Fiktives Beispiel:
Angenommen, jemand heisst "Roland Berger" und meldet ein Gewerbe an.
Kann dieser jemand nun sein Gewerbe (IT-Dienstleistungen) mit "Roland Berger Beratung" auf seiner HP anpreisen,
obwohl eine solche bekannte Firma bereits existiert?
Oder ist hier der Einzelfall zu pruefen? Nur, was macht dann der "Roland Berger" mit seinem Kleingewerbe?
Agenor
Namensrecht
3. April 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2006 | 15:49
Von
Status: Praktikant (690 Beiträge, 161x hilfreich)
Namensrecht
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 4. April 2006 | 12:27
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 684x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. April 2006 | 10:38
Von
Status: Praktikant (690 Beiträge, 161x hilfreich)
@Powerseller:
Danke!
Agenor
Und jetzt?
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