Namensführung

25. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
liliushagel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Namensführung

Hallo!
Meine (Deutsche) Tochter heißt C wie der Italienische Vater (mein Ehemann). Da ich (die Mutter) zum Zeitpunkt der Geburt noch wegen der ukrainischen Staatsangehörigkeit mit einem früheren Ehenamen B hieß, steht B in der Geburtsurkunde der Tochter. Mit meiner Annahme der italienischen Staatsangehörigkeit erhielt ich meinen Mädchennamen A zurück, da in Italien Frauen nicht den Namen des Ehemanns annehmen, sondern jeder seinen Geburtsnamen behält. Nun weigert sich Deutschland, meinen Namen A anzuerkennen und die Angabe zum Namen der Mutter in der Geburtsurkunde der Tochter von B zu A zu ändern. Resultat: jetzt habe ich zwei Identitäten, eine in Italien (die meine Reisepässe, usw. ausstellt) und eine in Deutschland, wo ich wohne (arbeite, Steuer zahle, usw.) und das ist ein großes Problem für mich! Italien ändert meine Namensführung nicht (die meinen, die ganze Situation sei nur ein Problem mit den Deutschen Behörden), Deutschland "schützt" die Geburtsurkunde unserer Deutschen Tochter und ändert sie auch nicht. Darf überhaupt das Standesamt die Namensführung meines einzigen Heimatsstaates (Italiens) widerlegen? Sie sagen "Deutsches Recht" zuerst ... Kann ich sie verklagen? Gibt es keine Internationalen Regelungen dafür?
Danke
Lilia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Resultat: jetzt habe ich zwei Identitäten,


Warum? Die Geburtsurkunde Deiner Tochter sagt nichts über Deine Identität aus

Zitat:
Deutschland "schützt" die Geburtsurkunde unserer Deutschen Tochter und ändert sie auch nicht.


Darum geht es aber ausschließlich um den Eintrag in der Geburtsurkunde, nicht darum, dass Deutschland Deinen neuen Namen nicht anerkennt.

Zitat:
Sie sagen "Deutsches Recht" zuerst ...


Eine deutsche Geburtsurkunde wird nunmal nach deutschem Recht ausgestellt.

Zitat:
Kann ich sie verklagen?


Wenn das Kind später einmal heiratet und sich dadurch ihr Nachname ändert, wird die Geburtsurkunde ja auch nicht geändert.
Änderungen der Geburtsurkunde sind nur für die in § 36 PStV vorgesehenen Fälle vorgesehen. Der Fall, dass sich nur der Name eines Elternteils ändert, gehört nicht dazu. Das gilt übrigens auch für rein deutsche Fälle.

Die Sachlage wäre daher nicht anders, wenn alle Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit hätten. Wenn eine deutsche Mutter später heiratet und sich dadurch ihr Name ändert, wird auch nicht die Geburtsurkunde des Kindes geändert. Dennoch gilt für die Mutter in Deutschland ihr neuer Name.

Zitat:
Gibt es keine Internationalen Regelungen dafür?


Nein, wozu auch? Schließlich trifft die Geburtsurkunde eines Kindes keine Aussage über den aktuellen Namen der Eltern.

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#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von liliushagel):
Resultat: jetzt habe ich zwei Identitäten, eine in Italien (die meine Reisepässe, usw. ausstellt) und eine in Deutschland, wo ich wohne (arbeite, Steuer zahle, usw.) und das ist ein großes Problem für mich! Italien ändert meine Namensführung nicht (die meinen, die ganze Situation sei nur ein Problem mit den Deutschen Behörden), Deutschland "schützt" die Geburtsurkunde unserer Deutschen Tochter und ändert sie auch nicht.

Derartige Fälle einer "hinkenden Namensführung" kommen sehr häufig vor, weil es in vielen Ländern nicht üblich ist, den Namen durch Eheschließung zu ändern. Da wirst du nun wohl damit leben müssen, dass Du in Italien einen anderen Namen trägst als in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

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