Nachweis bei Schadensregulierung

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
rigabaal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis bei Schadensregulierung

Hallo Gemeinde,

ich habe eine Frage:

Ich hatte vor ein paar Wochen einen Parkplatzschaden, der angeblich durch mich verursacht worden ist. Leider ist nicht direct nachvollziehbar, ob mein Auto auf das vor mir stehende Auto aufgerollt ist oder der Typ beim Rückwärtsfahren mein Auto berührt hat. Offensichtlich zählt hier nur die Tatsache, wer hinten drauf ist hat Schuld.

Jetzt hat die Versicherung eine Teilregulierung (50% des Gutachtens) des Schadens beim Gegner durchgeführt. Meine Frage ist nun, ob ich vom Gegner einen Nachweis verlangen kann, dass der Regulierungsbetrag zweckgebunden (also für Instandhaltung) eingesetzt wurde. Momentan muss ich davon ausgehen, dass das Geld wohl eher in deren Haushaltskasse fliessen wird.

Vielen Dank.

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Nein

Zitat:
dass das Geld wohl eher in deren Haushaltskasse fliessen wird.


Und das wäre warum genau ein Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rigabaal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum das ein Problem ist erklärt sich doch von selbst...

Wenn der Schaden reguliert wird, dann muss doch wohl nachgewiesen werden, ob der Schaden auch wirklich behoben ist. Ansonsten kann er es ja immer wieder versuchen, diesen Schaden anzugeben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Nö tut es nicht, weil Schadenersatz in Form von Geld durchaus üblich ist (§249 II BGB ) Warum soll ausgerechnet Ihr Unfallgegner dieses Recht nicht haben?

Versuchen ja, aber wäre Betrug und somit strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rigabaal):
Meine Frage ist nun, ob ich vom Gegner einen Nachweis verlangen kann, dass der Regulierungsbetrag zweckgebunden (also für Instandhaltung) eingesetzt wurde.

Klar.
Denn verlangen kann man ja fast alles. Probleme treten in der Regel ja erst auf, wenn man versucht das durchzusetzen.
Und am durchsetzen dürfte man hier scheitern, denn weder muss er den Nachweis erbringen, noch müsste er überhaupt was instandsetzen.



Zitat (von rigabaal):
Momentan muss ich davon ausgehen, dass das Geld wohl eher in deren Haushaltskasse fliessen wird.

Sein gutes Recht



Zitat (von rigabaal):
Wenn der Schaden reguliert wird, dann muss doch wohl nachgewiesen werden, ob der Schaden auch wirklich behoben ist.

Nö, es heißt Schadenersatz, weil der verursachte Schaden ersetzt wird.
Ob man den Schaden nun reparieren lässt oder den Ersatz für die Wertminderung in die Haushaltskasse legt ist schlicht egalund geht den Schädiger auch nichts an.



Zitat (von rigabaal):
Ansonsten kann er es ja immer wieder versuchen, diesen Schaden anzugeben

Ja, kann er.
Dafür gibt es dann Staatsanwalt und Strafrichter ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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