Nachweis der Anlage der Kautionszahlung
Ich habe gelesen, dass man vom VM den Nachweis der Anlage der Kaution (zB auf Sparbuch) fordern kann, oder besser: sollte. Denn falls der VM insolvent wird, ist die Kaution nicht gesichert und verloren.
Ist es richtig, dass man die Mietzahlungen so lange zurück halten kann, bis der VM den Nachweis erbracht hat bzw. bis die Zurückhaltung der Höhe der gezahlten Kaution entspricht?
Wie gehe ich vor? Vermutlich so: Schriftlich ankündigen, Frist setzen. Worin besteht überhaupt ein solcher Nachweis? In einer kopierten Seite aus einem Sparbuch? Woher weiß ich denn, dass das gerade meine Kaution ist, die dort abgelegt ist und es nicht irgendein Sparbuch des VM ist, das er mir da vorlegt?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man denn hier als Mieter?
Okay, wenn der VM dann den Nachweis erbracht hat, gibt man ihm die zurückgehaltene Miete.
Aber woher weiß ich dann, dass er das Geld nicht umgehend wieder vom Konto nimmt und in seine laufenden Geschäfte steckt? Kann ich darauf bestehen, dass er mir den Nachweis der verzinslichten Anlage der Kaution alle zwei Monate oder so erbringt?
Ok, ziemlich viele Fragen...
von jozy am 21.11.2008 21:16
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