Namensrecht

3. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)
Namensrecht

Fiktives Beispiel:
Angenommen, jemand heisst "Roland Berger" und meldet ein Gewerbe an.
Kann dieser jemand nun sein Gewerbe (IT-Dienstleistungen) mit "Roland Berger Beratung" auf seiner HP anpreisen,
obwohl eine solche bekannte Firma bereits existiert?
Oder ist hier der Einzelfall zu pruefen? Nur, was macht dann der "Roland Berger" mit seinem Kleingewerbe?

Agenor

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

@Powerseller:
Danke!


Agenor

3x Hilfreiche Antwort

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