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Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?

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Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?

Hallo,

ein Kunde von mir besitzt für seine Firma eine beim DPMA eingetragene Wort-/Bildmarke.
Darf ich diesen Kunden denn namentlich (ohne Verwedung seiner Wort-/Bildmarke) als Referenz nennen, ohne seine Wort-/Bildmarke oder Projekte konkret zu bennen? Eine Vertragliche Regelung besteht zu diesem Fakt mit diesem Kunden bisher nicht und wird auch nicht zustande kommen, da es inzwischen eine Differenz zwischen und gibt. Als Referenz möchte ich ihn aber trotzdem gerne nennen, sofern das rechlich möglich ist.

Vielen Dank und viele Grüße, ExMinister

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von ExMinister am 08.08.2012 14:35
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?
Unabhängig von der rechtlichen Situation ist es eher eine schlechte Idee, unzufriedene Kunden als Referenz zu nennen.

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von little-beagle am 08.08.2012 16:26
Status: Legende (454 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 12 User(n) bewertet)

>Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?
@little-beagle:
Das ist mir bewußt.

Mir geht es hier ausschließlich um die rechtliche Seite, da noch Werbematerialien von mir bestehen, wo dieser Kunde namentlich genannt wird.

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von ExMinister am 08.08.2012 16:40
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?
wenn keine explizite Verschwiegenheit vereinbart wurde und Sie nachweisen können, dass Sie für den Kunden gearbeitet haben (also faktisch nichts falsches behaupten) und es keine Verwechslungsgefahr gibt (bei Referenzen ja eher nicht zu erwarten), würde ich da jetzt wenig Probleme sehen.

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von little-beagle am 08.08.2012 17:13
Status: Legende (454 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 12 User(n) bewertet)

>Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?
§23 MarkenG.

Man kann nun mal schlecht (zulässig) erklären, daß man mal für Microsoft gearbeitet hat, ohne das Wort "Microsoft" zu benutzen.

Im übrigen wäre dafür noch nicht mal MarkenG notwendig, denn eine markenmäßige Benutzung liegt ja bei "ich habe mal für Microsoft etwas hergestellt" gar nicht vor; das wäre ja erst dann der Fall, wenn man ein Softwareprodukt mit dem Namen "Microsoft" versehen wollte.

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von Sheldon_Cooper am 08.08.2012 17:33
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
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>Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?
Nein, es gibt keine Vereinbarung.

Die Wort-/Bildmarke des Kunden verwende ich ja auch nicht, sondern nur den ausgeschriebenen Firmennamen. Ein Verstoß gegen diesen Markenschutz dürfte demnach also nicht vorliegen, oder?
Natürlich kann ich nachweisen, dass ich für die Firma gearbeitet habe. ;-)

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von ExMinister am 08.08.2012 17:35
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Namensnennung bereits ein Markenrechtsverstoß?
@ Sheldon_Cooper

Vielen Dank für die Antwort. Das hift mir soweit sehr weiter.

Danke für die Mühe von allen hier :-)

Gruß, ExMinister

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von ExMinister am 08.08.2012 17:41
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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