitgeber die Genehmigung unter Vorbehalt gibt. Vorbehaltlich dessen, dass sie zurück gezogen wird, wenn die Arbeitsleistung leidet.

Allerdings halte ich das für ziemlich unwahrscheinlich, da es sich um maximal 3 Stunden in der Woche, an Samstagen. Bis Montag sollte man wieder "ausgeschlafen" sein. Die Arbeitszeit wird von 10-12/13 Uhr sein...


von Shinead am 14.08.2012 08:40
Status: Junior (62 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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