Namensänderung bei Insolvenz

3. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa452482-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Namensänderung bei Insolvenz

Hallo Zusammen,

evtl. hätte ich meine Frage in den Bereich "Insolvenz" stellen sollen?

Folgende Frage habe ich: ich habe vor meinem Nachnamen ändern zu lassen. Allerdings befindet sich meine Frau (noch mit mir verheiratet aber getrennt lebend) in einer privaten Insolvenz, momentan in der Wohlverhaltensphase. Ich selber bin, was die Insolvenz betrifft, nicht betroffen.

Nun sagte mir die Dame vom Standesamt, solange meine Frau sich in der Insolvenz befindet und einen Eintrag im Vollstreckunsportal hat, ist eine Änderung des Nachnamens nicht möglich, quasi in der Art "mitgehangen...mitgefangen". Wohl auch aus dem Grund weil eine Namensänderung dann auch meine Frau betreffen würde (womit Sie kein Problem hätte).

Kann mir vielleicht jemand sagen ob das so zutrifft. Ich frage nur weil mir die Dame vom Standesamt keinen verständigen Eindruck macht. Sie hatte sich schon in manch anderen Punkten korrigieren müssen. Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Hank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Das habe ich so noch nicht gehört. Allerdings ist das Problem schon recht einzigartig.

Die vorrangige Frage ist aber doch, ob Du die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach § 3 NamÄndG überhaupt erfüllst. Ein Nachname wird nicht einfach so geändert. Da gibt es höhe Hürden.

Welchen besonderen Grund führst Du an?

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa452482-63
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Nero,

die Voraussetzungen sind bei mir gegeben. Das hat damit zu tun das wir als Christen in der Türkei verfolgt wurden und uns zur "Tarnung" einen islamischen Namen gegeben haben. Ist auch schon vom Standesamt so mitgeteilt worden.

Allerdings stellen die sich eben noch wegen der Insolvenz meiner Frau und dem Negativeintrag quer.

Gruß
Hank

1x Hilfreiche Antwort

pa452482-63 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von pa452482-63
#4

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich können Sie jederzeit Ihren Namen ändern, auch unabhängig von Insolvenzverfahren Ihrer Frau. Es müssen in diesem Fall nur noch gewichtigere Gründe vorgetragen werden, die dies rechtfertigen. Bei einer Nachnamensänderung sind die Hürden umso höher, auch wenn dadurch befürchtet werden muss, dass einige Gläubiger benachteiligt werden könnten. Die Änderung ist aber grundsätzlich möglich und kann nicht von vornherein mit der Argumentation eines Insolvenzverfahrens versagt werden.

1x Hilfreiche Antwort

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