Nachweispflicht Privatkauf

16. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Nachweispflicht Privatkauf

Hallo,

ich habe Privat ein Auto gekauft bei dem im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung NICHT ausgeschlossen wurde.

1 Tag nach dem Kauf hatte ich bereits Probleme mit dem Wagen, er ruckte und hatte keine Leistung, ich dachte mir nichts dabei. Nach 1 Woche passierte das nochmal und ich fuhr in die Werkstatt zum Fehlerauslesen. Dort war hinterlegt das eine Störung im Getriebe vorliegt und das der Fehler schon länger abgelegt sei.

Der Meister hatte den Fehlerspeicher gelöscht um zusehen ob es wirklich diese aufgelistete Störung ist und hatte den Fehler leider nicht als Protokoll ausgedruckt.


Naja 1 Woche darauf kam es wieder und am Getriebe musste etwas repariert werden was mich 850€ gekostet hat.

Ich habe den Verkäufer angerufen und ihn damit konfrontiert, er sagte er wusste davon nichts und auf der Bitte sich an der Rechnung zu beteiligen sagte er nein.


Meine Frage, wer muss Nachweisen das der Fehler vor dem Verkauf vorhanden war ?
Kann ich zum Rechtsanwalt ?


PS: Den Ersatzschlüssel, den er mir so geschickt übergab, das ich erst zuhause erfuhr das er nicht funktioniert.

Von dem Defekten Schlüssel muss er doch gewusst haben, denn normalerweise sind die Schlüssel an einem Bund, bei ihm war der Defekte jedoch mit seperat in einer Folie mit den restlichen Fahrzeugpapieren.
Man könnte meinen er hätte es geschickt verschwiegen.


lg und danke im voraus

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Noquote, da mobil

Der VK war ein privater Verkäufer, richtig?

Dann gilt:
Du musst beweisen, dass es sich
a) um einen gewährleistungsfähigen Mangel handelt
UND
b) dass dieser bei Übergabe bereits vorlag.
Kannst du das nicht hast du Pech gehabt. Der VK verhält sich hier absolut richtig, den Kontakt mit dir einzustellen. Dies raten wir hier immer jedem Verkäufer...


Klar kannst du zum Anwalt gehen. Aber was soll das bringen? Anwälte sind in den wenigsten Fällen in der Kfz-Mechanik so bewandert, dass sie dir den Nachweis erbringen.

Auch arglistige Täuschung muss bewiesen werden, wenn man sich darauf berufen möchte.




-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 16.10.2014 23:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
PS: Den Ersatzschlüssel, den er mir so geschickt übergab, das ich erst zuhause erfuhr das er nicht funktioniert.
Von dem Defekten Schlüssel muss er doch gewusst haben, denn normalerweise sind die Schlüssel an einem Bund, bei ihm war der Defekte jedoch mit seperat in einer Folie mit den restlichen Fahrzeugpapieren.
Man könnte meinen er hätte es geschickt verschwiegen.


Weshalb müssen die Schlüssel an einem Bund hängen?
Meine Ersatzschlüssel sind auch mit den restlichen Fahrzeugpapieren in einer Tasche einsortiert.
quote:

Nach 1 Woche passierte das nochmal und ich fuhr in die Werkstatt zum Fehlerauslesen. Dort war hinterlegt das eine Störung im Getriebe vorliegt und das der Fehler schon länger abgelegt sei.


Nun das wäre wohl ein Ansatzpunkt, nicht das was die Werkstatt diesmal gesehen hatte.
Sondern würde ich mal das Wartungsheft durchlesen, war er immer in der gleichen Werkstatt, könnten man dort mal nachfragen, ob die den Fehler schon mal früher festgestellt hätten.

Nur das ist eine Möglichkeit eben, den Nachweis zu erbringen, das der Fehler schon bei Übergabe vorhanden war und der Verkäufer den kannte.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Das Problem ist jetzt nur, selbst wenn du beweisen kannst, dass der Defekt schon vor dem Kauf vorhanden war, muss der Verkäufer nichts zahlen, da du die Reparatur schon durchgeführt hast.
Du hättest zuerst den Mangel dem Verkäufer melden müssen und ihm dazu auffordern diesen zu beseitigen.
Hätte er abgelehnt, dann hättest du den Wagen in der Werkstatt reparieren lassen und dem
Verkaufer die Rechnung präsentiert.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Scappler am 17.10.2014 09:25

Das Problem ist jetzt nur, selbst wenn du beweisen kannst, dass der Defekt schon vor dem Kauf vorhanden war, muss der Verkäufer nichts zahlen, da du die Reparatur schon durchgeführt hast.
DAs stimmt; super Hinweis!

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Hätte er abgelehnt


Strenggenommen sogar erst dann, wenn er das "ernsthaft und endgültig" verweigert. Ein bloßes "nö" oder Schweigen genügt nicht, um Verzug zu begründen.

Allerdings kann man das umgehen, indem man beweisbar eine Frist setzt, nach deren Ablauf dann Verzug vorliegen würde, sodaß man dann zur Selbstvornahme greifen kann.

quote:
Dort war hinterlegt das eine Störung im Getriebe vorliegt und das der Fehler schon länger abgelegt sei.
Der Meister hatte den Fehlerspeicher gelöscht um zusehen ob es wirklich diese aufgelistete Störung ist und hatte den Fehler leider nicht als Protokoll ausgedruckt.


Auch die Zeugenaussage des Meisters kann als Beweis für das Vorliegen bei Übergabe dienlich sein. Da sollte man aber schnell handeln, denn in 6 Monaten weiß er das womöglich nicht mehr. Er sollte das ganze also schleunigst schriftlich mit Datum und Unterschrift protokollieren.

quote:
Klar kannst du zum Anwalt gehen. Aber was soll das bringen? Anwälte sind in den wenigsten Fällen in der Kfz-Mechanik so bewandert, dass sie dir den Nachweis erbringen.


Der Anwalt ist ja auch eher dafür da, einen Anspruch formal sauber durchzusetzen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von NinaONina am 17.10.2014 10:31

Der Anwalt ist ja auch eher dafür da, einen Anspruch formal sauber durchzusetzen.

Wenn an einen hätte...

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

zu dem allem hier schon geschriebnen, kommt noch was weiteres hinzu!
Wieviele KM hat das Auto denn schon runter?

Du schreibst es war was am Getriebe, dass getriebe ist allgemein ein Verschleissteil, alleine das ist ein weiterer zu bedenkender Faktor dabei!!!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen