Namen in

1. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)
Namen in

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es verboten ist oder gegen den Datenschutz verstößt, wenn ich

a) als Privatperson eine Liste mit Namen öffentlich ins Internet, von denen ich von einer Zusammenarbeit abrate.
(Der Grund wird nicht genannt, außer Vor und Nachnamen werden keine Daten oder Links gepostet)

b) als Firma eine Liste mit Namen öffentlich ins Internet stellen, von denen ich von einer Zusammenarbeit abrate.

c) eine Liste mit Namen in einen Zugangs-geschützten Bereich stelle, von denen ich von einer Zusammenarbeit abrate.


Können die betreffenden Personen dagegen vorgehen? Außer dem Vor und Nachnamen (von denen es in Deutschland fast immer mehrere gibt) werden keine persönlichen Daten genannt.
Der Wirkungskreis dieser Personen lässt sich aber durch den Sitz von mir bzw der Firma, die die Liste veröffentlicht, ableiten.

Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen.

-- Editier von norianda am 01.05.2017 01:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich denke es ist unzulässig. Da es so eine Art digitaler Pranger ist. Auch die Vor- und Zunahmen sind aussagekräftig genug, besonders wenn es geografisch eingrenzbar ist.

Man hat als Person das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung. Wenn jemand auf keinen Fall im Internet auftauchen will und nicht eine Person ist an der öffentliches Interesse besteht (Politiker z.B.) dann ist das zu akzeptieren.

Anders ist es bei Firmen. Ich kann z,B. Schreiben, dass im Restaurant das Essen schlecht war. Aber ich darf nicht öffentlich schreiben, dass der Koch ein Ehebrecher ist.

Bei Firmen ist der Spielraum größer aber auch hier kann eine Klage wegen Rufschädigung drohen. Dass es in Deutschland Menschen mit Namensgleichheiten gibt, tut nichts zur Sache. Sobald man einen Rückschluss auf die Person machen kann. Und wenn man es nicht kann, ist die Prangerliste eh sinnlos.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Alle 3 Varianten wären in Deutschland nicht zulässig, da man ja nicht genau erkennen kann, von welcher Person genau abgeraten wird.



Zitat (von Chylla ):
Ich kann z,B. Schreiben, dass im Restaurant das Essen schlecht war.

Dann sollte man das auch beweisen können, sonst gibt es Ärger.
Oder als Meinung/Empfinden formulieren.



Zitat (von Chylla ):
Aber ich darf nicht öffentlich schreiben, dass der Koch ein Ehebrecher ist.

Und wenn das bewiesen ist, dann kann der Koch auch nicht so einfach was dagegen machen. Dann ist es nämlich eine Tatsachenbehauptung.



Zitat (von Chylla ):
Dass es in Deutschland Menschen mit Namensgleichheiten gibt, tut nichts zur Sache.

Das tut sogar sehr viel zur Sache.
Denn der unberechtigt ebenfalls geannte Namensvetter hätte durchaus Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bei unsubstantierter Nennung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

.".... Tut nichts zur Sache" bezog sich auf meine Einschätzung dass es illegal ist. Und so ist ist auch.

Was den Koch betrifft, gibt es inzwischen einige Urteile, oft vom Ex erstritten, dass Dinge aus dem privaten Bereich, auch wenn es wahr ist, nicht ohne weiteres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.

Auch hier greift das Recht auf informelle Selbstbestimmung wobei im Einzelfall abgewogen werden kann, ob z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt.

Siehe Buch "Esra" von Maxim Biller. Hier wurden sogar fiktive Namen verwendet. Dennoch hat der Richter das Buch kassiert. Rückschlüsse auf das Privatleben.



-- Editiert von Chylla am 01.05.2017 21:00

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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