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Nachweismakler: Voraussetzung für einen durchsetzbaren Provisionsanspruch - 1/1
vom 30.07.2010   |   1837 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Maklerrecht

Nachweismakler: Voraussetzung für einen durchsetzbaren Provisionsanspruch

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche "Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages" (des sogenannten Hauptvertrages) erbracht, wenn aufgrund einer Mitteilung (wie z.B. durch ein Exposé) des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit einem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.

Danach ist unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis, dass der Makler dem Kunden einen Interessenten benennt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (BGH, Urteil vom 04.06.2009, Az. : III ZR 82/08).

Lothar Eichholz, Rechtsanwalt und Mediator
Schlichter und Schiedsrichter SOBAU

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Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal