Hallo!
Ich habe einen 4-jährigen Sohn, der MEINEN Nachnamen trägt.
Ich teile mir das Sorgerecht mit dem Kindsvater, von dem ich jedoch schon lange getrennt bin.
Verheiratet waren wir nicht.
Mein neuer Partner und ich möchten jetzt heiraten und seinen Namen annehmen.
Kann mein Kind problemlos auch den neuen Familienname annehmen oder benötige ich die Zustimmung des Kindsvaters?
Danke für eure Hilfe!
-- Editier von Katja777123 am 30.12.2016 11:19
Namensänderung Kind nach Hochzeit
30. Dezember 2016
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Frage vom 30. Dezember 2016 | 11:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung Kind nach Hochzeit
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2016 | 22:42
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:oder benötige ich die Zustimmung des Kindsvaters?
Wie schon erwähnt: Ja
Sie sollten übrigens bedenken, dass so eine Einbenennung (= Kind aus vorheriger Beziehung bekommt Nachnamen des neuen Ehepartners) irreversibel ist.
D.h. wenn Ihre Ehe mit Ihrem neuen Partner scheitern sollte (was natürlich niemand hofft), dann können Sie als Mutter im Scheidungsfall wieder Ihren vorherigen Namen annehmen - Ihr Kind aber nicht.
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