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Namensänderung

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Namensänderung

Hallo
In dem fiktiven fall geht es darum,
ein alleinerziehender Vater mit alleinigem Sorgerecht, beantragte, nachdem er schriftlich von der Mutter eine Einwilligung zur Namensänderung bekam, eine Namensänderung bei der zuständigen Behörde.
Nachdem die Mutter auf mehrere schreiben nicht reagierte, und sich ca. 12 Monate später das Jugendamt und ein Anwalt eisnchaltete, zog die Mutter ihre Einwilligung zurück. Das Kind hat in dieser Zeit seinen zu vermuteten neuen Nachnamen gelernt "5Jahre".
Durch die Zurücknahme der Einwilligung, wurde die Namensänderung abgelehnt. Es bestehen keine Besuchskontakte.
Was muss der Vater haben um eine Namensändrung durchführen zu lassen?
Danke

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von Justitia81 am 02.03.2012 09:28
Status: Legende (355 Beiträge)
Userwertung:  1,2  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 936 weitere Beiträge zum Thema "Namensänderung".


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>Namensänderung
Guten Morgen,


welchen Nachnamen trägt das Kind zur Zeit? Wie alt ist das Kind?

Wenn die Mutter die Zustimmung verweigert, kann das Familiengericht diese ersetzen, wenn es dem Kindeswohl dient. Alledings sind die Hürden hier recht hoch gesteckt. Das wird nicht mal eben so entschieden.

LG nero

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von nero070 am 02.03.2012 10:37
Status: Unsterblich (2584 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 91 User(n) bewertet)

>Namensänderung
Hallo Nero, das Kind hat den Nachnamen der Mutter und ist 5.

Wie gesagt liegt eine schriftliche einwilligung der Mutter vor, und es wurde nur mündlich dem Jugendamt gegenüber wiederrufen. Worauf dann die Stellungnahme des Juamts aufbaut...
Der Junge hat in den letzten 13 Monaten, seid der schriftlichen Einwilligung der Mutter, den Nachnamen des Vaters gelernt.
Das die Hürden hoch sind is klar.
Die Punkte fürs Kindeswohl kenn ich auch.
Aber wo bekomm ich etwas Handfestes fürs Gericht?
Durch den Lebenswandel des Kindes bestehen Defizite "laut Gesundheitsamt" , die ein erneutes Lernen des Nachnamens während der Einschulungsphase, psychisch, dem Kindeswohl sicherlich nicht dienen.
Ebenso wie ein anderer Nachname, als die einzige Bezugsperson...

Muss das ein Psychologe, Pädagoge, Kinderarzt schreiben?

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-- Editiert Justitia81 am 02.03.2012 10:52


von Justitia81 am 02.03.2012 10:51
Status: Legende (355 Beiträge)
Userwertung:  1,2  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Namensänderung
Hallo,

wenn die Einwilligung der Mutter gerichtlich ersetzt werden soll, sollte mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht der Antrag gestellt werden. Sollte im Verlauf ein Gutachten erforderlich sein, würde der RichterIn dieses veranlassen.

LG nero

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von nero070 am 02.03.2012 11:04
Status: Unsterblich (2584 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 91 User(n) bewertet)

>Namensänderung
Ok, Danke hast deine gute Tat für heut gemacht
bringt mir ein ruhiges Wochenende.
Wäre ja schön wenn ich mich nach 5 Jahren, endlich wieder dem Wesentlichen im Leben zuwenden kann.


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von Justitia81 am 02.03.2012 11:17
Status: Legende (355 Beiträge)
Userwertung:  1,2  von 5 (von 24 User(n) bewertet)


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