Nackt Bilder auf Handy

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)
Nackt Bilder auf Handy

Hallo
Möchte mich für einen gute Freundin erkundigen,die ein Problem hat.
Die Beziehung mit ihrem Freund ist in die Brüche gegangen,während der beziehung
machte er Nackt Bilder von ihr,die er auf einer Speicherkarte vom Handy hat.Er meint
die Sachen ,wie Ring und anderes, was er geschenkt hat, will er zurück!Meine Freundin sagte
die Speicherkarte, mit den Nackt Bilder möchte sie auch zurück,er meinte dann,das ginge nicht ,das wär seine Speicherkarte,nun macht sie sich große Gedanken.Wie sieht die Rechtslage aus?Muss er die speicherkarte,
bei gescheiterter Beziehung zurückgeben?
Gruß

-- Editiert von Moderator am 28.03.2017 01:01

-- Thema wurde verschoben am 28.03.2017 01:01

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Deine Freundin hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Speicherkarte, außer das wäre zufällig ihre eigene.

Worauf sie möglicherweise Anspruch hätte, wäre die Löschung der Fotos. Wobei sie sich dabei aber nicht sicher sein kann, dass der Ex nicht bereits Kopien besitzt, indem er die Fotos z.B. auf einen PC heruntergeladen, hat. Von daher brächte es ihr auch überhaupt nichts, wenn sie die Speicherkarte erhalten würde.

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#2
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Deine Freundin hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Speicherkarte, außer das wäre zufällig ihre eigene.

Worauf sie möglicherweise Anspruch hätte, wäre die Löschung der Fotos. Wobei sie sich dabei aber nicht sicher sein kann, dass der Ex nicht bereits Kopien besitzt, indem er die Fotos z.B. auf einen PC heruntergeladen, hat. Von daher brächte es ihr auch überhaupt nichts, wenn sie die Speicherkarte erhalten würde.


Und wie setz sie am besten diesen Anspruch durch?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Letztendlich indem sie ein zivilrechtliches Urteil erwirkt (versucht zu erwirken), das ihn zur Löschung verpflichtet, wenn er es nicht freiwillig tut.

Er hat im Übrigen auch keinen Anspruch auf Rückgabe der Geschenke aufgrund einer schlichten Trennung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Letztendlich indem sie ein zivilrechtliches Urteil erwirkt (versucht zu erwirken), das ihn zur Löschung verpflichtet, wenn er es nicht freiwillig tut.

Er hat im Übrigen auch keinen Anspruch auf Rückgabe der Geschenke aufgrund einer schlichten Trennung.


Was ist wenn er behauptet,er hätte die Speicherkarte verloren?
Kann sie dann noch was machen?

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ob er sagt Speicherkarte verloren, Bilder nicht kopiert,etc.

Es geht ihr ja vorrangig um die Bilder, da sollte sie sich immer mit dem Gedankenanfreunden, dass wohl irgendwo noch Kopien vorhanden sind, auch wenn sie die Karte hat. Dann hat sie die Karte, aber das was sie wollte trotzdem nicht.

Ums ehrlich zu sagen, solche Bilder gibt man nicht an andere, bzw lässt sie nicht andere machen, oder man muss damit rechnen, dass diese für IMMER auch bei anderen verbleiben...

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

da die Bilder einvernehmlich gemacht wurden gibt es überhaupt kein Recht auf Herausgabe oder Löschung, der Freund ist der Urheber und damit kann er die Bilder behalten. Ich sehe absolut keinen Löschungsanspruch.

Und das mit der Speicherkarte soll ein Witz sein, oder? Was ist, wenn er noch Kopien auf einer Festplatte hat, muss er diese dann auch herausgeben? Und alle CDs, USB-Sticks u.s.w.?

Was aber der ex-Freund nicht darf ist die Bilder weitergeben, oder gar veröffentlichen. Aber davon war ja noch keine Rede.

Stefan

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#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Hier was zur Rechtslage anhand eines OLG-Urteils - das anscheinend schon fraglich war.

Cat 2 scheint aber Probleme damit zu haben, die Natur von digitalen Bildern zu verstehen. Die können beliebig kopiert worden sein. Dass der Exfreund eine - SEINE - Speicherkarte übergibt, ist kein geeignetes Mittel, daran etwas zu ändern und kann deswegen auch nicht verhältnismäßig sein. Man kann ihn zur Löschung auffordern und dann ein Beweis der vollständigen Löschung aller Kopien unmöglich ist, muss man ihm glauben, dass er das getan hat, wenn er nicht dumm genug ist, einen anderen Eindruck zu erwecken.
Unter dem Strich bleibt: Was einmal digital raus ist, kriegt man nicht wieder zurück. Jedenfalls nicht inklusive dem privaten Rahmen, den keiner kontrollieren kann. Anders sähe natürlich aus, wenn nach einer angeblichen Löschung handfeste Beweise auftauchten, dass die Bilder doch noch da sind.

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#8
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Hier was zur Rechtslage anhand eines OLG-Urteils - das anscheinend schon fraglich war.

Cat 2 scheint aber Probleme damit zu haben, die Natur von digitalen Bildern zu verstehen. Die können beliebig kopiert worden sein. Dass der Exfreund eine - SEINE - Speicherkarte übergibt, ist kein geeignetes Mittel, daran etwas zu ändern und kann deswegen auch nicht verhältnismäßig sein. Man kann ihn zur Löschung auffordern und dann ein Beweis der vollständigen Löschung aller Kopien unmöglich ist, muss man ihm glauben, dass er das getan hat, wenn er nicht dumm genug ist, einen anderen Eindruck zu erwecken.
Unter dem Strich bleibt: Was einmal digital raus ist, kriegt man nicht wieder zurück. Jedenfalls nicht inklusive dem privaten Rahmen, den keiner kontrollieren kann. Anders sähe natürlich aus, wenn nach einer angeblichen Löschung handfeste Beweise auftauchten, dass die Bilder doch noch da sind.


Hallo,Nein ich habe keine Probleme mit Digitalen Bilder!Nun Gut ihr seit Fachleute,aber der Ex Freund hat
kein Internet,kann nicht kopieren,und ist schon etwas Ältere Generation.Er hat ein Handy,auch das muss er sich umständlich erklären lassen.Wenn er die Speicherkarte rausrücken täte,wär das Problem gelöst,aber das brauch er ja nicht.Gut das ich schon mal weis ,das er die Bilder nicht in der Öffendlichkeit zeigen darf :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Deine Freundin hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Speicherkarte, außer das wäre zufällig ihre eigene.

Worauf sie möglicherweise Anspruch hätte, wäre die Löschung der Fotos. Wobei sie sich dabei aber nicht sicher sein kann, dass der Ex nicht bereits Kopien besitzt, indem er die Fotos z.B. auf einen PC heruntergeladen, hat. Von daher brächte es ihr auch überhaupt nichts, wenn sie die Speicherkarte erhalten würde.

Also wie ich unten schon geschrieben hab,er besitz kein PC hat kein Internet,und ist auch ohne Hilfe nicht in der Lage zu Kopieren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also wie ich unten schon geschrieben hab,er besitz kein PC hat kein Internet,und ist auch ohne Hilfe nicht in der Lage zu Kopieren.
Besser kann es doch fast gar nicht sein. Jedenfalls ist dadurch eine Verbreitung sowohl im Bekanntenkreis als auch im Internet unwahrscheinlicher als bei jemandem der sich etwas besser auskennt.

Ich möchte raten, einfach nicht mehr darüber zu sprechen, insbesondere nicht gegenüber dem ex-Freund. Vielleicht weiß er ja gar nicht wie wichtig dem "Modell" die Bilder sind, und er vergisst sie irgendwann. Oder sie gehen durch Defekt verloren (er hat ja wahrscheinlich noch keine Sicherheitskopie, braucht man ihn ja jetzt nicht extra drauf zu bringen eine anzufertigen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cat 2
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Also wie ich unten schon geschrieben hab,er besitz kein PC hat kein Internet,und ist auch ohne Hilfe nicht in der Lage zu Kopieren.
Besser kann es doch fast gar nicht sein. Jedenfalls ist dadurch eine Verbreitung sowohl im Bekanntenkreis als auch im Internet unwahrscheinlicher als bei jemandem der sich etwas besser auskennt.

Ich möchte raten, einfach nicht mehr darüber zu sprechen, insbesondere nicht gegenüber dem ex-Freund. Vielleicht weiß er ja gar nicht wie wichtig dem "Modell" die Bilder sind, und er vergisst sie irgendwann. Oder sie gehen durch Defekt verloren (er hat ja wahrscheinlich noch keine Sicherheitskopie, braucht man ihn ja jetzt nicht extra drauf zu bringen eine anzufertigen).

Stefan


Sicherheitskopie?Dafür bräucht er andere Leute,und dann würden die ,die Bilder sehen?Ist das Strafbar?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Sicherheitskopie?Dafür bräucht er andere Leute,und dann würden die ,die Bilder sehen?Ist das Strafbar?

Nein.
"Verbreiten" meint "einem unüberschaubaren Personenkreis zugänglich machen".
Wenn der Ex die Fotos seinem Kumpel zeigt, ist das noch kein "verbreiten".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn der Ex die Fotos seinem Kumpel zeigt, ist das noch kein "verbreiten".
Es könnte aber trotzdem die Persönlichkeitsrechte verletzten.
Ich würde jedenfalls, wenn er hier fragen würde, auch davon abraten.

Jemanden um Hilfe bitten bei der Sicherung ist hingegen wieder etwas anderes, denn dafür muss man die Bilder ja nicht mal anschauen. Man könnte so eine Anleitung sogar telefonisch geben.
Und wer nicht allzu blöd ist wird das mit Hilfe des Internets auch ganz alleine hinbekommen.

Viel wahrscheinlicher ist aber, dass er gar keine Notwendigkeit dazu sieht. Auch deshalb hatte ich schon geraten, es einfach totzuschweigen.

Stefan

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