Hallo zusammen.
Leider musste ich meinem Mieter ausserordentlich kündigen...nun überlege ich mir weiter Schritte (Ausweisbegeheren zu machen) nun hat mich der Mieter darauf aufmerksam gemacht das sein Familien Name Falsch geschrieben ist...ist so habe einen th anstatt t reingeschrieben...der Empfang wurde mit seiner Unterschrift bestätigt
Wie sieht das nun im CH Recht aus, ist die Kündigung nichtig?
Also wenn ich diese vors Gericht ziehe als einen Formfehler angesehen wird und ich noch einmal das ganze machen muss?
Name Falsch geschrieben in der ausserordentlichen Kündigung
16. Februar 2016
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Frage vom 16. Februar 2016 | 10:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Name Falsch geschrieben in der ausserordentlichen Kündigung
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#1
Antwort vom 16. Februar 2016 | 10:48
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
Vom CH Recht habe ich keine Ahnung. Nach deutschem Recht wäre die Kündigung gültig.
#2
Antwort vom 16. Februar 2016 | 11:43
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Das ist auch nach Schweizer Recht nicht anders.
"Formfehler" liegen nur vor, wenn gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Form (etwa Schriftformerfordernis) verstoßen wurde.
In diesem Fall hier ist aber beiden Seiten klar, wem gekündigt werden sollte und der Schreibfehler ist auch offensichtlich.
Was wollte der fiktive Herr Talbach denn behaupten? Daß sein VM einem Herrn Thalbach kündigen wollte, aber die Kündigung versehentlich ihm ausgehändigt hat, der sie dann auch noch quittiert hat? Das haut ihm jedes Gericht der Welt um die Ohren.
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