Hallo,ein Kunde von mir besitzt für seine Firma eine beim DPMA eingetragene Wort-/Bildmarke. Darf ich diesen Kunden denn namentlich (ohne Verwedung seiner Wort-/Bildmarke) als Referenz nennen, ohne seine Wort-/Bildmarke oder Projekte konkret zu bennen? Eine Vertragliche Regelung besteht zu diesem Fakt mit diesem Kunden bisher nicht und wird auch nicht zustande kommen, da es inzwischen eine Differenz zwischen und gibt. Als Referenz möchte ich ihn aber trotzdem gerne nennen, sofern das rechlich möglich ist.Vielen Dank und viele Grüße, ExMinister
@little-beagle: Das ist mir bewußt.Mir geht es hier ausschließlich um die rechtliche Seite, da noch Werbematerialien von mir bestehen, wo dieser Kunde namentlich genannt wird.
wenn keine explizite Verschwiegenheit vereinbart wurde und Sie nachweisen können, dass Sie für den Kunden gearbeitet haben (also faktisch nichts falsches behaupten) und es keine Verwechslungsgefahr gibt (bei Referenzen ja eher nicht zu erwarten), würde ich da jetzt wenig Probleme sehen.
§23 MarkenG.Man kann nun mal schlecht (zulässig) erklären, daß man mal für Microsoft gearbeitet hat, ohne das Wort "Microsoft" zu benutzen.Im übrigen wäre dafür noch nicht mal MarkenG notwendig, denn eine markenmäßige Benutzung liegt ja bei "ich habe mal für Microsoft etwas hergestellt" gar nicht vor; das wäre ja erst dann der Fall, wenn man ein Softwareprodukt mit dem Namen "Microsoft" versehen wollte.
Nein, es gibt keine Vereinbarung.Die Wort-/Bildmarke des Kunden verwende ich ja auch nicht, sondern nur den ausgeschriebenen Firmennamen. Ein Verstoß gegen diesen Markenschutz dürfte demnach also nicht vorliegen, oder? Natürlich kann ich nachweisen, dass ich für die Firma gearbeitet habe. ;-)