Hallo an alle,
uns beiden (noch unverheiratet; sie:ledig,ein Kind 12 Jahre alt,alleiniges Sorgerecht; er: nix ) stellt sich folgende Frage:
Wir werden im Mai heiraten und die Namensfrage für das Kind stellt sich. Mann A (nicht
lbl.Vater) und Frau B (lbl.Mutter) werden den Namen "A" nach der Hochzeit tragen. Welchen Namen kann das Kind C (führt derzeit den Namen B) führen? §§ 1616 bis 1618 waren mir nicht so ganz klar.
Viel Grüße und Danke für Euere Meinung
Castell
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Namensrecht
8. Januar 2012
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Frage vom 8. Januar 2012 | 17:39
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Namensrecht
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#2
Antwort vom 8. Januar 2012 | 18:30
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
@ Nick_19
Danke für Deine Info, verstehe sie aber nicht so ganz. Wir werden ja den Ehenamen A führen. Was hat es denn dann mit der Option 1 + 2 aufsich?
Option 1.): Soll das bedeuten, das Kind hat die Möglichkeit den Namen des lbl. Vaters anzunehmen (den trägt sie ja derzeit nicht, sondern den der Mutter)?
Option 3.): Warum sollte man diese Option vermeiden?
Und -
"Was sagt der Vater dazu?"
was hat der Vater (der lbl.) damit zu tun?
Viele Grüße
Castell
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