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Nachwuchs - Hollywood-Paar beugt Grabbern vor

AFP VOM 12.6.2003 | Nachrichten - International | 1616 Aufrufe
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Domain, Domain-Grabbing, Cybersquatter, Domain-Grabber

Douglas und Zeta-Jones sichern Domains für Tochter

Die Hollywood-Stars Michael Douglas und seine Frau Catherine Zeta-Jones sorgen früh vor bezüglich der Domains ihrerKinder: Beide haben für ihre gemeinsame Tochter Cary Zeta-Douglas wenige Tage nach ihrer Geburt 12 Namens-Domains registriert, um die Domains so dem Zugriff von Cybersquattern beziehungsweise Domain-Grabbern zu entziehen.

Zu den vorausschauend registrierten Domains gehören unter anderem caryszetadouglas.com, carysdouglas.com sowie die britische Form caryszetadouglas.co.uk. So müssen später die Domains nicht über ein UDRP-Verfahren aus den Händen von Domain-Grabbern herausgeklagt werden. Ein wenig verwundert es allerdings doch, dass die Domains noch frei waren. Denn üblicherweise reagieren Grabber unverzüglich auf interessante Neuigkeiten, die man in Domains und so gegebenenfalls in Geld ummünzen kann. Bestes Beispiel ist die Lungenkrankheit SARS, deren Bekanntwerden einen Sturm auf entsprechende Domain-Namen auslöste. Allerdings dürften SARS-Domains rechtlich unbedenklich sein, im Gegensatz zu den Namens-Domains.

Michael Douglas hat bereits Erfahrungen mit Domain-Prozessen, denn erst in diesem Jahr hatte er erfolgreich gegen einen Grabber geklagt, der sich die Domain michael.douglas.name nebst der entsprechenden eMail-Adresse michael@douglas.name registriert hatte.

Autor und weitere Infos: domain-recht.de

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