Namensrecht

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Castell
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Namensrecht

Hallo an alle,

uns beiden (noch unverheiratet; sie:ledig,ein Kind 12 Jahre alt,alleiniges Sorgerecht; er: nix ) stellt sich folgende Frage:

Wir werden im Mai heiraten und die Namensfrage für das Kind stellt sich. Mann A (nicht lbl.Vater) und Frau B (lbl.Mutter) werden den Namen "A" nach der Hochzeit tragen. Welchen Namen kann das Kind C (führt derzeit den Namen B) führen? §§ 1616 bis 1618 waren mir nicht so ganz klar.

Viel Grüße und Danke für Euere Meinung

Castell

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Castell
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Nick_19

Danke für Deine Info, verstehe sie aber nicht so ganz. Wir werden ja den Ehenamen A führen. Was hat es denn dann mit der Option 1 + 2 aufsich?

Option 1.): Soll das bedeuten, das Kind hat die Möglichkeit den Namen des lbl. Vaters anzunehmen (den trägt sie ja derzeit nicht, sondern den der Mutter)?

Option 3.): Warum sollte man diese Option vermeiden?

Und -

"Was sagt der Vater dazu?"

was hat der Vater (der lbl.) damit zu tun?


Viele Grüße
Castell

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