Guten Tag,
meine Name ist XX und ich, als Azubi, habe eine kleine Frage zum Thema Nebenjob und Steuern.
Momentan arbeite ich als Azubi zum Elektroniker bei einer Firma. Diese befindet sich im öffentlichen Dienst und mein Gehalt beträgt momentan ca. 950 € Brutto, heißt ca. 740 € Netto.
In meinem Nebenjob verdiene ich 120 € je Monat zusätzlich dazu. Diese Arbeit ist meiner Ausbildungsstätte bekannt und wird auch mit einer eigenen Steuer Nr. geführt.
Für die Steuer 2016 musste ich ca. 250 € Steuern zahlen und verstehe nicht ganz warum.
Als Azubi habe ich ja nun kein Gehalt, sondern nur eine Ausbildungsvergütung. Irgendwie kommt mir es komisch vor das ich eben so viele Steuer nachzahlen muss. Möchte das eben 2017 nicht wieder haben.
Persönlich kommt es mir halt Unfair vor, das ich als Azubi bei 120 € Nebenjob steuern dafür zahlen muss^^
Bin für jede Hilfe dankbar!
Hochachtungsvoll
Christian Conrad
-- Editiert von Moderator am 31.03.2017 15:41
-- Thema wurde verschoben am 31.03.2017 15:41
Nebenjob versteuern als Azubi?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Steuer ermittelt sich unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens.
Unter der Voraussetzung, dass Ihr Nebenjob ein Minijob ist und Sie keine Werbungskosten, Krankenversicherungsbeiträge und andere Sonderausgaben hätten, wäre die ESt 268 Euro.
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp
12*950 EUR - 1.000 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag - 36 EUR Sonderuasgaben-Pauschbetrag
Möchte das eben 2017 nicht wieder haben. Dann suchen Sie sich einen "echten" Minijob, der vom AG pauschalversteuert - der ist nämlich steuerlich quasi gar nicht vorhanden.
Für die Steuer 2016 musste ich ca. 250 € Steuern zahlen und verstehe nicht ganz warum. Ich auch nicht - der von mir benutzte Rechner wirft mir für ein Jahresbrutto von 12.840 Euro in 2016 124 Euro Lohnsteuer aus: http://www.brutto-netto-rechner.info/
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Das mit dem "Echt" ist halt so die Sache. Als Nebentätigkeit arbeite ich als Tanzlehrer. Gibt es da vllt. noch einen Unterschied?
Vielen dank erst einmal für die Antworten!
Hochachtungsvoll
Christian Conrad
Als Nebentätigkeit arbeite ich als Tanzlehrer. Gibt es da vllt. noch einen Unterschied? Es ist völlig schnuppe, was Sie tun - es kommt auf die Art des Vertrages an. Es klingt etwas nach Selbständigkeit - dann wäre die Steuer natürlich höher, weil die SV-Beiträge entfallen.
ZitatAls Nebentätigkeit arbeite ich als Tanzlehrer. Gibt es da vllt. noch einen Unterschied? Es ist völlig schnuppe, was Sie tun - es kommt auf die Art des Vertrages an. Es klingt etwas nach Selbständigkeit - dann wäre die Steuer natürlich höher, weil die SV-Beiträge entfallen. :
"Freier Mitarbeiter-Vertrag als Übungsleiter/Sport"
So steht es bei mir auf den Rechnungen und ja, ich arbeite Selbsständig.
ich arbeite Selbsständig. Dann sollten Sie damit aufhören und meinen Rat aus Antwort Nr. 2 befolgen.
Haben Sie einen Auftraggeber z.B. ein Verein oder eine VHS? Evtl. wäre § 3 Nr. 26 EStG ja einschlägig?!
Ich arbeite sozusagen für die Betriebssport Gemeinschaft der XXXX-Bank.
-- Editiert von Moderator am 31.03.2017 15:42
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