Namensänderung eines unehelichen Kindes, bei erneuter Heirat

25. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jack Black
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Namensänderung eines unehelichen Kindes, bei erneuter Heirat

Guten Tag. Ich benötige Sachkundige Auskunft zu folgendem Fall:

Uneheliches Kind, trägt Nachnamen des Kindsvaters. Mutter hat alleiniges Sorgerecht und plant im Kosovo zu Heiraten, da ihr zukünftiger Ehemann von dort kommt. Kann die Kindsmutter, auf irgendeinem Wege, den Namen des Kindes ändern, auch nicht ohne Einverständnis des Vaters ändern, wenn aktuell kein Kontakt zwischen Kind und Vater besteht? Und gibt es Veränderungen in der Unterhaltspflicht des Vaters, sobald die neue Ehe der Mutter geschlossen wurde, sofern diesen hier in Deutschland dann überhaupt gültig ist...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

nein, nein. Damit wären wohl alle Fragen beantwortet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jack Black
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Allerdings kommt mir da gleich die nächste und letzte Frage in den Sinn. Wäre es dem Vater möglich, zwar sein Einverständnis für irgendeine Art Namensänderung des Kindes zu erteilen, jedoch gewisse Auflagen darin mit ein zu beziehen? Im Detail, die Auflage, dass der Name des Kindes nicht erneut von der Mutter geändert werden darf, selbst wenn sie bei einer eventuellen weiteren Hochzeit, die Namensgeberin wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Name darf ohnehin nicht neu von der Mutter geändert werden

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jack Black
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Nichtmal bei Heirat und ihrer eigenen Namensänderung, wenn das Kind vorher ihren Namen trägt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, Einbennnung geht nur einmal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jack Black
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Entschuldigung wenn ich jetzt anfange zu nerven. Haha

Das heißt also im Klartext, wenn die Mutter dir Erlaubnis vom Vater bekommt, den Namen des Kindes dann auf ihren ändert und sie DANACH heiratet, hat sich die Sache mit der Namensänderung erledigt?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das nennt man Einbenennung. Das funktioneirt einmal. Und das wars dann. Wobei ich nicht mal dem einen Mal zustimmen würde. Denn, wenn dann die neue Verbindung auseinander geht, was soll das Kind mit dem fremden Namen anfangen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jack Black
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist auch mein Gedanke. Unter welchen Umständen, kann eine Umbenennung beantragt werden? Ist dazu eine Änderung des Familienstandes nötig oder kann so ein Antrag auch so eingereicht werden?

0x Hilfreiche Antwort

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