Name Falsch geschrieben in der ausserordentlichen Kündigung

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
znation108
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Name Falsch geschrieben in der ausserordentlichen Kündigung

Hallo zusammen.
Leider musste ich meinem Mieter ausserordentlich kündigen...nun überlege ich mir weiter Schritte (Ausweisbegeheren zu machen) nun hat mich der Mieter darauf aufmerksam gemacht das sein Familien Name Falsch geschrieben ist...ist so habe einen th anstatt t reingeschrieben...der Empfang wurde mit seiner Unterschrift bestätigt
Wie sieht das nun im CH Recht aus, ist die Kündigung nichtig?
Also wenn ich diese vors Gericht ziehe als einen Formfehler angesehen wird und ich noch einmal das ganze machen muss?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Vom CH Recht habe ich keine Ahnung. Nach deutschem Recht wäre die Kündigung gültig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Das ist auch nach Schweizer Recht nicht anders.

"Formfehler" liegen nur vor, wenn gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Form (etwa Schriftformerfordernis) verstoßen wurde.
In diesem Fall hier ist aber beiden Seiten klar, wem gekündigt werden sollte und der Schreibfehler ist auch offensichtlich.
Was wollte der fiktive Herr Talbach denn behaupten? Daß sein VM einem Herrn Thalbach kündigen wollte, aber die Kündigung versehentlich ihm ausgehändigt hat, der sie dann auch noch quittiert hat? Das haut ihm jedes Gericht der Welt um die Ohren.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen