Nachzahlung nach Auszug u.Kautionrückzahlung

10. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
FranninaW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachzahlung nach Auszug u.Kautionrückzahlung

Schönen guten Abend,
ich wende mich an dieses Forum, weil ich folgendes Problem habe:
Ich bin zum 31.5.2010 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Übergabe habe ich mit dem zu diesem Zeitpunkt neuen Vermieter gemacht. Dieser hatte im November 2009 das Objekt, in welchem meine Wohnung sich befand, übernommen. Die Übergabe lief ordnungsgemäß, es wurde nichts beanstandet. Nach meinem Auszug foderte ich meine ehemalige Vermieterin auf, mir die Kaution zurückzuzahlen. Da sie dies im Juli/August auch tat (ohne weitere Anmerkungen oder Hinweise aus eine vermeintlich ausstehende Nebenkostenabrechnung für 2009), sah ich das Mietverhältnis als abgeschlossen an. Ende 2010 erhielt ich dann eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009, die sie allerdings an die Adresse meiner Mutter sendete und somit mich nicht persönlich erreichen konnte. Dieses Schreiben ging leider durch den Umstand, dass ich meine Mutter nicht regelmäßig sehe, in Vergessenheit. Nun hab ich dieses WE wieder ein Schreiben meiner ehemaligen Vermieterin erhalten, in welchem sie mir mit einem Anwalt droht, da ich all die Mahnungen nicht beachtet hätte. Meine Mutter hat mir versichert, dass es keine weiteren Briefe von meiner Vermieterin gegeben hat. Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass ich trotz wechselndem Vermieter, gelungener Übergabe und Rückgabe der Kaution noch Nachzahlungen leisten muss (die zudem auch fast doppelt so hoch sind, wie alle Nachzahlungen aus den Jahren zuvor)
Ich danke für Eure Hilfe, FranninaW

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
FranninaW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

nein, meine neue Adresse habe ich nicht hinterlegt. Die Adresse meiner Mutter kannte sie nur, weil sie an diese Adresse das Sparbuch (Kaution) senden sollte. Zu diesem Zeitpunkt habe ich kurzzeitig bei meiner Mutter gelebt...

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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
weil sie an diese Adresse das Sparbuch (Kaution) senden sollte

Damit war diese Adresse DEINE Zustellanschrift.



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#6
 Von 
FranninaW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

oha, da habe ich mir ja ein gutes Forum ausgesucht...ich wollte eine sachliche Antwort und keine Unterstellungen! Ich hätte meine Adresse gern hinterlassen, wenn mich jemand gefragt hätte. Aber der neue Vermieter war nicht daran interessiert und er hat ja schließlich auch die Übergabe gemacht. es ist nur rechtens, wenn ich nach meiner Kaution frage und die hätte ja eigentlich auch schon längst beim neuen Vermieter sein müssen. Von der EX-Vermieterin hätte ich erwartet, dass sie die Kaution mit einem Vermerk, dass noch Forderungen entstehen könnten, herausgibt oder sogleich einen Teilbetrag einbehält...so wird es meines Erachtens ja auch normalerweise gehandhabt und ist auch gesetzlich so geregelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
oder sogleich einen Teilbetrag einbehält

Von einem Sparbuch ?



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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
FranninaW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Sparbuch= Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution. Zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche von ...(Name des Vermieters)
und nein, der neue wartet nicht auf seine Kaution, da 1. bin ich längst ausgezogen und 2. es wohl eine Vereinbarung zwischen ehemaligen und jetzigem Vermieter gab.

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#10
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Die Nebenkostenabrechnung für 2009 ging dir Ende 2010 zu, war also termingerecht. Damit bist du in der Pflicht zu zahlen. Allerdings hast du natürlich deinerseits das Recht, die einzelnen Posten der Abrechnung zu prüfen, vor allem dann, wenn es hier eine deutliche Abweichung gegenüber dem Vorjahr gibt. Wenn du also die Richtigkeit der Abrechnung bezweifelst, dann hilft nur die Einsicht in die Unterlagen des Vermieters für das Jahr 2009. Daher solltest du hierfür einen Termin vereinbaren.

Alle anderen Maßnahmen werden dich nicht weiterbringen, denn wenn du jetzt nicht reagierst, wirst du demnächst auch noch zusätzlich die Anwaltskosten zahlen müssen...

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich hätte meine Adresse gern hinterlassen, wenn mich jemand gefragt hätte.

Dich muss niemand fragen, das hinterlassen der aktuellen Anschrift zur Zustellung von notwendigen Abrechnungen stellt eine sogenannte vertragliche Nebenpflicht des Mieters dar.



quote:
Allerdings hast du natürlich deinerseits das Recht, die einzelnen Posten der Abrechnung zu prüfen,

Was aber nicht die Zahlungsfrist verlängert/hemmt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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