Nachträgliches Rauchverbot möglich?

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Devided
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachträgliches Rauchverbot möglich?

Da ich nicht sicher war ob ich in unserer Wohnung rauchen darf habe ich vorhin in den Mietvertrag geschaut und dort steht lediglich, dass das Rauchen im Heizkeller, Öllagerraum und in den Garagen nicht gestattet ist.
Der Makler meinte jedoch damals, dass der Vermieter das sicher nicht wollen würde, dass Mieter in den Wohnräumen rauchen.

Ich hab mich dann ein wenig versucht weitere Infos im Internet zu finden, bin jetzt jedoch etwas verwirrt.
Unser Mietvertrag ist auf jeden Fall ein Formularmietvertrag und angeblich sind dann generelle Rauchverbote sowieso nicht wirksam.
Aber ich habe auch etwas von "individuellen Vereinbarungen" gelesen an die man sich dann halten müsste, nur weiß ich nicht ob mit individuelle Vereinbarung ein individueller Mietvertrag (also kein Formularmietvertrag) oder auch eine im Nachhinein getroffene Vereinbarung gemeint ist.
Und wenn das auch im Nachhinein funktionieren würde, heißt individuelle Vereinbarung dann dass beide Parteien darüber gesprochen haben müssen und das in Papierform mit Unterschrift festgehalten werden muss, oder könnte der Vermieter auch einfach sagen "Ich möchte nicht, dass in Wohnräumen geraucht wird. Haltet euch dran oder ihr bekommt Probleme."?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-mit-rauchverbot/

Zitat (von Devided):
Und wenn das auch im Nachhinein funktionieren würde, heißt individuelle Vereinbarung dann dass beide Parteien darüber gesprochen haben müssen und das in Papierform mit Unterschrift festgehalten werden muss,


Ja, das bedeutet "Vereinbarung".

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#2
 Von 
Devided
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Retels):
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-mit-rauchverbot/


Diese Seite hatte ich vorhin schon gelesen, ich bin nur immer noch verwirrt ob sich "Individualvertraglich können Rauchverbote uneingeschränkt vereinbart werden" nur auf Invididualmietverträge bezieht oder ob der Vermieter auch bei einem Formularmietvertrag über eine individuelle Vereinbarung das Rauchen verbieten könnte.

Zitat (von Retels):
Zitat (von Devided):
Und wenn das auch im Nachhinein funktionieren würde, heißt individuelle Vereinbarung dann dass beide Parteien darüber gesprochen haben müssen und das in Papierform mit Unterschrift festgehalten werden muss,


Ja, das bedeutet "Vereinbarung".


Ok gut.
Aber was wäre, wenn der Vermieter ankommt und sagt er möchte das Rauchen in Wohnräumen verbieten und ich aber sage, dass ich so einer Vereinbarung nicht zustimmen möchte?

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Devided):
oder ob der Vermieter auch bei einem Formularmietvertrag über eine individuelle Vereinbarung das Rauchen verbieten könnte.


Es kann auch eine Nebenvereinbarung zum Formularmietvertrag getroffen werden. Vertragsfreiheit; der Vermieter möchte keinen Raucher; der Mieter möchte in der Wohnung rauchen. Wenn man sich da nicht wiederfindet, geht man seines Weges und sucht sich einen anderen Mieter/eine andere Wohnung.

Zitat (von Devided):
Aber was wäre, wenn der Vermieter ankommt und sagt er möchte das Rauchen in Wohnräumen verbieten und ich aber sage, dass ich so einer Vereinbarung nicht zustimmen möchte?


Dann hat man sich nicht geeinigt und es gilt das, was im Mietvertrag steht. Wenn dazu nix steht, darf geraucht werden.

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#4
 Von 
Devided
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank für deine Antwort! :)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Devided):
könnte der Vermieter auch einfach sagen "Ich möchte nicht, dass in Wohnräumen geraucht wird. Haltet euch dran oder ihr bekommt Probleme."?

Klar kann er das sagen.
Und je nach Situation kann das dann auch genau so eintreten (z.B. durch § 573a BGB ).



Zitat (von Devided):
nur weiß ich nicht ob mit individuelle Vereinbarung ein individueller Mietvertrag (also kein Formularmietvertrag) oder auch eine im Nachhinein getroffene Vereinbarung gemeint ist.

Beides ist möglich.



Allerdings gehört rauchen zum normalen Gebrauch einer Mietsache. Wenn der Mieter also kein Rauchverbot will, dann muss er auch keines unterzeichnen.
Das der Vermieter dann andere Mittel anwenden kann, siehe oben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Devided
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Devided):
könnte der Vermieter auch einfach sagen "Ich möchte nicht, dass in Wohnräumen geraucht wird. Haltet euch dran oder ihr bekommt Probleme."?

Klar kann er das sagen.
Und je nach Situation kann das dann auch genau so eintreten (z.B. durch § 573a BGB ).


Lese ich das richtig, dass dieser Artikel nur zutrifft wenn der Vermieter im selben Haus wohnt?
Der Vermieter wohnt in einem eigenen Haus und besitzt mehrere Häuser bzw. Doppelhaushälften.
In einer dieser Doppelhaushälften wohnen wir zur Zeit.
Also würde zumindest dieser Artikel dann nicht zutreffen?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ja der 573a betrifft nur sogenannte Zweifamilienhäuser und der VM muss selbst drin wohnen. Ausser einem veraergerten Vermieter braucht ihr nichts zu befürchten.

Raucher sollten sich zwar grundsätzlich fragen, ob man in eine Wohnung ziehen sollte, in der VM ausdrücklich keine Raucher wuenscht, weil der Konflikt vorprogrammiert ist.

Aber im Regelfall ist das einseitige Rauchverbot des VM immer ungültig. Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um eine Vereinbarung handelt, aber dafür muesste ernsthaft im Raum gestanden haben, dass rauchen auch haette erlaubt werden koennen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
Devided
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Raucher sollten sich zwar grundsätzlich fragen, ob man in eine Wohnung ziehen sollte, in der VM ausdrücklich keine Raucher wuenscht, weil der Konflikt vorprogrammiert ist.


Naja, per Definition rauche ich ja auch nicht sondern dampfe .. aber mir ging es eigentlich nur darum bescheid zu wissen falls der Vermieter irgendwann mal etwas deswegen sagen sollte.
Weil bis jetzt weiß ich nur, dass es vom Mietvertrag her nicht verboten ist und der Makler nur meinte er glaube der Vermieter hätte etwas dagegen.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich halte ein nachträgliches Rauchverbot für nicht durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Devided):
Also würde zumindest dieser Artikel dann nicht zutreffen?

Korrekt.

Aber es soll ja Vermieter geben, die Geduld haben und suchen bis sie finden.



Zitat (von AltesHaus):
Ich halte ein nachträgliches Rauchverbot für nicht durchsetzbar.

Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind und eine rechtsgültige Vereinbarung treffen ... kann der Vermieter diese auch durchsetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sicher, nur sind hier Mieter und Vermieter nicht einig. Was will der Autor uns also mit diesen Zeilen sagen?

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind und eine rechtsgültige Vereinbarung treffen ... kann der Vermieter diese auch durchsetzen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Was will der Autor uns also mit diesen Zeilen sagen?


Das es in Einzelfällen möglich wäre, wenn....
Hier aber nicht zutreffend.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind und eine rechtsgültige Vereinbarung treffen ... kann der Vermieter diese auch durchsetzen.


Wenn man sich einig ist, bedarf es keines Verbotes.

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