Nachträgliches Feststellen des Verbrauchs

4. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
dwbu
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)
Nachträgliches Feststellen des Verbrauchs

ich habe meine Heizung Vorjahr nicht benutzt. Es sind keine Ablesegeräte vorhanden. Nun behauptet man ich hätte die Heizung benutzt. Ein Gutachter soll herangezogen werden und dies BEWEISEN. Wie kann er das machen, wenn nichts da ist an dem der einzelner Verbrauch abgemessen werden kann.Ich muss sagen ich lebe ich Mehrfamilienhaus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo dwbu,

was heißt denn "nicht benutzt". Eine Heizung springt auch automatisch an, um z.B. das Einfrieren der Rohre im Winter zu vermeiden. Wenn es keine eigene Ablesestelle gibt, wie werden denn dann die Heizkosten berechnet?

Liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
dwbu
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich hatte die Heizung nicht im Betrieb, die Heizung wurde zugedreht.

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#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wie werden denn die Heizkosten berechnet?

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#4
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Erstmal werden 30-50% der Kosten als Grundkosten gleichmäßig auf alle angeschlossenen Mieter verteilt.

Dies geschieht aus dem Grunde Schnorrer nicht unbelastet davon kommen zu lassen.

Und wenn trotz abgestelltet Heizung die Wohnung nicht auf -10 Grad ausgekühlt ist, haben wohl die Nachbarn um dich herum für dich deinen Wohnraum beheizt.

Vielleicht wurde auch im Mietvertrag vereinbart, dass die Heikosten nach m² abgerechnet, dazu schweigt sich der TE aus (auch schon in älteren post wie "Meiner Nachbarin ist ständig kalt..".)

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