Hallo zusammen,gibt es irgendeine Möglichkeit, nachzuweisen, dass man sich der Zahlungspflicht von Kindesunterhalt nicht absichtlich entzogen hat??? Ich finde, dass ist eine ziemlich harte Unterstellung, wenn man zum Beispiel "nur" zu wenig Unterhalt gezahlt hat. Der betreuende Elternteil kümmert sich nicht, dass den Kindern evtl. mehr Geld zustehen würde und der zahlungspflichtige aus Unwissenheit o.ä. auch nicht, aber bestraft wird nur der zahlende!!! Warum gelten die Pflichten nicht auf beiden Seiten?Gruß Vaterleid-- Editiert am 08.02.2010 19:33
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>Nachweis Unterhaltspflicht absichtlich entzogen
Guten Abend,wenn ein dynamischer Titel besteht, ist es an dem Unterhaltsschuldner immer den aktuellen Betrag zu zahlen. Bei Änderungen der DT hat der Unterhaltsschuldner den Betrag unaufgefordert anzupassen. Ist nicht so schwierig.In anderen Fällen ist es am Unterhaltsgläubiger in regelmäßigen Abständen das Einkommen des Unterhaltsschuldners zu prüfen. Tut er das nicht, trägt der Unterhaltsschuldner dafür keine Schuld. Es laufen keine Schulden auf. Ich sehe da keine Bestrafung des Unterhaltsschuldners.Ob man in dem Fall dann vom Unterhaltsgläubiger als "zu wenig Zahlender" beschipft wird, sollte einem doch egal sein. Schießlich hat der Unterhaltsgläubiger es verpasst die Auskunft einzufordern.Was willst Du da wie nachweisen?LG Nero
Hi,entweder du verfügst über genügend Einkommen, um den Unterhalt (ob nun statisch oder dynamisch) zu zahlen, oder du hast dieses Einkommen eben nicht und kannst es auch nicht erwirtschaften. Du als Schuldner hast auf jeden Fall den Zahlungseingang sicherzustellen, oder aber du bist entschuldigt, weil du es nicht zahlen kannst.Sei froh, dass sich Mutter als die tatsächlichen Gläubiger der für die minderjährigen Kinder gezahlten Gelder nicht auch noch strafbar machen, wenn sie es versäumen, zu jeder Zeit auch wirklich den letzten Cent zu fordern, denn sonst säßen einem nicht nur die "fairen" Mamis im Rücken, sondern auch noch die Aasgeier, und das dann auch noch mit an allerhöchster Stelle abgesegneter Legitimation.
Hi,danke an alle Anwortgeber...ja, wenn man dann weiß, dass ein Vergleich gleichzeitig ein dynamischer Titel bedeutet, ist das vielleicht nicht so schwierig. ich wußte das damals nur leider nicht. und es haben weder die Anwälte noch der Richter was erklärt. Heute bin ich schlauer... nur leider zu spät! Ich finde trotzdem, es gibt in diesem Rechtssystem keine Gleichberechtigung! neuster Leitspruch in meinem Leben: Das Recht ist mit den Wissenden!Am besten man studiert selbst Jura!Gruß Vaterleid