>Namensänderung
Hallo Nero, das Kind hat den Nachnamen der Mutter und ist 5.
Wie gesagt liegt eine schriftliche einwilligung der Mutter vor, und es wurde nur mündlich dem Jugendamt gegenüber wiederrufen. Worauf dann die Stellungnahme des Juamts aufbaut...
Der Junge hat in den letzten 13 Monaten, seid der schriftlichen Einwilligung der Mutter, den Nachnamen des Vaters gelernt.
Das die Hürden hoch sind is klar.
Die Punkte fürs Kindeswohl kenn ich auch.
Aber wo bekomm ich etwas Handfestes fürs Gericht?
Durch den Lebenswandel des Kindes bestehen Defizite "laut Gesundheitsamt" , die ein erneutes Lernen des Nachnamens während der Einschulungsphase, psychisch, dem Kindeswohl sicherlich nicht dienen.
Ebenso wie ein anderer Nachname, als die einzige Bezugsperson...
Muss das ein Psychologe, Pädagoge, Kinderarzt schreiben?
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-- Editiert Justitia81 am 02.03.2012 10:52
von Justitia81 am 02.03.2012 10:51
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