Nachtspeicherofen - Pflichten des Vermieters?

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
S_L
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtspeicherofen - Pflichten des Vermieters?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in diversen Foren schon geblättert und versucht eine passende Antwort auf mein Problem zu finden. Leider gab es keine passende Antwort auf meine Frage.

Ich bitte um Entschuldigung für eventuelle Doppelungen.

Ich habe einen Mietvertrag für eine 2 Zimmer Wohnung abgeschlossen. Diese ist ausgestattet mit Nachtspeicheröfen. Bei der Renovierung ist heraus gekommen, dass diese Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet sind.Dies habe ich beim Hersteller heraus gefunden, nach Angabe der Seriennummer.
(Anm. Vermieter und Verwalter konnten nach Anfrage nicht sagen, welche Art Nachtspeicherofen vorhanden ist)

Nun habe ich gelesen, dass Asbestfasern nur nach Beschädigung austreten können.
Der Elektriker meinte nun, dass das auch nur herausgestellt werden kann, wenn die Öfen auseinander gebaut werden - bloß dann, kriegt man sie nicht mehr zusammen - aufgrund es Alters.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Luftqualitätsmessung (Kosten voraussichtlich 200 € + Stunden des Fachmanns)

Ich möchte in keiner Wohnung leben, die nur im geringsten Asbestfasern enthält:

Meine Fragen nun:
- Hat der Vermieter die Pflicht eine Messung des Asbestgehalts zu zahlen?
- Hätte man vorher darauf hinweisen müssen, dass die Heizungen Asbest enthalten?
- Ist die Asbestbelastung fristloser Kündigungsgrund ?
- Welche Möglichkeiten gibt es, den Vermieter zu zwingen, neue Heizungen (modernere Nachtspeicheröfen) einbauen zu lassen ?

Und falls noch etwas zu diesem Thema einfällt, bin ich sehr dankbar für jegliche Vorgehensweise, ich bin da zur Zeit etwas ratlos.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
S_L

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.12.2010 09:22:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

24x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Solange man die Finger von den Öfen läßt, passiert da schon nichts.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@S_L
Steht aufgrund des Typs und des Baualters des Nachtspeicherofens eindeutig fest, dass er Asbest enthält, kann das zuständige Bauaufsichtsamt eingeschaltet werden. Da Asbestfasern schon bei geringer Konzentration schwere Erkrankungen auslösen können, ist durch die Freisetzung von Fasern die Gesundheit der Bewohner konkret gefährdet. In dieser Situation kann die Baubehörde anordnen, dass der Hauseigentümer/Vermieter Ausmaß und Umfang der Gefahr oder der Dringlichkeit der Sanierung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens klärt und anschließend natürlich gegebenenfalls die Heizung austauscht.

Gruß
Karakorum



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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.12.2010 09:22:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
- Hat der Vermieter die Pflicht eine Messung des Asbestgehalts zu zahlen?

Nur wenn tatsächlich Asbest gefunden würde



quote:
- Ist die Asbestbelastung fristloser Kündigungsgrund ?

Ja, dies kann ein möglicher Grund sein wenn denn tatsächlich Asbest gefunden wird.



quote:
- Welche Möglichkeiten gibt es, den Vermieter zu zwingen, neue Heizungen (modernere Nachtspeicheröfen) einbauen zu lassen ?

Zu zwingen solange kein Asbest austritt? Nein.
Aber wenn man ihm ein Schreiben vorlegt in dem man zusichert alle mit dem Austausch entstehenden Kosten zu übernehmen, dürfte sich sein Bereitschaft erfahrungsgemäß schlagartig erhöhen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.12.2010 09:22:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Eine nicht unwesentliche Anzahl von Urteilen lauten in diese Richtung:



Der Wohnungsmietzins mindert sich wegen asbesthaltiger Nachtstromspeicheröfen, bei denen produktbedingt die ernsthafte Möglichkeit einer Krebserkrankung durch Austritt von Asbest nicht nur unwesentlich erhöht wird, auch, wenn eine erhöhteAsbestkonzentration in der Raumluft nicht nachgewiesen wird. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, regelmäßig teure Raumluftmessungen durchführen zu lassen oder den erhöhten Asbestgehalt in der Raumluft abzuwarten.
Der Mieter hat einen Anspruch auf Austausch dieser asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen.
(LG_Hannover, Urteil vom 30. 5. 1997 – 8 S 203/96


-----------------
"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

-- Editiert am 22.12.2010 07:53

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.12.2010 09:22:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


Pikowitzchen:
Thema wieder mal verfehlt, ungenügend, setzen!

- Welche Möglichkeiten gibt es, den Vermieter zu zwingen, neue Heizungen (modernere Nachtspeicheröfen) einbauen zu lassen ?
Momentan hast du gar keine deratigen Möglichkeiten.

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""
-- Editiert am 21.12.2010 17:34

von G. Heim 123 am 21.12.2010 17:33

Pikowitzchen:
Thema wieder mal verfehlt, ungenügend, setzen!


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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet sind


Wenn Ihre Atemluft in Ihrer Whg mit Asbest verseucht ist, dann sollten Sie sofort handeln! Ich empfehle weitere Maßnahmen, auch gegen Ihren Vermieter, unbedingt mit Experten abzustimmen. Entweder einem modernen Fachanwalt oder den Experten vor Ort vom örtl. Mieterbund!

Handeln Sie jetzt!
Christine

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Wenn Ihre Atemluft in Ihrer Whg mit Asbest verseucht ist

Ist sie ja nicht.
quote:
Handeln Sie jetzt!

Hat Lord Helmchen jetzt einen Telephonmarketingkursus gemacht ?



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""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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