Hallo,
ich habe einen 3jährigen Krümel und lebe seit 1 1/2 Jahren von seinem Vater getrennt.
Unser Sohn hat seinen Nachnamen. Nun möchte ich gerne, dass Krümel meinen Familiennamen erhält...
Aus zweierlei Gründen:
1. Wir waren damals (schwangerschaft) verlobt und es war für uns logisch, dass ich seinen Namen annehme.. Daher wollten wir den bürokratischen Schritt sparen und unseren Sohn direkt seinen Familiennamen geben.
Nun haben wir ja aber nicht geheiratet und uns ja auch friedlich getrennt.
Ich lebe mit dem Kleinen im gemeinsamen Haushalt.. Und ich möchte natürlich gerne dass er auch so heißt wie ich.
2. Der Vater meines Kindes hat eigentlich keinen direkten Bezug zu seinem Nachnamen, da dies eigentlich der Familienname von dem Vater seines älteren Bruders ist. Meine ehemalige Schwiegermutter in spe war zuvor verheiratet..
Das heißt, auch mein Ex- Partner heißt nicht wie sein leiblicher Vater und trotzdem haben sie einen Bezug zueinander.
Es ist für mich daher noch befremdlicher dass mein Sohn diesen Nachnamen hat und nicht meinen.
Wir haben damals so entschieden.. Es gab für mich danals ja auch keinen Grund anders zu entscheiden. In Anbetracht der Trennung hat sich aber logischerweise mein Bezug zu dem Nachnamen meines Sohnes erheblich geändert.
Wie und an wen muss ich much wenden?
Was, wenn sein Vater sich sträubt?
Welche Chance hat man dann?
Über hilfreiche Informationen bin ich wirklich dankbar!!!
LG Grübchen...
Namensänderung.. Sohn soll meinen Namen bekommen..
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Grübchen123,
da das Kind den Nachnamen des KV trägt, ist dessen Zustimmung zwingend notwendig. Die gültige Rechtsnorm ist § 1618 BGB
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LG nero
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Danke das ist nur bekannt, trotzdem muss ich nochmal fragen
Wie und an wen muss ich mich wenden?
Was, wenn sein Vater sich sträubt?
Welche Chance hat man dann?
LG Grübchen
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Deinen Nachnamen kann dein Sohn gar nicht annehmen, unabhängig davon, ob der Vater einverstanden ist oder nicht.
Eine Namensänderung für das Kind kommt nur in Frage, wenn du heiratest (nennt sich dann Einbenennung).
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Waaas??!!! Oh Gott! :-( wo steht das gesetzlich verankert?
Ich empfehle folgenden Link:
Namensänderung
Im Prinzip gibt es nur 3 Gründe für eine Namensänderung des Kindes, diese sind in dem Link erklärt:
Adoption (wenn z.B. ein neuer Partner das Kind adoptiert und dessen Name angenommen werden soll), Einbenennung (wenn ein neuer Partner geheiratet wird und das Kind den Ehenamen annehmen soll) oder Änderung aus wichtigem Grund (dafür muss ein öffentlich-rechtliches Interesse bestehen, das ist hier eindeutig nicht der Fall).
Vom Grundsatz her, kann ein Kind nicht den Namen ändern.
Selbst wenn sihr verheiratet gewesen wärt, könntest du zwar nach der Scheidung deinen Mädchennamen wieder annehmen, dein Sohn aber nicht.
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-- Editiert am 04.04.2011 21:48
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