Name "Einstein" in Domain nutzen

20. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Alex223
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Name "Einstein" in Domain nutzen

Hallo zusammen,

jeder kennt Albert Einstein.

Wenn man theoretisch eine Domain registrieren würde, welche unter anderem dessen Nachnamen enthält, könnte man dann gegen etwaige Marken- bzw. Schutzrechte verstoßen?

Ein Beispiel für eine solche Domain: www.einstein-antwortet.de.

Der Inhalt der Webseite könnte dann darin bestehen, dass dort Menschen Fragen stellen und diese durch die Community beantwortet bekommen.

Ein Comic-Einstein befindet sich dann im Logo der Webseite und auf einigen Unterseiten.

Gäbe es hier theoretisch aus rechtlicher Sicht Probleme?

Viele Grüße
Alex

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ja, meine Katze heisst Einstein und macht schon mal Namensrechte geltend. ;-)

Ernsthaft:

der Urheber des Comic-Einsteins hat Urheberrechte und wäre zu befragen - oder ihr gebt selbst eine Karikatur in Auftrag.

Mit dem Namen selbst dürfte er keine Probleme geben, außer jemand hat das beim DPMA als Wortmarke angemeldet.

Vielleicht könnten die Mitbewerber anführen, dass der Verbraucher in die Irre geführt wird, weil Albert Einstein als Zugpferd genutzt wird, aber nicht selbst antwortet. Würde ich aber eher als unwahrscheinlich ansehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex223
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hoffe deine Katze verzeiht mir ;)

Ja, Einstein ist mehrfach in verschiedenen Klassen als Wortmarke eingetragen. Ich frage mich halt, ob diese Eintragung als solche überhaupt rechtens ist.

Die Rechte an dem Comic-Einstein würden wir beispielsweise über Fotolia.de oder ähnliche Plattformen besorgen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Ich frage mich halt, ob diese Eintragung als solche überhaupt rechtens ist. <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich ja. Allerdings könnte man keinem Herrn Einstein die Verwendung des Namens im Schutzbereich der Marke untersagen, da dieser gegenüber dem Markeninhaber ältere Rechte aus §12 BGB hätte (die unsägliche Shell-Entscheidung des BGH mal außen vor).

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex223
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Und inwieweit würden Sie die Problematik bezogen auf die Einstein-Domain sehen?

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1x Hilfreiche Antwort

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