Nachzahlung der Rentenversicherung

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
buffy88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung der Rentenversicherung

Wünsche einen guten Abend !

Also ich frage in auftrag einer freundin da sie kein internet anschluss besitzt.

Nun zur frage es geht darum sie hat am 30.12.2010 den bescheid von der deutschen renten versicherung bekommen das sie eine nachzahlung erhält und am 13.01 fängt ihr Privatinsolvenz verfahren was passiert mit dem geld ?
kann sie einen teil behalten oder geht alles zum treuhändler ?

falls das noch wichtig ist sie bezieht h4 und ist zu 30% behindert.

danke für die Hilfe schonmal vorweg

lg buffy88

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-- Editiert am 04.01.2011 18:05

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die 30%ige Behinderung nimmt keinen Einfluß auf das Inso-Verfahren.
Ob diese Forderung nun der Masse unterliegt oder als pfändberes Einkommen gerechnet werden kann, kann ich leider nicht sicher beurteilen. Ist auch eher zweitrangig. Die Nachzahlung ist als Einkommen der ARGE zu melden, und wird von dieser auf die H4-Leistungen angerechnet! Es gilt das Zufluß-Prinzip!

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