Nachweisbarkeit Internetkriminalität

3. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
User55856
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweisbarkeit Internetkriminalität

Wie kann Internet kriminalität z. B bei Beleidigungen oder Betrug nachgewiesen werden? Weil auch wenn man mit der IP Adresse raus bekommt, von welchem PC oder Handy aus die Straftat geschieht, kann doch jeder das gemacht haben und nicht immer der Besitzer des Gerätes?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die IP ist aber erstmal ein Hinweis bzw. ein Verdacht. Der Anschlussinhaber wird dann entweder als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen und dann schaut man mal, was die Ermittlungen ergeben. Eine pauschale Ausrede "kann ja jeder gewesen sein", muss nicht wirklich glaubwürdig sein, zumindest wenn der Anschlussinhaber alleine wohnt und den PC nur selbst nutzt.

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#2
 Von 
User55856
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Und wenn 4 Personen in der Familie das Internet nutzen und nur eine Person einen Grund hat, diese Person zu schikanieren die anderen kennen die Person nicht. Würde das also schon ausreichen? Aber das ist für mich kein endgültiger Beweis. Kann auch ohne Grund Leute schikanieren.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Auch Indizien reichen aus.
Hier kommt das viel zitierte "zur Überzeugung des Gerichtes" zur Anwendung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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