

Leider geschieht es immer noch viel zu häufig, dass Unternehmer erstmalig in der finanziellen Notlage an die Bank mit der Forderung nach weiteren Krediten, Zahlungsstundungen usw. herantreten, und noch nicht einmal ein schlüssiges Konzept vorlegen. Vielmehr wird des Öfteren mehr oder minder deutlich mit der Insolvenz des Unternehmens gedroht. Diese früher vielleicht noch geduldete Vorgehensweise wird sich zukünftig immer häufiger als Boomerang darstellen. Es ist abzusehen, dass die Banken aufgrund eines sehr viel schwierigeren Umfeldes die zum Teil recht unkritisch betriebenen Kreditvergaben der Vergangenheit nicht mehr verfolgen werden. Wer in dieser Situation keinen Überblick über seine eigenen Einnahmen und aktuellen Verbindlichkeiten hat (von Arbeitslöhnen über Miete bis zur aktuellen Steuerlast), wird im Gespräch mit der Bank nur schwer bestehen können.
Hemmingen, 10.09.2003
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Steuerberater Franz J. Schmidt
Kleines Feld 1, 30966 Hemmingen, Tel. 0511/42072-0
www.fjschmidt-partner.de
kanzlei@fjschmidt-partner.de

