Wird eine Webseite
oder ein Blog bei einem kostenlosen Anbieter geschaltet, erhält man oft eine Domainadresse in der Form .Domainname.de
Darf man bei irgendwas eintragen, z.B. die Initialen des eigenen Namens oder wäre es sicherer seinen Namen anzugeben? (Könnte ja sein, dass man unwissentlich ein geschütztes Wort verwendet oder eine Firmenbezeichnung...)
Gruß
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Namenskürzel in Domainnamen?
13. November 2014
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Frage vom 13. November 2014 | 20:51
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 44x hilfreich)
Namenskürzel in Domainnamen?
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#1
Antwort vom 14. November 2014 | 00:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
Man darf alles eintragen was kein geschützter Begriff ist.
quote:<hr size=1 noshade>Könnte ja sein, dass man unwissentlich <hr size=1 noshade>
Die Unwissenheit lässt sich durch entsprechende Recherche beseitigen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 14. November 2014 | 12:51
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>z.B. die Initialen des eigenen Namens <hr size=1 noshade>
Zweibuchstaben-Domains werden AFAIK von der Denic nicht vergeben (außer vw.de und ix.de) und Dreibuchstaben-Domains dürften schon alle weg sein.
quote:<hr size=1 noshade>Könnte ja sein, dass man unwissentlich ein geschütztes Wort verwendet oder eine Firmenbezeichnung... <hr size=1 noshade>
Wenn du Müller heißt, darfst du auch mueller.xy registrieren, §12 BGB . Allerdings keine Milchprodukte darunter verkaufen, da geht die Marke vor.
-- Editiert NinaONina am 14.11.2014 12:52
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#3
Antwort vom 14. November 2014 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Zweibuchstaben-Domains werden AFAIK von der Denic nicht vergeben (außer vw.de und ix.de) und Dreibuchstaben-Domains dürften schon alle weg sein. <hr size=1 noshade>
Bei diesen Blogdiensten bekommt man meist Subdomains:
NinaONina.irgendwo.de
Die Subdomains sind nicht so regelementiert wie die Primären Domains.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 14. November 2014 | 15:05
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
trotzdem sollte man sich auch da mit geschützten Marken zurückhalten.
Also kein Coca-Cola.kostenloserblogdienst.de oder so
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-- Editiert Paragrafenreiter am 14.11.2014 15:05
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