Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Situation lautet wie folgt:
ich habe meinen Job gewechselt, mein neue Arbeitsverhaeltnis ist am 01.09.2015 angefangen, und von 16.08.2015 bis 31.08.2015 habe ich eine Pause gemacht ohne mich als Arbeitslos zu melden.
Ich war der Annahme dass ich die 2 Wochen beitragsfrei nachversichert bin, weil ich in meinem alten Job versicherungpflichtig war, und Krankenversicherung läuft meines Wissens einen Monat weiter -ich habe auch vor dem Kuendigen die Krankenkasse gefragt und die Antwort war auch so-
Im Oktober 2015, habe ich einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen, wo darauf steht dass ich Beiträge fuer dieses Zeitraum (von 16.08.2015 bis 31.08.2015) nachzahlen muss.
Ich habe die Krankenkasse angerufen, und sie teilten mit, dass ich jetzt bei meinem aktuellen Job die Versicherungspflichtgrenze ueberschritten habe und dann diese Nachversicherung gilt in diesem Fall nicht, was mich verwundert hat.
Meine Frage ist jetzt eben, ob ich zahlen muss?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Nachversicherung Anspruch beim Jobwechsel
7. November 2015
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Frage vom 7. November 2015 | 00:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachversicherung Anspruch beim Jobwechsel
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 7. November 2015 | 00:48
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Bei Ihnen dürfte der Sonderfall des § 188 Abs. 4 SGB V
vorliegen, der den § 19 Abs. 2 SGB V
verdrängt.
Dann müssten Sie gem. § 240 SGB V
zahlen.
Und jetzt?
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