Nachträgliches Wettbewerbsverbot - Softwareentwickler

1. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Labello28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachträgliches Wettbewerbsverbot - Softwareentwickler

Hallo,
ich habe ein verzwickte Fallkonstellation und würd mich voll freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet:

Ich arbeite als Softwareentwickler bei der Firma A.

Die Firma A ist Personaldienstleister und schickt mich derzeit dauerhaft zum Kundenunternehmen C. D.h. bei C habe ich meinen eigentlichen Arbeitsplaz. firma A ist lediglich mein Geldgeber.

Zwischen Firma A und Firma C besteht aber kein Vertrag, SONDERN:
Da ist noch eine Zwischenfirma dazwischengeschaltet, wir nennen sie B.

Also ich arbeite für Firma A, Firma A hat einen Vertrag mit Firma B. Firma B hat einen Vertrag mit dem Kundenunternehmen C.
(Das ist alles kompliziert, aber in der Projektarbeits-Branche durchaus üblich;-))

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem:
Mir gefällt meine Arbeit bei C sehr gut und ich habe jetzt das Angebot bekommen, direkt bei C zu arbeiten. Ich würde das Angebot sehr gerne annehmen, aber blöder weise steht in meinem Arbeitsvertrag eine blöde Klausel zum nachträglichen Wettbewerbsverbot:

Ich darf nach der KÜndigung für 6 Monate nicht beim dem KUndenunternehmen arbeiten, in dem ich zuletzt tätig war.

Jaaa, und ist dieses Kundenunternehmen jetzt der eigentliche Kunde C, für den ich auch gearbeitet habe, oder ist das die Zwischenfirma B?
Ich meine, es gibt keinerlei Verträge zwischen A und C. Es gibt nur Verträge zwischen A und B und zwischen B und C.

Was meint ihr? Wenn ich das so richtig sehe, könnte ich nämlich das Angebot bedenkenlos annehmen und bei meiner derzeitigen firma kündigen!!!

Würde mir sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn keine Karenzentschädigung im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsverbot vereinbart wurde, dann hat das nachträgliche Wettbewerbsverbot keine Bedeutung.

Hier ausführlicher:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Labello28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Vielen Dank für die Antworten!
Leider ist in meinem Arbeitsvertrag eine Karenzentschädigung. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bruttomonatsgehalt fällig. Bei Dauerzuwiderhandlung wird jeden Monat ein Brutto-Monatsgehalt fällig.
Könnte das evtl. eine sittenwidrige Vertragsklausel sein?

Außerdem steht in den §§ 74 ff HGB , dass das Wettbewerbsverbot unverbindlich ist, wenn es nicht zum schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesse des Prinzipals dient. Der Kunde C ist in keinster Weise Konkurrenz zu meinem derzeitigen Arbeitgeber. Hat dann trotzdem mein Arbeitgeber einen geschäftlcihen Nachteil, wenn ich bei C zu arbeiten anfange?
Könnte ich evtl.über diesen Weg etwas erreichen?

Die möglichkeit, zu sagen, dass ja die Zwischenfirma B der Kunde ist und nicht die Firma C, besteht also nicht? Das wäre in meinen Augen die einfachste Lösung....

1x Hilfreiche Antwort

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